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   BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98   

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BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98 (https://dejure.org/1999,2989)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 7 C 11.98 (https://dejure.org/1999,2989)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 7 C 11.98 (https://dejure.org/1999,2989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Hauskauf - Volkseigenes Grundstück - Rechtwirklichkeit der DDR - Gebäudeeigentümer - Grundbucheintragung - Redlicher Erwerb - Nutzungsrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Gebäudeeigentümer; Hauskauf kraft Nutzungsrecht

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Buchst. a; ; GVO § 7 Abs. 3 Satz 1; ; AnmVO § 7 Abs. 3; ; GVVO § 2 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb; wirksamer Erwerb; unangreifbare Eigentümerstellung; Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsverordnung; Hinweise und Erläuterungen zum Nutzungsrechtsgesetz; Richtlinie zur Durchführung des Gesetzes über den Verkauf volkseigener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 500
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98
    Diese hat nach § 7 GVO (früher § 20 GVO) nur eine schuldrechtliche Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts unter Wiederaufleben des mit der Eigentumsübertragung entfallenen Restitutionsanspruchs zur Folge (Urteil des Senats vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20).

    Das gilt auch im Hinblick auf die - fingierte - Grundstücksverkehrsgenehmigung, die oder deren Wirkungen der Kläger mit seinem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens angegriffen hat; denn dieser Rechtsbehelf darf nicht - gleichgültig wie er einzuordnen ist - zum Ausschluß des in § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG zugelassenen redlichen Erwerbs führen (Urteil des Senats vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der abgemilderten Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98
    Den Bedenken, die der Kläger gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser nachträglich in das Vermögensgesetz eingefügten Bestimmung äußert, ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 36.96 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 27) entgegengetreten.
  • BVerwG, 03.04.1996 - 7 B 5.96
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98
    Als Eigenheim im Sinne des Eigenheimgesetzes galt nach § 1 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative der Durchführungsbestimmung zu diesem Gesetz vom 19. Dezember 1973 (GBl I S. 590) i.d.F. der 2. Durchführungsbestimmung vom 9. April 1985 (GBl I S. 109) auch ein Gebäude mit einer zweiten Wohnung, die als selbständige Wohnung vermietet werden konnte, also auch ein Zweifamilienhaus (vgl. Beschluß des Senats vom 3. April 1996 - BVerwG 7 B 5.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 29).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98
    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob dem Erwerber eine Eigentümerstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit der DDR unangreifbar war (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98
    Insoweit ist wiederum nicht entscheidend, ob seinerzeit die Enteignungsvoraussetzungen des Aufbaugesetzes eingehalten worden sind; vielmehr kommt es allein darauf an, ob die damalige Enteignung faktisch wirksam war, d.h. ob der Kläger sich durch einen darauf gerichteten Akt in einer nach den Verhältnissen der DDR unangreifbaren Weise aus seinem Eigentum verdrängt sehen mußte (stRspr; zusammenfassend Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98
    Vor diesem Hintergrund ist auch die Regelung des Art. 19 Satz 1 EV zu sehen, nach der vorbehaltlich des Satzes 2 dieser Vorschrift alle Verwaltungsakte der DDR wirksam ergangen und auch weiterhin gültig sind, die nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis der DDR ungeachtet etwaiger Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurden (Urteil des Senats vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz a.a.O. Nr. 108 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95

    Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98
    Daraus ergibt sich zugleich, daß der spätere Erwerb des Grundstücks als sogenannter Komplettierungskauf nicht an der Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG scheitert (stRspr; grundlegend Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98
    Vielmehr konnte ein Erwerber - jedenfalls nach der Wende zu rechtsstaatlichen Verhältnissen in der DDR und somit auch zu dem Zeitpunkt des Gebäudeerwerbs im Mai 1990 - nur dann auf die faktische Unangreifbarkeit seiner Eigentümerstellung vertrauen, wenn ihm die für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nach § 2 Abs. 1 Buchst. a der Grundstücksverkehrsverordnung - GVVO - vom 15. Dezember 1977 (GBl I 1978, 73) notwendige Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt worden war (Urteil des Senats vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 28.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Betriebsausfahrten,

    Ob es nach § 173 VwGO, § 264 Nr. 2 ZPO ohne Weiteres zulässig ist, dass der Kläger diese Klage nunmehr gegen den Beklagten zu 1 (an Stelle der Beklagten zu 2) richtet, nachdem das Verwaltungsgericht über den gegen den Beklagten zu 1 gerichteten Antrag erst im Rahmen der erstinstanzlichen Prüfung des Hilfsantrags entschieden hat (für den Austausch von Haupt- und Hilfsantrag bei objektiver Eventualklagehäufung vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1999 - 7 C 11.98 - juris Rn. 10) oder ob die Umstellung des Antrags als gewillkürter Parteiwechsel und damit als Klageänderung zu bewerten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.1987 - 4 C 12.84 - juris Rn. 5), nachdem der Kläger nach Eintritt des gesetzlichen Parteiwechsels (dazu unter A.I.) und entgegen des rechtlichen Hinweises des Verwaltungsgerichts zunächst an der Beklagten zu 2 als alleinigem (Hauptsache-)Beklagten festgehalten hat, kann dahinstehen.
  • BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98

    Redlicher Erwerb; Ausnahmen von der Stichtagsregelung; Vorliegens der

    Ein Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG setzt nämlich nicht dessen zivilrechtliche Wirksamkeit voraus, sondern liegt bereits dann vor, wenn der Erwerber eine an der Rechtswirklichkeit der DDR gemessen unangreifbare Rechtsposition erlangt hat (Urteile vom 18. Januar 1996 BVerwG 7 C 20.94 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 und vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 ZOV 1999, 296 f. = VIZ 1999, 478 f.).

    Es entsprach nämlich der Rechtspraxis in der DDR, daß im Falle der Verleihung des dinglichen Nutzungsrechts von einem zusätzlichen Genehmigungsverfahren nach der Grundstücksverkehrsverordnung abgesehen wurde (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 a.a.O.).

    Die in dieser Bestimmung angeordnete Fiktion erfaßte auch den noch unter Geltung des Eigenheimgesetzes abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag, nach dem das für die Nutzung des volkseigenen Grundstücks erforderliche Nutzungsrecht verliehen worden ist (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 a.a.O.; siehe auch Beschluß vom 7. Juni 1999 - BVerwG 8 B 103.99 n.v.).

    Denn es kommt für die Beantwortung der Frage, ob die vom Erwerber erlangte Position in der Rechtswirklichkeit der DDR unangreifbar war oder nicht, ausschließlich darauf an, ob es der Rechtspraxis entsprach, im Falle der Nutzungsrechtsverleihung von einem zusätzlichen Genehmigungsverfahren nach der Grundstücksverkehrsverordnung abzusehen, wobei diese Rechtspraxis aber gerade durch die ministeriellen Bestimmungen belegt wird (vgl. Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 a.a.O.) .

  • VG Meiningen, 17.06.2002 - 5 K 323/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Investitionen; wesentlicher;

    In diesen Hinweisen wurde auf Abschnitt 4 der Richtlinie des Ministeriums der Finanzen vom 10.04.1985 zur Durchführung des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwecke vom 19.12.1973 Bezug genommen, der die gleiche Regelung enthielt (BVerwG, U. v. 03.11.1999, ZOV 2000, 54; BVerwG, U. v. 25.03.1999; BVerwG 7 C 11.98).
  • BVerwG, 11.12.2000 - 8 B 246.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die in dem angefochtenen Urteil zitiert wird und auf die das Verwaltungsgericht seine Entscheidung gestützt hat (UA S. 16), setzt der redliche Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht voraus, dass das zugrunde liegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war; maßgeblich ist vielmehr allein, ob dem Erwerber eine Eigentümerstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit der DDR unangreifbar war (vgl. auch Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 11.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 2 S. 2 ).
  • BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 103.99

    Vorliegen einer Divergenz als Revisionsgrund - Begründen einer persönlichen

    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht zu berücksichtigen haben, daß - worauf die Beschwerde in der Sache zurecht hinweist - im vorliegenden Fall keine Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung erforderlich war (vgl. Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 11.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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