Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.11.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BBodSchG § 2 Abs. 5, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1, § 11, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 21; GG Art. 72 Abs. 1, Abs. 2, Art. 74 Nr. 18, Art. 84 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 2
    Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des Bundesrechts; isolierte Altlastenfeststellung; behördliche Handlungsinstrumente; erschöpfende Regelung; Öffnungsklausel für Landesrecht; ergänzende Verfahrensregelung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Deutsches Notarinstitut

    BbodSchG § 2 Abs. 5, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; § 10 Abs. 1; § 11; § 13 Abs. 1 Satz 1; § 15 Abs. 2; § 16 Abs. 1; § 21 GG Art. 72 Abs. 1, Abs. 2; Art. 74 Nr. 18; Art. 84 Abs. 1; Art. 100 Abs. 1 Satz 2
    Aufgrund vorrangigen Bundesgesetzes (Bundesbodenschutzgesetz) kann Landesrecht nicht konstitutive Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt regeln

mehr
  • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

    Landesrechtliche Regelungsbefugnisse im Anwendungsbereich des BBodSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenschutzrecht - Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des Bundesrechts; isolierte Altlastenfeststellung; behördliche Handlungsinstrumente; erschöpfende Regelung; Öffnungsklausel für Landesrecht; ergänzende Verfahrensregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Altlasten: Maßnahmen abschließend im BBodSchG geregelt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenfeststellungsbescheid ist rechtswidrig! (IBR 2007, 156)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 126, 1
  • DVBl 2006, 926
  • DÖV 2006, 960
  • IBR 2007, 156
  • NVwZ 2006, 1067



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 312/11  

    Immobilien - Wann verjähren bodenrechtliche Ausgleichsansprüche?

    Sodann sind die zur Sanierung notwendigen Arbeiten vorzunehmen, wobei die Behörde gemäß § 10 Abs. 1, § 16 Abs. 1 BBodSchG die hierzu erforderlichen Einzelanordnungen treffen kann (siehe zum Ganzen BVerwGE 126, 1, 3; siehe auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 2008 - XII ZR 52/07, BGHZ 178, 137 Rn. 31).
  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 22 ZB 11.1581  

    Bodenschutzgesetz: Anfechtbarkeit einer Entlassung aus dem Altlastenverdacht

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass im Bundes-Bodenschutzgesetz das behördliche Handlungsinstrumentarium gegenüber den Verantwortlichen für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten abschließend geregelt ist mit der Folge, dass eine auf landesrechtlichen Bestimmungen beruhende, gesonderte Altlastenfeststellung ausgeschlossen ist (BVerwG vom 26.4.2006 BVerwGE 126, 1 RdNrn. 9 ff.).

    Der Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen, Altlasten oder Verdachtsflächen in einem im Einklang mit den Öffnungsklauseln in § 11 und § 21 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 1 BBodSchG angelegten Verzeichnis (in Bayern dem Kataster gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBodSchG) kommt vielmehr die Bedeutung einer nicht konstitutiven, sondern nur informellen, von den Pflichten der Verantwortlichen losgelösten und nicht zu deren Durchsetzung bestimmten behördlichen Gewinnung von Informationen über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen unterhalb der Eingriffsschwelle zu, die als Grundlage für ein planmäßiges Vorgehen dienen soll (BVerwG vom 26.4.2006 a.a.O., RdNr. 12).

    Vielmehr besteht die Sanierungspflicht - auch ohne behördliche Entscheidung - nach § 4 Abs. 3 BBodSchG unmittelbar kraft Gesetzes (BVerwG vom 26.4.2006 BVerwGE 126, 1, Rd.Nr. 12 unter Hinweis auf BT-Drs. 13/6701, S. 19, 34).

  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2130/08  
    Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 3. August 2005 (Az. 6 UE 1672/04, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2005 - Az. 6 UE 279/03 - BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 -, BVerwGE 126, 1) festgestellt hat, wurde das - frühere - Hessische Altlastengesetz durch das Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes verdrängt, soweit für das Verfahren entgegenstehende bundesgesetzliche Vorschriften bestehen.

    Jedoch ist in Bezug auf den konkreten Regelungsbereich festzustellen, dass nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers eine erschöpfende, eine landesrechtliche Regelung verdrängende Regelung bezweckt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2006, a.a.O.).

mehr
  • VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07  

    Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer wegen der Durchführung

    34 Die Voraussetzungen des vom Beklagten zur Begründung herangezogenen § 24 Abs. 1 BBodSchG sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ist kostenpflichtig derjenige, der zur Durchführung der auf der Grundlage von im einzelnen benannten Vorschriften "angeordneten Maßnahmen" verpflichtet ist.Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. April 2006 (BVerwGE 126, 1 (2 f)) - betreffend die förmliche Altlastenfeststellung nach § 11 Abs. 1 HAltlastG - in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. April 2006 (BVerwGE 126, 1 (2 f)) - betreffend die förmliche Altlastenfeststellung nach § 11 Abs. 1 HAltlastG - darlegte, zielt das Handlungsinstrumentarium des Bundes-Bodenschutzgesetzes darauf ab, die Verantwortlichen unmittelbar zur Einleitung der notwendigen Schritte zur Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen zu verpflichten.

  • VG Darmstadt, 07.10.2009 - 6 K 2686/04  

    Umweltrecht; Kostenerstattung für Altlastensanierung

    Auch das behördliche Handlungsinstrumentarium gegenüber Sanierungsverantwortlichen wird im BBodSchG abschließend geregelt, so dass die Vorschriften des HAltlastG über eine konstitutive Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt durch Bundesrecht verdrängt werden (BVerwG, Urt. v. 26.04.2006 - 7 C 15/05 -, NVwZ 2006, 1067).

    Das Bundesverwaltungsgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass für den jeweiligen konkreten Normbereich zu prüfen ist, ob ein Bundesgesetz i. S. des Art. 72 Abs. 1 GG Sperrwirkung entfaltet (BVerwG, Urt. v. 26.04.2006, a. a. O.; VG Aachen, Urt. v. 08.05.2008 - 6 K 101/8 -, Juris).

  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2131/08  
    Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 3. August 2005 (Az. 6 UE 1672/04, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2005 - Az. 6 UE 279/03 - BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 -, BVerwGE 126, 1) festgestellt hat, wurde das - frühere - Hessische Altlastengesetz durch das Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes verdrängt, soweit für das Verfahren entgegenstehende bundesgesetzliche Vorschriften bestehen.

    Jedoch ist in Bezug auf den konkreten Regelungsbereich festzustellen, dass nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers eine erschöpfende, eine landesrechtliche Regelung verdrängende Regelung bezweckt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2006, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09  

    Wertausgleich bei Erhöhung des Grundstückwerts

    § 10 BBodSchG stellt somit die Rechtsgrundlage auch für die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen gegenüber den Pflichtigen gemäß § 4 Abs. 3 BBodSchG dar (vgl. BVerwG, U. v. 26.04.2006 - 7 C 15/05 -, BVerwGE 126, 1 = NVwZ 2006, 1067).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 15 W 40/07  

    Verfahrensaussetzung nur bei Vorgreiflichkeit eines laufenden

    Ein feststellender Verwaltungsakt über die Störereigenschaft ergeht - jedenfalls im streitbetroffenen Verwaltungsverfahren - nicht (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 26. April 2006, 7 C 15/05, juris Rz. 7 ff., Rz. 11 = NVwZ 2006, 1067).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09  

    Erforderlichkeit einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für im Inhalt etwas

    Die Klägerin ist weiter der Auffassung, die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Auslegung der Bestimmungen des § 36 Abs. 3 , Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KrW-/AbfG widerspreche dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2006 ( 7 C 15/05 - BVerwGE 126, 1 ).

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.2005 - 7 C 15.05   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht