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BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 12.99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Restitutionsantrag; entschädigungslose Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG; kurze Frist für Entschädigungsantrag; Entschuldung der Klein- und Mittelbauern; Verbesserung der Agrarstruktur; Diskriminierung; Entschädigungsregelung als Scheinversprechen; unlautere ...
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer Beiladung zu einem Verfahren
- Wolters Kluwer
Restitutionsantrag - Entschädigungslose Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG - Kurze Frist für Entschädigungsantrag - Entschuldung der Klein- und Mittelbauern - Verbesserung der Agrarstruktur - Diskriminierung - Entschädigungsregelung als Scheinversprechen - ...
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § ... 1 Abs. 3; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 1 a Satz 1; ; Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl DDR S. 969) nebst 3. Durchführungsbestimmung vom 26. September 1950 (GBl DDR S. 1071)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94
Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 12.99
Dieser Schädigungstatbestand erfaßt Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (stRspr; vgl. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 ). - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 12.99
Erfaßt werden daher grundsätzlich nur solche Enteigungen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, daß bereits nach den einschlägigen - nicht notwendigerweise veröffentlichten - Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war; denn dies war auch nach dem Selbstverständnis der Rechtsordnung der DDR Ausdruck einer bewußten Diskriminierung bestimmter Personengruppen oder Verhaltensweisen (grundlegend Urteil des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 ). - BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96
Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem …
Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 12.99
Anders als das Verwaltungsgericht meint, rechtfertigen sie nicht die Qualifizierung der Entschädigungsregelung als bloßes Scheinversprechen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Senats zur Konzernverordnung, Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83); denn der Entschädigungsanspruch blieb - wenn auch bei strikter Anwendung der Antragsfrist nicht in allen Fällen - tatsächlich realisierbar.