Rechtsprechung
BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - Unerkannte Prüfungsunfähigkeit - Nachträglicher Rücktritt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsunfähigkeit - Zeitpunkt der Mitteilung an Prüfungsbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ÄAppOÄAppO (1979) § 18
Papierfundstellen
- BVerwGE 66, 213
- NJW 1983, 2101
- DVBl 1983, 93
- DÖV 1983, 468
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67
Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling - …
Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81
Der Rücktritt setzt, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, nicht voraus, daß die Prüfung oder der Prüfungsabschnitt, auf den er sich bezieht, im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung noch andauert; er kann unter Umständen auch nachträglich erklärt werden (vgl. BVerwGE 31, 190).Dazu kann - auch ohne ausdrückliche Regelung - die rechtzeitige Geltendmachung von Störungen, Mängeln und Behinderungen gehören (vgl. BVerwGE 31, 190 [191];… ferner Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 -[a.a.O.]).
Diese Obliegenheiten haben ihren Rechtsgrund in dem auch im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwGE 31, 190 [191]).
- BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81
Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120) zu der den Rücktritt von einem Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung regelnden Vorschrift des § 11 der Approbationsordnung für Apotheker vom 23. August 1971 (BGBl. I S. 1377) dargelegt, daß dem Prüfling sowohl die unverzügliche Erklärung des Rücktritts als auch die unverzügliche Mitteilung der Rücktrittsgründe obliegt.Dazu kann - auch ohne ausdrückliche Regelung - die rechtzeitige Geltendmachung von Störungen, Mängeln und Behinderungen gehören (vgl. BVerwGE 31, 190 [191]; ferner Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 -[a.a.O.]).
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88 Aus § 18 Abs. 1 Satz 1 der Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO - (die Bestimmung ist hier anzuwenden in der Fassung der Bekanntmachung der ÄAppO vom 3. April 1979, BGBl. I S. 425; durch die späteren Änderungsverordnungen ist sie nicht geändert worden) ergibt sich, daß ein Prüfling, der nach seiner Zulassung von einer Prüfung oder einem Prüfungsabschnitt zurücktreten will, dem Landesprüfungsamt unverzüglich den Rücktritt erklären und die Rücktrittsgründe mitteilen muß, und zwar gerade auch dann, wenn er die Prüfung bereits abgelegt hat (vgl. BVerwGE 66, 213 [BVerwG 22.10.1982 - 7 C 119/81]).
Die Obliegenheit des Prüflings, die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich geltend zu machen, ist Teil der auf dem Prüfungsrechtsverhältnis beruhenden Pflicht des Prüflings, im Prüfungsverfahren mitzuwirken, die ihren Rechtsgrund in dem auch im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hat (vgl. BVerwGE 66, 213 [BVerwG 22.10.1982 - 7 C 119/81];… ferner Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 190 = DÖV 1984, 810).
Denn die materielle Beweislast für den Rücktrittsgrund trägt, wie der erkennende Senat schon wiederholt entschieden hat, nicht die Prüfungsbehörde, sondern der Prüfling (BVerwGE 66, 213 [BVerwG 22.10.1982 - 7 C 119/81]).
- OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 697/20
Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Migräne; Attest; Beweislast; …
Der Rücktritt enthält den Antrag, die Prüfung als nicht unternommen zu werten (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 -, juris Rn. 10).Ein Rücktritt setzt nicht voraus, dass die Prüfung noch nicht begonnen hat bzw. zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung noch andauert, sondern kann unter Umständen auch nachträglich erklärt werden (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
Dabei obliegt dem Prüfling nicht nur die unverzügliche Mitteilung der Rücktrittsgründe, sondern auch die unverzügliche Erklärung des Rücktritts (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 -, juris Rn. 9 zu § 18 ÄApprO a. F.).
Diese Obliegenheiten haben ihren Rechtsgrund in dem auch im Prüfungsrechtsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 -, juris Rn. 11).
Der Verordnungsgeber hat diese Regelung - außer auf die Rücktrittserklärung - auf die Mitteilung der Rücktrittsgründe beschränkt und damit zum Ausdruck gebracht, dass er dieser Obliegenheitserfüllung Vorrang einräumt, die Bestimmung der weiteren Mitwirkungspflichten aber weitgehend der Prüfungsbehörde überlässt (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 -, juris Rn. 12).
Unter den Gründen für den Rücktritt sind alle Gesichtspunkte zu verstehen, die dagegensprechen, dass die Prüfung oder der Prüfungsabschnitt rechtlich als Prüfung - mit allen daran geknüpften Rechtsfolgen - gewertet wird (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 -, juris Rn. 10).
Vermag ein Prüfling den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht zu erbringen, geht dies zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 - , juris Rn. 13;… Dieterich, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 869 m. w. N.).
- BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung …
Zum anderen soll vermieden werden, dass die Berufung auf den Anspruch auf Nachteilsausgleich missbräuchlich erfolgt, um sich unter Verletzung des prüfungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1969 - 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 , vom 22. Oktober 1982 - 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213 und vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 ; ebenso im Falle der Geltendmachung einer nicht für ausreichend erachteten Ausgleichsmaßnahme: Quapp, DVBl 2018, 80 ).
- BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98
Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …
Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl.a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355).In diesen Fällen handelte es sich zumeist darum, daß Prüflinge zunächst an der Prüfung teilnahmen, ihnen aber nachträglich Bedenken hinsichtlich ihrer Prüfungsfähigkeit kamen, oder daß sie durch konkret beeinträchtigende Prüfungsbedingungen beeinträchtigt waren und sie nachträglich zweifelten, ob sie noch in der Lage waren, ihr Leistungsvermögen angemessen zu zeigen {vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 ff.; vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C.119.81 - BVerwGE 66, 213; vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).
Dies gilt ungeachtet dessen, daß den Prüfling selbst die Nachteile eines Beweisausfalls träfen, da er letztendlich die materielle Beweislast für das Vorliegen des Rücktrittsgrundes trägt (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 f.).
- OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen …
Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl. a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355).In diesen Fällen handelte es sich zumeist darum, daß Prüflinge zunächst an der Prüfung teilnahmen, ihnen aber nachträglich Bedenken hinsichtlich ihrer Prüfungsfähigkeit kamen, oder daß sie durch konkret beeinträchtigende Prüfungsbedingungen beeinträchtigt waren und sie nachträglich zweifelten, ob sie noch in der Lage waren, ihr Leistungsvermögen angemessen zu zeigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 ff.; vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213; vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35; Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120).
Dies gilt ungeachtet dessen, daß den Prüfling selbst die Nachteile eines Beweisausfalls träfen, da er letztendlich die materielle Beweislast für das Vorliegen des Rücktrittsgrundes trägt (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 f.).
- VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 22.2267
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, wiederholte Rücktritte und Säumnisse, …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Prüfling, der nach seiner Zulassung von einer Prüfung oder einem Prüfungsabschnitt zurücktreten will, nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ÄApprO nicht nur unverzüglich den Rücktritt erklären, sondern auch unverzüglich die Rücktrittsgründe mitteilen muss (so bereits BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 9, 10;… U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - juris Rn. 9 jeweils zu den gleichlautenden Vorgängerfassungen des § 18 ÄApprO).Unter einem wichtigen Grund sind dabei alle Gesichtspunkte zu verstehen, die dagegensprechen, dass die Prüfung oder der Prüfungsabschnitt rechtlich - mit allen daran geknüpften Rechtsfolgen - gewertet wird (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 10).
Ihre Verletzung kann dazu führen, dass die Prüfungsbehörde das Vorliegen eines wichtigen Grunds ablehnt, weil dieser nicht erwiesen ist; denn hierfür trägt der Prüfling die materielle Beweislast (so bereits BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 11 m.w.N.).
- BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92 Ein Rücktritt wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann, wenn diese erst während der Prüfung in Erscheinung tritt, auch nachträglich, d.h. nach Ablegung der Prüfung, erfolgen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167 m.w. Nachw.).
Die unverzügliche Geltendmachung des Rücktritts ist aber nicht nur aus Gründen der Beweissicherung geboten, vielmehr soll mit dieser Verpflichtung auch verhindert werden, daß ein Prüfling zunächst abwartet, wie das Prüfungsergebnis ausfällt, und er sich somit unter Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit ungerechtfertigte Vorteile verschafft (Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14
Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der …
Vermag der Prüfling den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht zu erbringen, geht dies zu seinen Lasten, da er insoweit die Beweislast trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 -, BVerwGE 66, 213, 215 und 217;… Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 281). - VGH Bayern, 04.12.2023 - 7 B 23.1263
Erster Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, wiederholte Rücktritte, Unterbrechungen …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Prüfling, der nach seiner Zulassung von einer Prüfung oder einem Prüfungsabschnitt zurücktreten will, nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ÄApprO nicht nur unverzüglich den Rücktritt erklären, sondern auch unverzüglich die Rücktrittsgründe mitteilen muss (so bereits BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 9 f.;… U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - juris Rn. 9 jeweils zu den gleichlautenden Vorgängerfassungen des § 18 ÄApprO).Unter einem wichtigen Grund sind dabei alle Gesichtspunkte zu verstehen, die dagegensprechen, dass die Prüfung oder der Prüfungsabschnitt rechtlich - mit allen daran geknüpften Rechtsfolgen - gewertet wird (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 10).
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Säumnis beim schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung
Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl.a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355).zur "Frage, ob die Rücktrittserklärung u n v e r z ü g l i c h erfolgt ist": BVerwG, Urteil vom 22.10.1982 - 7 C 119/81 -, BVerwGE 66, 213,.
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1927/09
Säumnis des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung
- BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83
Chancengleichheit im Prüfungsrecht - Ausschlussfrist - Prüfungsunfähigkeit - …
- VG Düsseldorf, 28.10.2022 - 2 L 1729/22
- VG Würzburg, 25.05.2022 - W 2 K 20.1805
Prüfungsunfähigkeit, Unterbrechung, Fristsetzung für die Vorlage eines ärztlichen …
- BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89
Prüfungsleistung - Bewertungsfehler - Beweislast - Sachverständigengutachten - …
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 961/88
Abiturprüfung an einem staatlich anerkannten privaten Gymnasium
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - 19 A 3028/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 14 A 2325/11
Nach Prüfungsabschluss ist an die Unverzüglichkeit der Geltendmachung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1988 - 9 S 785/87
Rücktritt von der Prüfung
- VGH Hessen, 25.04.1989 - 2 UE 2799/86
Prüfungsrecht: nachträglicher Rücktritt bei Prüfungsunfähigkeit
- VG Düsseldorf, 28.02.2022 - 26 L 2647/21
Prüfungsunfähigkeit: Beweislast bei Dauererkrankung des Prüflings
- OLG Saarbrücken, 24.11.2005 - 8 U 80/05
Entstehung des allgemeinen Pfandrechts aufgrund AGB-Sparkassen durch Übergabe …
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1987 - 9 S 2825/86
Prüfungsunfähigkeit infolge psychischer Erkrankung begründet keinen Anspruch auf …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1984 - 4 S 2642/83
Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien - Unterbrechung der …
- VGH Bayern, 26.11.2009 - 7 ZB 09.1423
Endgültiges Nichtbestehen einer Hochschulprüfung; nachträglicher Rücktritt von …
- BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Mitwirkungspflicht eines …
- VGH Bayern, 18.09.1985 - 7 B 84 A.3179
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 352/10
Frage der entschuldigten Säumnis bei ärztlicher Prüfung wegen Krankheit
- BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84
Rücktritt von einer Ersten juristischen Staatsprüfung - Verletzung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2022 - 19 A 1128/21
Staatsprüfung; Rücktritt; Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
- VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Ein während der Prüfung erklärter Rücktritt unterliegt wegen der erhöhten …
- OVG Sachsen, 09.02.2006 - 4 BS 293/05
Krankheit berechtigt nicht immer zum Rücktritt von Schulprüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1987 - 22 A 177/87
- BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95
Schriftform der Klage; Unterschrift; Urheberschaft ; Verkehrswille des Klägers; …
- OVG Sachsen, 02.09.2008 - 4 B 104/07
Rücktritt; Gesundheitszustand; Gesundheitsamt; Unverzüglichkeit; …
- BVerwG, 02.10.1989 - 2 B 59.89
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - 14 A 2365/11
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis für den …
- VGH Bayern, 29.07.2005 - 7 ZB 05.995
Erste Juristische Staatsprüfung; krankheitsbedingte Verhinderung; Beweislast des …
- BVerwG, 19.05.1987 - 7 B 107.87
Unverzüglichkeit bei nachträglicher Geltendmachung von Prüfungsunfähigkeit
- VGH Hessen, 01.12.1994 - 6 UE 758/94
Prüfungsrecht: Rügepflicht des Prüflings bei Verletzung der Chancengleichheit
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 9 S 1524/90
Verzögerung der Rücktrittserklärung von einer Pharmazeutischen Prüfung - …
- VGH Hessen, 07.02.1991 - 6 UE 268/89
Zahnärztliche Vorprüfung; nachträgliche Genehmigung des Rücktritts; …
- VG Bayreuth, 23.05.2016 - B 3 K 15.748
Nichtbestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung wegen Überschreitung der …
- OVG Thüringen, 01.02.1996 - 1 EO 593/94
Prüfungsrecht einschl. der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.01.1993 - 12 L 7/92
Dienststelle; Dienststellenleiter; Personalratsinitiative; Dienstvereinbarung
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.1988 - 9 S 1414/88
Nachträglicher, krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt - Unverzüglichkeit
- VG Würzburg, 24.01.2018 - W 2 E 17.1376
Nachtermin wegen krankheitsbedingter Prüfungsverhinderung
- BVerwG, 17.08.1994 - 6 B 37.94
Nichtteilnahme an der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer als Rücktritt - …
- VGH Hessen, 10.07.1989 - 6 TP 1542/89
Prüfungsrecht - Rücktritt nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- OVG Niedersachsen, 21.07.1992 - 10 L 193/89
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.1991 - 9 S 42/90
Rücktritt von Pharmazeutischer Prüfung; unverzügliche Mitteilung der …
- BVerwG, 18.09.1984 - 7 B 97.84
Grundsätzliche Bedeutung des Grundsatzes der Chancengleichheit im Prüfungsrecht - …
- VG Köln, 23.06.2016 - 6 K 4208/14
Rechtsmittel gegen das endgültige Nichtbestehen der Ärztlichen Basisprüfung im …
- VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 15.11
Studiengang "Informationsmanagement und Unternehmenskommunikation"
- BVerwG, 25.08.1992 - 6 B 28.92
Entschuldigung des Nichterscheinens in einem Termin zur Anfertigung einer …
- VG Köln, 28.04.2016 - 6 K 723/15
Anerkennung eines Härtefalls nach dem endgültigen Nichtbestehen einer …
- VG Göttingen, 16.02.2006 - 4 A 106/04
Anfechtung einer mündlichen Wiederholungsprüfung im Rahmen einer Diplomvorprüfung …
- VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904
- VGH Hessen, 06.04.1984 - 6 OE 29/83
- VGH Bayern, 06.07.1987 - M 3 K 85.6648
- VG Bremen, 02.04.2020 - 1 K 1966/17
Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung - Wirtschaftsmathematik - …
- VG Augsburg, 27.07.2010 - Au 3 K 10.774
Exmatrikulation; krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; Rücktritt; Säumnis einer …
- VG Göttingen, 22.10.2002 - 4 A 4117/00
Prüfungsrecht; Prüfungsunfähigkeit; Unerkannte Prüfungsunfähigkeit; Unverzügliche …