Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.1968 - VII C 111.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,398
BVerwG, 11.10.1968 - VII C 111.66 (https://dejure.org/1968,398)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1968 - VII C 111.66 (https://dejure.org/1968,398)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1968 - VII C 111.66 (https://dejure.org/1968,398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb einer Bahnbuslinie - Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen durch den beantragten Verkehr - Übernahme von Verkehrsaufgaben anderer Verkehrsträger - Wesentliche Verbesserung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 251
  • MDR 1969, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 79.61

    Genehmigung für eine weitere Verkehrslinie durch Antrag eines Unternehmers i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1968 - VII C 111.66
    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 79.61 - (Buchholz BVerwG 442.01, § 13 PBefG 1961 Nr. 9) ausgesprochen hat, sind diese Versagungsgründe in der gesetzlichen Reihenfolge zu prüfen.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Eine befriedigende Bedienung des Verkehrs mit den vorhandenen Verkehrsmitteln im Sinne dieser Regelung findet dann nicht statt, wenn eine Lücke im Verkehrsangebot besteht (vgl. u.a. Urteile vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 111.66 - BVerwGE 30, 251 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 13 S. 10 und vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 24 S. 4 f.), wenn - mit anderen Worten - die Nachfrage das Angebot übersteigt.

    Der neue Unternehmer kann erst dann zum Zuge kommen, wenn in der vorgeschriebenen Form geklärt ist, dass der vorhandene Unternehmer von seinem Ausgestaltungsrecht keinen Gebrauch macht (vgl. Urteile vom 17. April 1964 - BVerwG 7 C 79.61 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 9 und vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 111.66 - a.a.O. S. 253 bzw. S. 10).

  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01

    Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs

    Seit den grundlegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1964 (Az.: VII C 79.61, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 9) und vom 11. Oktober 1968 (Az.: VII C 64.67 und 111.66 - BVerwGE 30, S. 251 und 257 -) dürfen bei der Frage, ob eine befriedigende Verkehrsbedienung vorliegt, die Ausgestaltungsmöglichkeiten der vorhandenen Unternehmer nicht berücksichtigt werden.

    Notwendig ist aber eine Ausgestaltung erst dann, wenn eine Lücke im Verkehrsangebot zu schließen ist" (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 1968, BVerwGE 30, 251, 257, Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, BVerwGE 55, 159; Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 -, BVerwGE 82, 260, 262).

    Ob ein Verkehrsbedürfnis für diese direkte Verbindung besteht - also ein Bedürfnis nicht nur einzelner Personen, sondern eines großen Kreises der Einwohner der angefahrenen Städte (vgl. hierzu BVerwGE 30, 251) -, hat der Kläger bisher nicht dargetan und der Beklagte nicht untersucht.

  • VGH Hessen, 21.10.2008 - 2 UE 922/07

    Genehmigung von Linienverkehr mit Omnibussen

    Der Betrieb einer Linie, der bisher einem öffentlichen Verkehrsbedürfnis entsprochen hat, kann durchaus den öffentlichen Verkehrsinteressen nicht mehr (ausreichend) gerecht werden, weil sich das frühere Verkehrsbedürfnis etwa durch Umschichtung der Bevölkerung oder durch andere gesellschaftliche Veränderungen gewandelt hat und nicht mehr durch den vorhandenen Verkehr befriedigt wird bzw. werden kann (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1968 - VII C 111.66 -, BVerwGE 30, 251).

    Ein Antrag auf Genehmigung eines neuen Linienverkehrs kann erst dann positiv beschieden werden, wenn in der in § 13 Abs. 2 Nr. 2 c) PBefG vorgeschriebenen Form geklärt ist, dass der vorhandene Unternehmer von seinem Recht auf Ausgestaltung keinen Gebrauch macht (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. April 1964 - VII C 79.61 -, Buchholz 472.01 § 13 PBefG Nr. 9; Urteil vom 11. Oktober 1969 - VII C 111.66 -, a. a. O., jeweils m. w. N.; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 2 UE 2948/01 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.07.2021 - 8 C 33.20

    Kein Anspruch auf Linienverkehrsgenehmigung bei unzureichender Bedienung des

    Das ist der Fall, wenn keine Lücke im Verkehrsangebot besteht, wenn - mit anderen Worten - die Nachfrage das Angebot nicht übersteigt (BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 1968 - 7 C 111.66 - BVerwGE 30, 251 und vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 15 und 17).
  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1100

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

    56 3.3 Eine befriedigende Bedienung des Verkehrs mit den vorhandenen Verkehrsmitteln im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) PBefG findet dann nicht statt, wenn eine Lücke im Verkehrsangebot besteht (BVerwG vom 11.10.1968 BVerwGE 30, 251/253 und vom 16.12.1977 BVerwGE 55, 159/161), wenn also die Nachfrage das Angebot übersteigt.

    53 3.3 Eine befriedigende Bedienung des Verkehrs mit den vorhandenen Verkehrsmitteln im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) PBefG findet dann nicht statt, wenn eine Lücke im Verkehrsangebot besteht (BVerwG vom 11.10.1968 BVerwGE 30, 251/253 und vom 16.12.1977 BVerwGE 55, 159/161), wenn also die Nachfrage das Angebot übersteigt.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03

    Versagung einer Genehmigung zum Linienverkehr - Zuverlässigkeit des Unternehmers;

    Nach Ablauf einer Genehmigung müssen bei einem Antrag auf Erteilung einer neuen Genehmigung für dieselbe Linie sämtliche Zulassungsvoraussetzungen neu geprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.1968 - 7 C 111.66 -, BVerwGE 30, 251).
  • BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 29.80

    Beurteilungsgrundlage für die Bemessung des zulässigen zeitlichen Abstandes der

    Der Senat hat bereits entschieden, daß sowohl von den örtlichen Verhältnissen als auch von den Interessen der in Betracht kommenden Verkehrsnutzer auszugehen ist, daß dabei die einzelnen in § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG aufgeführten Genehmigungsversagungsgründe in der gesetzlichen Reihenfolge zu prüfen sind und daß die Frage, ob bereits eine befriedigende Verkehrsbedienung vorliegt oder ob bei Übernahme von Verkehrsaufgaben anderer Verkehrsträger eine wesentliche Verbesserung durch den beantragten Verkehr geboten wird, danach zu beantworten ist, ob und inwieweit eine Lücke im Verkehrsangebot besteht, die der beantragte Verkehr schließen soll (BVerwGE 30, 251 [253]; 55, 159 [161]).

    Der Senat hat stets (z.B. in BVerwGE 30, 251 [255]) betont, daß ein zusätzliches Linienverkehrsangebot bei Fehlen eines entsprechenden Verkehrsbedürfnisses nur zu wirtschaftlichen Lasten der vorhandenen Linien gehen würde und dies den öffentlichen Verkehrsinteressen nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG entgegensteht, die darauf gerichtet sind, die Gefahr eines ruinösen Wettbewerbs und damit des Zusammenbruchs der Ordnung der gewerbsmäßigen Personenbeförderung zu verhindern.

  • BVerwG, 28.06.2007 - 3 B 135.06

    Einordnung von Stadtrundfahrten im materiell-rechtlichen Sinn als

    12 Auch eine Abweichung von den weiteren in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 30, 251, 253; 55, 159, 161 liegt nicht vor.
  • BVerwG, 29.07.1982 - 7 B 99.81

    Genehmigung einer Haltestelle für eine Bahnbuslinie - Einräumung einer

    Im übrigen stellt § 13 Abs. 2 PBefG die Eisenbahnunternehmen, also auch die Bundesbahn allen anderen Verkehrsunternehmen gleich (BVerwGE 30, 251 [255]).

    Die entsprechenden Ausführungen des Berufungsgericht stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 251 f., 352 [355, 356]) überein.

  • BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73

    Genehmigung von Haltestellen für den Berufsverkehr - Berücksichtigung

    An diesen Auslegungsgrundsätzen hat der Senat auch in späteren Entscheidungen zum Berufsverkehr (BVerwGE 30, 352 [355]; 31, 133 [136]; 31, 184 [185] und zum allgemeinen Linienverkehr (BVerwGE 30, 251 [254]; 30, 257 [260]) festgehalten.

    Danach ist, wie der Senat im Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VII C 111.66 - (BVerwGE 30, 251 [255]) ausgesprochen hat, ein über das Verkehrsbedürfnis hinausgehendes Verkehrsangebot nicht zuzulassen, weil diese Zulassung einen ruinösen Wettbewerb zur Folge hätte, der zum Zusammnenbruch der durch das Gesetz zu gewährleistenden Ordnung der gewerbsmäßigen Personenbeförderung führen könnte.

  • VG Freiburg, 26.10.1976 - VS. VI 524/75

    Genehmigung der Erweiterung des Berufsverkehrs durch Einbeziehung einer weiteren

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1113

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • VG Karlsruhe, 03.08.2004 - 5 K 1417/04
  • VG Karlsruhe, 18.12.2003 - 5 K 2742/03
  • VG Düsseldorf, 05.02.2015 - 6 K 7650/13

    Linienbus; Parallelverkehr; Flughafenzubringerbus; Verkehrsverbeseserung;

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1114

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • VG Arnsberg, 18.09.2008 - 7 K 2889/07

    Klage eines Omnibusunternehmens gegen eine einem anderen Unternehmen erteilte

  • OVG Sachsen, 20.07.2012 - 4 A 718/10

    Liniengenehmigung nach Personenbeförderungsgesetz, Versagungsgründe, tatsächliche

  • BVerwG, 20.02.1969 - VII B 35.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verkehrsmäßige Erschließung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht