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   BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96   

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BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96 (https://dejure.org/1997,330)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1997 - 7 C 15.96 (https://dejure.org/1997,330)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 (https://dejure.org/1997,330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung - Restitutionsausschluß - Liquidationsgesellschaft - Antragsberechtigung - Rückgabeberechtigung - Anmeldung - Enteignungsverbot - Rehabilitierung - Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensrückgabe; Berechtigter; Wiederaufleben; Antragsrecht; Quorum; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Rehabilitierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 279
  • ZIP 1997, 1124
  • NJ 1997, 597
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
    dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - VIZ 1997, 222; Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - und Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - jeweils m.w.N.).

    Dies gilt im Hinblick auf die das jederzeitige Eingreifen ermöglichende oberste Hoheitsgewalt der Besatzungsmacht auch dann, wenn die deutschen Stellen die geschaffenen Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet haben sollten (stRspr., vgl. zuletzt etwa BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O. m.w.N.).

    Allerdings sind die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und daher vom Restitutionsausschluß des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfaßt, wenn sie einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwiderliefen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
    Der somit im Einigungsvertrag festgelegte und gemäß Art. 41 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 44 EV auch für den künftigen gesamtdeutschen Gesetzgeber verbindlich bleibende Restitutionsausschluß für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949), der zudem durch Art. 143 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich unbedenklich für bestandskräftig erklärt wurde (vgl. BVerfGE 84, 90 [117 f.]), geht auf das Verlangen der Regierungen der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik zurück (vgl. Satz 2 des Eckwerts Nr. 1).

    Während der DDR vor allem an der Festschreibung der durch die Enteignungen geschaffenen neuen Eigentumsverhältnisse gelegen war, war für die Sowjetunion entscheidend, daß sie nicht durch die Rückgabe der enteigneten Vermögenswerte im Wege der Wiedergutmachung dem Vorwurf ausgesetzt sein wollte, sie habe während der Besatzungszeit staatliches Unrecht verübt oder zugelassen (vgl. BVerfGE 84, 90 [127 f.]; BVerwG, Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - BVerwGE 96, 8 [11]).

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
    Rückgabeberechtigter ist in derartigen Fällen allein der wiederbelebte Rechtsträger des entzogenen Unternehmens (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - BVerwGE 95, 1 [ 3 f.]; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 [184]).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß die von § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG diesen Personen verliehene Antragsbefugnis das Recht einschließt, den gestellten Antrag im Falle seiner Ablehnung im eigenen Namen mit der Klage weiterzuverfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 [184] = NJW 1994, 2714 = VIZ 1994, 539).

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93

    Verordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
    Während der DDR vor allem an der Festschreibung der durch die Enteignungen geschaffenen neuen Eigentumsverhältnisse gelegen war, war für die Sowjetunion entscheidend, daß sie nicht durch die Rückgabe der enteigneten Vermögenswerte im Wege der Wiedergutmachung dem Vorwurf ausgesetzt sein wollte, sie habe während der Besatzungszeit staatliches Unrecht verübt oder zugelassen (vgl. BVerfGE 84, 90 [127 f.]; BVerwG, Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - BVerwGE 96, 8 [11]).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
    dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - VIZ 1997, 222; Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - und Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 16.96

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
    Im hier zu entscheidenden Fall fehlt es an einer eigenen Anmeldung der OHG i. L. Die Anträge auf Rückübertragung sind vielmehr von der Klägerin und dem Kläger im Verfahren BVerwG 7 C 16.96 in ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolger der ehemaligen Gesellschafter und nicht als Liquidatoren des geschädigten Rechtsträgers (vgl. dazu § 146 Abs. 1 HGB) gestellt worden.
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96

    Vermögensfragen - Berechtigter - Rückgabe - Entschädigung - Staatliche

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
    dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - VIZ 1997, 222; Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - und Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 5.93
    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
    Rückgabeberechtigter ist in derartigen Fällen allein der wiederbelebte Rechtsträger des entzogenen Unternehmens (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - BVerwGE 95, 1 [ 3 f.]; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 [184]).
  • VG Leipzig, 26.04.1995 - 1 K 862/94

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
    Das Verwaltungsgericht hat der Anfechtungsklage stattgegeben (VIZ 1995, 719) und zur Begründung ausgeführt: Der Bescheid sei rechtswidrig, da er nicht an die Klägerin, sondern an die Liquidationsgesellschaft hätte gerichtet werden müssen.
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Sie resultiert auch aus den Forderungen der DDR-Regierung nach einer Festschreibung der durch die Enteignungen geschaffenen neuen Eigentumsverhältnisse (Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279, 287; vgl. auch BVerfGE 94, 12 ).
  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05

    Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Befehle;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG werden die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zugerechnet und sind damit von dieser Norm nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - BVerwGE 101, 150 und vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 ).

    Deshalb ist eine nach der Bestätigung der Freigabeliste von deutschen Stellen gleichwohl vorgenommene Enteignung auch nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen (Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 9.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Zweitens muß die russische Rehabilitierungsbehörde (auch) die vermögensentziehende Maßnahme aufgehoben oder jedenfalls eine Entscheidung getroffen haben, der erforderlichenfalls im Wege der Auslegung zu entnehmen ist, daß (auch) die Vermögensentziehung als unbegründete politische Verfolgung angesehen wird und daher keinen Bestand mehr haben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1997 BVerwG 7 C 15.96 BVerwGE 104, 279 ).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

    Rückgabeberechtigter ist in derartigen Fällen allein der wiederbelebte Rechtsträger des entzogenen Unternehmens (Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 = juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.1999 - 7 C 44.98

    Offene Vermögensfragen - Enteignung Unternehmen; Restitutionsausschluß;

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung ein solches Enteignungsverbot bei Vermögenswerten, die im Eigentum ausländischer Personen standen (vgl. Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 ), bei Enteignungsschutz gewährenden Anweisungen der Besatzungsmacht im konkreten Einzelfall (Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 ) sowie grundsätzlich in denjenigen Fällen angenommen, in denen das enteignete Unternehmen in einer von der Besatzungsmacht bestätigten Liste über die Rückgabe sequestrierter Unternehmen aufgeführt war (Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 ).

    Wie das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend angenommen hat, rechtfertigt die von ihm festgestellte Tatsache, daß der Betrieb des Rechtsvorgängers des Klägers nicht in einer von der Besatzungsmacht bestätigten Enteignungsliste aufgeführt war, im allgemeinen noch nicht die Annahme eines konkreten Enteignungsverbots (Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 ; Urteil vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 8.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Zweitens muß die russische Rehabilitierungsbehörde (auch) die vermögensentziehende Maßnahme aufgehoben oder jedenfalls eine Entscheidung getroffen haben, der - erforderlichenfalls im Wege des Auslegung - zu entnehmen ist, daß (auch) die Vermögensentziehung als unbegründete politische Verfolgung angesehen wird und daher keinen Bestand mehr haben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 ).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (vgl. zuletzt etwa Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - VIZ 1997, 477 = ZOV 1997, 348 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    216 Diese Vorschrift, die auf Nr. 9 der gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 zurückgeht (Neuhaus in: Fieberg/Reichenbach/Messer-schmidt/Neuhaus, VermG, Juli 2004, § 1 Rn. 160), macht den Restitutionsanspruch von der vorherigen Aufhebung der rechtsstaatswidrigen Entscheidung abhängig (BVerwG, Beschl. v. 18. April 2002 - BVerwG 8 B 9.02 - juris; Urt. v. 25. Februar 1999 - BVerwG 7 C 8.98 - juris Rn. 10 ff.; Urt. v. 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - juris Rn. 25; Neuhaus in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Juli 2004, § 1 Rn. 161).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 8 B 17.08

    Beweiskraft einer Urkunde der russischen Föderation; Unterschiedliche Auslegung

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Enteignungsverbot in Ziffer 3 des Befehls Nr. 64 der SMAD erst angenommen, wenn sich das Unternehmen in einer von der Besatzungsmacht bestätigten Liste über die Freigabe von sequestrierten Unternehmen befand (Urteil vom 3. Juni 1999 a.a.O. S. 14 f.; auch Urteile vom 13. Februar 1997 BVerwG 7 C 50.95 BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104; vom 17. April 1997 BVerwG 7 C 15.96 BVerwGE 104, 279 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26).
  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99

    Einbehaltung einer Briefmarkensammlung und einer Münzsammlung durch die

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist deshalb immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei keine bestimmte Form der Enteignung vorausgesetzt ist (stRspr, Urteile vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 26 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 311 ).
  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 16.99

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; russische

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 15.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

  • BVerwG, 27.07.1999 - 7 C 36.98

    Offene Vermögensfragen - Volksentscheid Sachsen; Enteignung;

  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 91.99

    Vermögenseinziehung; Rehabilitierung; russische Rehabilitierungsentscheidung;

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96

    Voraussetzungen für die Schädigung eines Unternehmens im Sinne des

  • BVerfG, 11.01.2000 - 1 BvR 1448/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen im

  • BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98

    Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 20.00

    Mitnahme von Wertgegenständen durch einen Stasi-Bediensteten bei einer

  • VG Dresden, 17.11.1998 - 4 K 2288/95

    Rückübertragung von Grundstücken; Verfassungsmäßigkeit des

  • BVerwG, 09.05.2011 - 8 B 63.10

    Rehabilitierungsentscheidungen russischer Behörden

  • BVerwG, 08.07.2010 - 8 B 9.10

    Zurechnungszusammenhang zwischen Enteignung und sowjetischem Willen;

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 22.97

    Enteignung - Aufhebung einer Enteignung - Rückgängigmachung einer Enteignung -

  • BVerwG, 11.03.1998 - 7 B 448.97
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 88.99

    Unternehmensrestitution; Bergbauunternehmen; Unternehmensvermögen;

  • VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung;

  • BVerwG, 08.03.2001 - 3 B 154.00

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtsfrage - Bewertung der

  • BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15

    Enteignung; Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • VG Dresden, 11.11.1998 - 5 K 1584/95

    Anspruch wegen der Entziehung des Eigentums ; Verpflichtung zur Vorlage einer

  • BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 176.02

    Wirksamkeit eines besatzungsrechtlichen Rückgabewillens in Form eines

  • BVerwG, 12.08.1997 - 7 B 128.97

    Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen für den Rückgabeanspruch nach § 1 Abs. 7

  • BVerwG, 04.05.2004 - 3 B 131.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung

  • BVerwG, 11.03.1998 - 7 B 315.97

    Revisionsgerichtliche Klärung der Rehabilitierung von Opfern politischer

  • BVerwG, 12.08.1997 - 7 B 129.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 83.13

    Rückübertragung von besatzungshoheitlich enteigneten Grundstücken

  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 B 12.99

    Wahrung einer einheitlichen Auslegung des revisiblen Rechts - Divergenz als ein

  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 16.96

    Überführung von Betriebsgrundstücken in Volkseigentum - Adressat eines

  • BVerwG, 11.04.2000 - 8 B 302.99

    Besatzungshoheitliche Grundlage für Enteignungen in der sowjetischen

  • BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags

  • BVerwG, 18.05.2004 - 7 B 120.03

    Divergenzrüge - Begründungspflicht des Gerichts

  • VG Weimar, 08.10.2002 - 1 K 280/01

    Recht der offenen Vermögensfragen; Rücknahme eines

  • BVerwG, 15.09.1997 - 7 B 282.97

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 104.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung

  • VG Gera, 05.06.2008 - 6 K 505/06

    Recht der offenen Vermögensfragen; Wiederaufgreifen des Verfahrens; SMAD-Befehl

  • BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 89.98

    Sequestration von Kaufhäusern - Enteigung zuvor beschlagnahmter Vermögenswerte

  • BVerwG, 17.07.1998 - 7 B 92.98

    Eigentumsverschiebungen innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors -

  • BVerwG, 17.07.1998 - 7 B 93.98

    Eigentumsverschiebungen innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors -

  • BVerwG, 07.05.1998 - 7 B 136.98

    Vereinbarkeit einer Enteignung eines Ritterguts mit der Bodenreform

  • BVerwG, 22.01.1998 - 7 B 352.97

    Beanspruchung der Rückübertragung von früher im Eigentum seines verstorbenen

  • VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 858/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Grundstückverkehrsgenehmigung für im Wege der

  • VG Gera, 25.11.1999 - 2 K 1383/97

    Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheids; Beginn der Klagefrist; Fehlende

  • VG Gera, 29.03.2001 - 5 K 1919/97

    Auskehr des Erlöses von Grundstücksveräußerungen nach dem Gesetz zur Regelung

  • VG Potsdam, 09.12.1999 - 1 K 5599/97

    Enteignung und Rückübertragung von Vermögenswerten; Besatzungsrechtliche und

  • VG Berlin, 27.01.2000 - 29 A 277.97

    Genehmigung der Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks;

  • VG Gera, 02.12.2004 - 5 K 420/02

    Recht der offenen Vermögensfragen; strafrechtliche Rehabilitierung;

  • VG Berlin, 13.03.2003 - 29 A 38.99

    Zulässigkeit des Antrags auf Rückübertragung von Vermögensgegenständen an eine

  • VG Berlin, 21.01.2010 - 29 A 181.07

    Unternehmensentschädigung - Abzahlungskaufhaus; Betriebsgrundstücke; verwertbarer

  • VG Berlin, 14.06.2013 - 4 K 38.11

    Höhe einer Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

  • VG Berlin, 14.12.2007 - 4 A 28.07

    Höhe der Entschädigung für ein Rittergut

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