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   BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 13.98   

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BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 13.98 (https://dejure.org/1999,3962)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1999 - 7 C 13.98 (https://dejure.org/1999,3962)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1999 - 7 C 13.98 (https://dejure.org/1999,3962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unlautere Machenschaft - Machtmißbrauch - DDR-Ausreise - Ausreisebedingte Grundstücksveräußerung - Anscheinsbeweis - Ausreise von Rentnern

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausreisewilliger; Gegenleistung; Grundstücksveräußerung; Redlichkeit des Erwerbs; Vermutung; unlautere Machenschaft; Rentner

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3
    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaft; Ausreise aus der DDR; ausreisebedingte Grundstücksveräußerung; Anscheinsbeweis; Ausreise von Rentnern; Verkaufsverlangen des Staates; Grundeigentum fremder Staatsangehöriger.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 502
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 13.98
    Die Vermutung, daß die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf unlautere Machenschaften (Nötigung und Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310), gilt auch im Falle der Ausreise von Rentnern.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310) streitet bei der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden im Regelfall eine Vermutung dafür, daß diese auf eine staatliche Nötigung und damit auf einen Machtmißbrauch im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist.

    Aufgrund des damit einhergehenden tiefgreifenden Umbruchs konnte nunmehr weder bei Rentnern noch bei anderen Ausreisewilligen davon ausgegangen werden, daß die staatlichen Stellen wie bisher die Genehmigung zur ständigen Ausreise zwingend von der vorherigen Veräußerung des Grundvermögens abhängig gemacht oder ein entsprechendes Verlangen aus der Zeit vor der Grenzöffnung aufrechterhalten haben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 -, a.a.O., S. 315).

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Zum einen erfordert die Prüfung dieses Schädigungstatbestandes grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (Urteil des Senats vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160), was die Zulassung von Beweiserleichterungen bei typischen Geschehensabläufen nicht ausschließt (vgl. die sog. Ausreisefälle - grundlegend Urteil des Senats vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310; zuletzt Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - ZOV 1999, 304).
  • BVerwG, 20.08.2010 - 8 B 27.10

    Rückübertragungsanspruch bei Nichtbeachtung von DDR-Recht; Divergenzrüge

    Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68, vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - ZOV 1999, 304 und vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 10.03.2000 - 7 B 27.00

    Vorliegen einer Divergenz bei Abstellen des Verwaltungsgerichts für die Annahme

    Die Klägerin sieht eine Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - (ZOV 1999, 304) darin, daß das Verwaltungsgericht für die Annahme eines untypischen Sachverhalts auf das Alter des ausreisewilligen Eigentümers abgestellt habe; demgegenüber habe der Senat in der herangezogenen Entscheidung den Anscheinsbeweis für eine unlautere Machenschaft auch auf ausreisebedingte Veräußerungen durch Rentner angewendet.

    Ein Widerspruch dieser Ausführungen zu den Gründen des Senatsurteils vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - (a.a.O.) ist nicht erkennbar.

  • BVerwG, 29.09.1999 - 8 C 8.99

    Unlautere Machenschaft auch bei ausreisebedingter Veräußerung vor 1977

    Die Vermutung, daß die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf unlautere Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist, gilt auch im Falle der Ausreise von Bürgern im Rentenalter (vgl. Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - ZOV 1999, 304).
  • VG Halle, 12.09.2001 - 2 A 22/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. April 1999 - 7 C 13/98 - ZOV 1999, 304) - der sich die Kammer insoweit anschließ t- gilt die Vermutung, dass die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf unlautere Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist, auch im Falle der Ausreise von Rentnern.

    Dies hätte aber nicht nur dazu geführt, dass spätere Besuche in der DDR ausgeschlossen gewesen wären, sondern auch dazu, dass ihr Eigentum unter staatliche Verwaltung gestellt worden und damit faktisch entschädigungslos verloren gewesen wäre (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 29. April 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.2004 - 8 B 38.04

    Ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - Schluss auf eine

    Die geltend gemachte Divergenz zu dem Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 3) liegt im dargelegten Sinne nicht vor.
  • BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Das angefochtene Urteil weicht nicht ab von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191, und vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 03.06.1999 - 8 B 24.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Der erste Teil der ersten Frage ist durch das - nach Einlegung der Beschwerde ergangene - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 13.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen - geklärt.
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