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   BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98   

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BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98 (https://dejure.org/1999,2967)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 7 C 12.98 (https://dejure.org/1999,2967)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 7 C 12.98 (https://dejure.org/1999,2967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Sowjetische Besatzungszone - Uraltguthaben - Reichsmarkforderung - Währungsreform - Umwertung - Vermögenswert - Entschädigungslose Enteignung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Umwertung von Reichsmarkforderungen; Währungsreform

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3, Abs. 8 Buchst. a; ; VermG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; AusglLeistG § 1 Abs. 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Besatzungszone, sowjetische; Uraltguthaben; Reichsmarkforderung; Währungsreform; Umwertung; Vermögenswert; Enteignung, besatzungshoheitliche; -, entschädigungslose; Vollzugsauftrag Besatzungsmacht; SMAD-Befehl Nr. 111/1948; Eingriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 500
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95

    Sportvereine erhalten enteignete Grundstücke zurück

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Eine fortdauernde Verantwortung der Besatzungsmacht ist gegeben, wenn unter deren Oberhoheit eine sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion eingeleitet wurde und den Handlungen oder Verlautbarungen der Besatzungsmacht ein entsprechender, an die DDR-Stellen gerichteter Vollzugsauftrag zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 98, 1 - Berliner Liste 3; BVerwGE 101, 201 - Nacherfassung; BVerwGE 101, 273 - Sportverein; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; zusammenfassend Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 m.w.N.; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 -, ZOV 1998, 284).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Eine fortdauernde Verantwortung der Besatzungsmacht ist gegeben, wenn unter deren Oberhoheit eine sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion eingeleitet wurde und den Handlungen oder Verlautbarungen der Besatzungsmacht ein entsprechender, an die DDR-Stellen gerichteter Vollzugsauftrag zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 98, 1 - Berliner Liste 3; BVerwGE 101, 201 - Nacherfassung; BVerwGE 101, 273 - Sportverein; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; zusammenfassend Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 m.w.N.; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 -, ZOV 1998, 284).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Eine fortdauernde Verantwortung der Besatzungsmacht ist gegeben, wenn unter deren Oberhoheit eine sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion eingeleitet wurde und den Handlungen oder Verlautbarungen der Besatzungsmacht ein entsprechender, an die DDR-Stellen gerichteter Vollzugsauftrag zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 98, 1 - Berliner Liste 3; BVerwGE 101, 201 - Nacherfassung; BVerwGE 101, 273 - Sportverein; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; zusammenfassend Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 m.w.N.; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 -, ZOV 1998, 284).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Eine fortdauernde Verantwortung der Besatzungsmacht ist gegeben, wenn unter deren Oberhoheit eine sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion eingeleitet wurde und den Handlungen oder Verlautbarungen der Besatzungsmacht ein entsprechender, an die DDR-Stellen gerichteter Vollzugsauftrag zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 98, 1 - Berliner Liste 3; BVerwGE 101, 201 - Nacherfassung; BVerwGE 101, 273 - Sportverein; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; zusammenfassend Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 m.w.N.; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 -, ZOV 1998, 284).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Eine fortdauernde Verantwortung der Besatzungsmacht ist gegeben, wenn unter deren Oberhoheit eine sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion eingeleitet wurde und den Handlungen oder Verlautbarungen der Besatzungsmacht ein entsprechender, an die DDR-Stellen gerichteter Vollzugsauftrag zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 98, 1 - Berliner Liste 3; BVerwGE 101, 201 - Nacherfassung; BVerwGE 101, 273 - Sportverein; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; zusammenfassend Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 m.w.N.; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 -, ZOV 1998, 284).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Nicht anders als die zeitgleiche Neuordnung des Geldwesens in den westlichen Besatzungszonen (vgl. dazu BVerfGE 23, 153 ) diente auch die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone vorrangig dem Ziel, die durch den Krieg und den Zusammenbruch entstandene Konkurslage des Deutschen Reiches zu bereinigen und die Grundlagen für einen wirtschaftlichen Neuaufbau und geordnete staatliche Finanzen zu schaffen.
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Er setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats voraus, daß im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, wobei die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben muß (Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1975 - III C 11.74

    Währungsumstellung in der SBZ - Wegnahme eines Wirtschaftsgutes -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Soweit durch eine aus diesem Grunde erfolgte Nichtumwertung in vermögenswerte Rechte eingegriffen wurde, war dieser Eingriff als währungsrechtliche Maßnahme gesellschaftspolitisch neutral und deshalb keine rechtsstaatswidrige Enteignung (vgl. Urteil vom 11. Februar 1975 - BVerwG 3 C 11.74 - BVerwGE 48, 35 ).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Dem lag die Vorstellung zugrunde, daß angesichts der infolge des Staatsbankrotts unabweisbaren Notwendigkeit einer finanz- und währungspolitischen Neuordnung (vgl. BVerfGE 15, 126 ) nur solches Geldvermögen in die Währungsreform einbezogen werden sollte, das nach den abstrakten und generellen Vorgaben der Besatzungsmacht rechtmäßig erworben war.
  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
    Eine fortdauernde Verantwortung der Besatzungsmacht ist gegeben, wenn unter deren Oberhoheit eine sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion eingeleitet wurde und den Handlungen oder Verlautbarungen der Besatzungsmacht ein entsprechender, an die DDR-Stellen gerichteter Vollzugsauftrag zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 98, 1 - Berliner Liste 3; BVerwGE 101, 201 - Nacherfassung; BVerwGE 101, 273 - Sportverein; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; zusammenfassend Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 m.w.N.; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 -, ZOV 1998, 284).
  • VG Meiningen, 29.10.2002 - 1 K 1044/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Maßnahmen im Zusammenhang mit der

    Nicht anders als die zeitgleiche Neuordnung des Geldwesens in den westlichen Besatzungszonen (vgl. dazu ausführlich: BVerfGE 23, 153 ff. [176]) diente auch die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone vorrangig dem Ziel, die durch den Krieg und den Zusammenbruch entstandene Konkurslage des Deutschen Reiches zu bereinigen und die Grundlagen für einen wirtschaftlichen Neuaufbau und geordnete staatliche Finanzen zu schaffen (vgl. grundlegend: BVerwG, U. v. 25.03.1999 - Az.: 7 C 12/98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 2.).

    Da die Umwertung unter dem Vorbehalt des rechtmäßigen Erwerbs eines Guthabens stand, verwirklichte sich mit deren Versagung eine normative Schranke des Anspruchs, wenn das Guthaben nicht rechtmäßig erworben war (vgl. BVerwG, U. v. 25.03.1999 - Az.: 7 C 12/98 -, a. a. O.).

    Vielmehr gab es in der durch verbreitete Knappheit finanzieller Mittel und einen besonderen Bedarf an Aufbauinvestitionen geprägten Nachkriegssituation sachlich vertretbare Gründe dafür, solche Guthaben und Gewinne ohne Ansehen der Person generell von der Umwertung auszuschließen (so Ausführungen des BVerwG, U. v. 25.03.1999 - Az.: 7 C 12/98 -, a. a. O.).

    Nach Überprüfung erließen sie - wie vorliegend auch bei der Klägerin - einen schriftlichen Bescheid mit der Angabe des als rechtmäßig erworben anerkannten oder des Reichsmarkbetrags, der als unrechtmäßig erworben galt (vgl. BVerwG, U. v. 25.03.1999 - Az.: 7 C 12/98 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09

    Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder

    Dies stünde auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 12.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 2), nach der selbst durch den SMAD-Befehl Nr. 111/1948 vom 23. Juni 1948 (ZVOBl S. 217), der die Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) über die Währungsreform in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands vom 21. Juni 1948 (ZVOBl S. 220) bestätigt hat, keine faktische unmittelbare Enteignung bewirkt worden ist, weil der genannte Befehl die Umwertung von Uraltguthaben nicht ausgeschlossen, sondern die Entscheidung hierüber von dem Ergebnis einer späteren Prüfung abhängig gemacht hat.
  • BVerwG, 08.05.2008 - 5 B 34.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Verletzung des

    Davon abgesehen ist auch nicht ersichtlich, dass der Streitfall auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht unbeanstandet getroffenen Tatsachenfeststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) rechtsgrundsätzliche Erkenntnisse erbringen könnte, die über die des Urteils vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 12.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 2) hinausreichen könnten; dieses Urteil enthält Maßstäbe für die vermögensrechtliche Bewertung des Schicksals von so genannten Uraltguthaben in der sowjetischen Besatzungszone bzw. für die Zeit nach der Gründung der DDR.
  • BVerwG, 14.08.2019 - 8 B 38.19

    Gerichtliche Festsetzung der Bemessungsgrundlage für Ausgleichsleistungen;

    Zu Unrecht rügt der Kläger, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1999 - 7 C 12.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 2) und dessen Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 5 B 51.09 - (ZOV 2010, 31) ab, wonach die generelle Auszahlungssperre für Reichsmarkguthaben gemäß Nr. 4 des SMAD-Befehls Nr. 01 vom 23. Juli 1945 keine Enteignung bewirkt habe.
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