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   BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81   

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https://dejure.org/1982,303
BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81 (https://dejure.org/1982,303)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1982 - 7 C 111.81 (https://dejure.org/1982,303)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1982 - 7 C 111.81 (https://dejure.org/1982,303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des Berufsfischers

  • hjil.de PDF, S. 57 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 307
  • MDR 1983, 603
  • NVwZ 1983, 151
  • DVBl 1983, 353
  • DÖV 1983, 342
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Die durch Artikel 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition schließt künftige Gewinnchancen und einfachrechtlich ungesicherte bloße Erwerbsmöglichkeiten nicht ein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Oktober 1984, aaO. S. 223 m.w.N.; BGH, Urteil vom 18. September 1986, aaO. S. 351 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 4 S. 1, vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 111.81 - BVerwGE 66, 307 [309] und vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 [49]).
  • OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04

    Offshore-Windenergiepark kontra Fischerei

    Vielmehr stellt der Gesetzeswortlaut weder auf einen wie auch immer umschrieben zu schützenden Personenkreis ab noch nennt er das individuell geschützte Interesse (vgl. zum Ganzen BVerwGE 66, 307 ff).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 66, 307 ff) für die vergleichbare Problematik der Genehmigung zur Verklappung von Dünnsäure nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15.2.1972 und 29.12.1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11.2.1977 (BGBl. II S. 165): Diese Genehmigungsnorm vermittelt nicht deshalb einen allgemeinen Drittschutz, weil sie als Schutzgut u.a. auch die "rechtmäßigen Nutzungen des Meeres" erwähnt.

    Ihnen steht weder an der durch den genehmigten Windpark in Anspruch genommenen Meeresoberfläche noch an den betroffenen Fanggründen in der Nähe des geplanten Windparks ein Eigentumsrecht oder eine sonstige andere Nutzungen ausschließende subjektiv-rechtliche Rechtsposition zu (vgl. BVerwGE 66, 307 ff.).

    Die Fangmöglichkeiten zählten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwGE 66, 307 ff) zu den bloßen Erwerbsmöglichkeiten und Chancen, die eigentumsrechtlich nicht geschützt seien.

    Deshalb ist die vorliegende Fallkonstellation nicht mit der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1.12.1982 (BVerwGE 66, 307/310/) zugrundeliegendem Fall vergleichbar, in dem - wie die Klägerinnen richtig vortragen - das Bundesverwaltungsgericht eine Klagbefugnis des nach seinem Vortrag von der Dünnsäureverklappung geschädigten Fischers bejaht hat.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Klagbefugnis eines Fischers gegen die Genehmigung, Dünnsäure in der Nordsee zu verklappen (BVerwGE 66, 307 ff), ergibt sich die Antwort eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen: Die Klägerinnen können aus § 3 SeeanlagenV keine eigenen Rechte herleiten.

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Bloße einfachrechtlich nicht gesicherte Erwerbsmöglichkeiten, Umsatz- und Gewinnchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten werden ungeachtet ihrer erheblichen Bedeutung für das Unternehmen nicht dem eigentumsrechtlich-verfassungsrechtlich geschützten Bestand des einzelnen Betriebes zugeordnet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Oktober 1984, a.a.O. S. 223 m. weit. Nachw.; BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 4 S. 1 (3), vom 1. Dezember 1982 - BVerwGE 66, 307 (309) und vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 (49)).

    Der Kläger kann deshalb auch unter dem Blickwinkel des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nur dann Erfolg haben, wenn der Bestand seiner Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei durch die Versagung der begehrten Zweckentfremdungsgenehmigung ernsthaft gefährdet würde (vgl. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwGE 36, 248 (251), vom 1. Dezember 1982, a.a.O. S. 309 und vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 22 S. 17 (22); Beschluß vom 20. Juli 1992 - BVerwG 7 B 186.91 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 184 S. 34 (35)).

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