Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.04.2001

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   BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01   

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BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01 (https://dejure.org/2002,3556)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2002 - 7 C 13.01 (https://dejure.org/2002,3556)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 7 C 13.01 (https://dejure.org/2002,3556)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6; REAO Art. 3 Abs. 2
    Rückübertragung eines Grundstücks; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Vermutung; Widerlegung; angemessener Kaufpreis; Verkehrswert; Einheitswert; Erfahrungstatsache.

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust - Zwangsverkauf - Vermutung - Widerlegung - Angemessener Kaufpreis - Einheitswert - Verkehrswert - Verkehrswert - Einheitswert - Erfahrungstatsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; angemessener Kaufpreis; Grundstücksbewertung; Einheitswert; Mindesteinheitswert; Ertragswert; Verkehrswert

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; REAO Art. 3 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienrecht - Einheitswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 58 (Entscheidungsbesprechung)

    VermG § 1 Abs. 6; REAO Art. 3 Abs. 2
    Rückübertragung eines bebauten Grundstücks - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlusts - angemessener Kaufpreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 330
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01
    Bei der Auslegung des § 1 Abs. 6 VermG müssen die alliierten Rückerstattungsregelungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 = VIZ 2001, 438).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99

    Zwangsverkauf; Vermutung der Verfolgungsbedingtheit; Widerlegung der Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01
    Diese allgemeine Erfahrungstatsache kann sich das Tatsachengericht schon dann zunutze machen, wenn die vereinbarte Gegenleistung den Einheitswert unterschritt, und nicht erst dann, wenn sich der Verkehrswert anders nicht mehr ermitteln lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 12.86

    Verkehrswert - Einheitswert - Mietwohngrundstück - Gebäudeentschuldungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01
    Bei der Preisgestaltung spielt der erwartete Ertrag und damit auch eine diesen mindernde Belastung eine erhebliche Rolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 12.86 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 15).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01
    Naturgemäß kann keine Genauigkeit im Sinne mathematischer Sicherheit gewonnen werden (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301, 306).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03

    Vermögensrechtliche Rückübertragung der Miteigentumshälfte eines Grundstücks;

    Die Belastung eines Grundstücks mit der Gebäudeentschuldungsteuer ging gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 des Reichsbewertungsgesetzes vom 22. Mai 1931 (RGBl I S. 222) in den Einheitswert ein, soweit dieser wie bei Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswert zu bemessen war (Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 13.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12 S. 52 ); sie wurde beim Bewertungssatz berücksichtigt und zur Ermittlung des Reinertrags mit 70 % angesetzt (§ 29 i.V.m. § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 30 der Durchführungsbestimmungen vom 22. Mai 1931 ).

    Das ist hier nicht der Fall, da auf der Grundlage der entscheidungstragenden Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete, ein Abzug der Gebäudeentschuldungsteuer vom Einheitswert oder ein entsprechender Zuschlag auf die Gegenleistung nicht in Betracht kam (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002, a.a.O. S. 57 f.).

    Es durfte sich die allgemeine Erfahrungstatsache, dass der Einheitswert regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete, unabhängig davon zunutze machen, ob sich der Verkehrswert noch ermitteln ließ (vgl. Urteil vom 24. August 2000 BVerwG 7 C 85.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 Nr. 7 S. 25 ; Urteil vom 17. Januar 2002, a.a.O. S. 53 f.).

  • BVerwG, 27.09.2004 - 7 B 77.04

    Grundsätzliche Bedeutung der Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks ;

    4 Die weitere Frage, ob "eine formularmäßig erteilte Antwort eines Katasteramts, die auf Anfrage eines Grundbuchamts zwecks Kostenberechnung einer einzutragenden Vormerkung erteilt wird und lediglich die Höhe des Einheitswertes als die des gemeinen Wertes eines Grundstücks angibt, ein von einem Gericht in Auftrag gegebenes umfangreiches Sachverständigengutachten der Oberfinanzdirektion zum Verkehrswert (verdrängt)", beschränkt sich auf die einzelfallbezogene Ermittlung des Verkehrswerts nach Vorschriften und Maßgaben, die für sich genommen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt sind (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 BVerwG 8 C 15.98 BVerwGE 108, 301 ; Urteil vom 24. August 2000 BVerwG 7 C 85.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 13.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12).

    Er läge damit nach wie vor unter der Toleranzgrenze, bei deren Einhaltung das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Januar 2002 a.a.O.) die Angemessenheit des Kaufpreises annimmt.

    Soweit dem Beschwerdevorbringen zu entnehmen sein sollte, dass auch die Nichtberücksichtigung der Grunderwerbsteuer und der kaufvertraglichen Nebenkosten angegriffen werden soll, besteht ein Revisionszulassungsgrund schon deshalb nicht, weil das Verwaltungsgericht diese Frage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet hat (Urteil vom 17. Januar 2002 a.a.O.).

  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

    BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2002, 7 C 13.01 .

    BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2002, 7 C 13.01 -, VIZ 2002, 475.

  • BVerwG, 20.01.2003 - 7 B 131.02

    Gesetzliche Vermutung einer verfolgungsbedingten Veräußerung; Bestimmung des

    Ob die Toleranzgrenze, die in der Rückerstattungsrechtsprechung für Sachverständigengutachten anerkannt worden ist (Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 13.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12), auch auf eine solche Verkehrswertschätzung anwendbar ist, würde in einem Revisionsverfahren nicht zu entscheiden sein, da das angegriffene Urteil bereits durch die auf das Sachverständigengutachten und das Vergleichsobjekt gestützte Hauptbegründung selbständig getragen wird.

    Die Beschwerde behauptet zwar Abweichungen von dem Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 13.01 (a.a.O.), unterlässt es aber, einen vom Verwaltungsgericht aufgestellten, dessen Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz anzugeben, der nach ihrer Auffassung der Divergenzentscheidung widerspricht.

  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01

    Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener

    Dabei kann von einem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswerts darstellt (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 13.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12).
  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
    Auch das Verhältnis zum Einheitswert - der nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel die unterste Grenze des Verkehrswertes beschreibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, BVerwGE 108, 301, juris Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 13.01 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12, juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2003 - BVerwG 7 B 37.03 -, juris Rn. 2) - als sonstiger Bezug für die Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises bestätigt den Preis von 1.202,50 RM nicht ohne weiteres.
  • BVerwG, 14.05.2003 - 7 B 37.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Belastung eines Grundstücks mit der Gebäudeentschuldungssteuer ging gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 des Reichsbewertungsgesetzes vom 22. Mai 1931 (RGBl I S. 222) in den Einheitswert ein, soweit dieser wie bei Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswert zu bemessen war (Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 13.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12); sie wurde beim Bewertungssatz berücksichtigt und zur Ermittlung des Reinertrags mit 70 % angesetzt (§ 29 i.V.m. § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 30 der Durchführungsbestimmungen vom 22. Mai 1931 ).
  • VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann, wenn das Sachverständigengutachten zutreffend ist (Urteil vom 17. Januar 2002 - 7 C 13.01 - ZOV 2002, 166 = juris Rdnr. 20 ff.).
  • BVerwG, 17.04.2001 - 7 B 150.00

    Bedeutung eines festgesetzten Einheitswerts für die Frage eines angemessenen

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 13.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Meiningen, 15.03.2006 - 1 K 323/00

    Vermögenszuordnungsrecht; Zu den Anforderungen, die § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG an den

    Die Schätzung des Verkehrswertes durch Sachverständige wird vielmehr regelmäßig nur eine Bandbreite erfassen, innerhalb der sich der angemessene Kaufpreis bewegt (BVerwG, U. v. 17.01.2002 - 7 C 13/01 -, VIZ 2002, 475).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.04.2001 - 7 B 150.00, 7 C 13.01   

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BVerwG, Entscheidung vom 17.04.2001 - 7 B 150.00, 7 C 13.01 (https://dejure.org/2001,20506)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 2001 - 7 B 150.00, 7 C 13.01 (https://dejure.org/2001,20506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung eines festgesetzten Einheitswerts für die Frage eines angemessenen Kaufpreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; verfolgungsbedingter Vermögensverlust;

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2001 - 7 B 150.00
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 13.01 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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