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   BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90   

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https://dejure.org/1991,50
BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90 (https://dejure.org/1991,50)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1991 - 7 C 12.90 (https://dejure.org/1991,50)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 (https://dejure.org/1991,50)
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Grünfläche Sportplatz

Bebauungsplan;

Abwehranspruch entsprechend § 22 BImSchG, Lärmbewertung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • aba-fachverband.org PDF (Kurzinformation und Volltext)

    Freizeitlärm - Sportanlagen in/neben Wohngebieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus einer (schlicht-) hoheitlich betriebenen Sportanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bedeutung der bebauungsrechtlichen Situation - Zumutbarkeit der Lärmbelästigung - Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen - Nutzbarkeit eines Sportplatzes - Bewertung der Erheblichkeit von Sportlärm

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 143
  • NJW 1991, 2920 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 884
  • DVBl 1991, 1151
  • BauR 1991, 593
  • ZfBR 1991, 219
 
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Wird zitiert von ... (191)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß der Nachbar einer von der öffentlichen Hand (schlicht hoheitlich) betriebenen Anlage, wie hier eines gemeindlichen Sportplatzes, einen am Maßstab des § 22 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf hat, daß erhebliche Lärmbelästigungen aus dem Betrieb der Anlage unterbleiben oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 , Tegelsbarg).

    Sie läßt nur eine Sportausübung auf dem Platz zu, die mit der Wohnnutzung in der Nachbarschaft noch verträglich ist (vgl. schon BVerwGE 81, 197 (209)).

    Eine generalisierende Bewertung des Fußballspiels als stets mit dem Ruhebedürfnis von Wohnnachbarn unvereinbar liegt auch dem Tegelsbarg-Urteil (BVerwGE 81, 197 ) nicht zugrunde.

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz zu berücksichtigen, sondern auch Gesichtspunkte der Sozialadäquanz und der allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung (vgl. Urteil des Senats vom 7. Oktober 1983 - BVerwG 7 C 44.81 - BVerwGE 68, 62 (67)).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82

    Rechtsgüterschutz als Maßstab für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90
    Das Bebauungsrecht als Bodenrecht bestimmt einerseits, welche Nutzungen - uch im Hinblick auf Beeinträchtigungen der Nachbarschaft - an bestimmten Standorten zulässig sind, andererseits, welchen Schutz vor Beeinträchtigungen andere Nutzungen, wie hier die Wohnnutzung, beanspruchen können (vgl. z.B. Beschluß des Senats vom 6. August 1982 - BVerwG 7 B 67.82 - NVwZ 1983, 155 = DÖV 1982, 906 = UPR 1983, 27 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 249/14

    Klage wegen Lärm auf einem öffentlichen Bolzplatz

    Diese Umstände müssen im Sinne einer "Güterabwägung" in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.04.1991 - 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143; sowie vom 30.04.1992 - 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163; Senatsurteil vom 16.04.2002 - 10 S 2443/00 - NVwZ-RR 2002, 643).

    Das Bebauungsrecht als Bodenrecht bestimmt einerseits, welche Nutzungen - auch im Hinblick auf Beeinträchtigungen der Nachbarschaft - an bestimmten Standorten zulässig sind, andererseits welchen Schutz vor Beeinträchtigungen andere Nutzungen, wie hier die Wohnnutzung, beanspruchen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.04.1991 - 7 C 12.90 - a.a.O.; sowie Beschluss vom 09.04.2003 - 6 B 12.03 - GewArch 2003, 300).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Sportlärm kann daher bedeutsam sein, ob die Wohnnutzung oder der Sportbetrieb eher vorhanden waren (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 BVerwG 7 C 77.87 BVerwGE 81, 197 Tegelsbarg; Urteil vom 24. April 1991 BVerwG 7 C 12.90 BVerwGE 88, 143 ).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 11 KN 187/12

    Auf Wochenendnächte begrenztes Trinkverbot auf Straße kann zulässig sein

    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (vgl. dazu aus der Rspr. d. BVerwG nur Urt. v. 23.4.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 260; Urt. v. 24.4.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 145; Beschl. v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, 1001).
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