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   BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83   

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https://dejure.org/1984,207
BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83 (https://dejure.org/1984,207)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1984 - 7 C 15.83 (https://dejure.org/1984,207)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1984 - 7 C 15.83 (https://dejure.org/1984,207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsversagung - Abfallbeseitigungsanlage - Öffentlich-rechtliche Vorschriften - Allgemeinwohl - Außenbereich - Städtebau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen [Autowrackplatz] im Außenbereich; Unanwendbarkeit der §§ 29 ff. BBauG auf die abfallrechtliche Planfeststellung; Schutz des Außenbereichs vor einer wesensfremden Bebauung als Beeinträchtigung des Wohls der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 242
  • NVwZ 1985, 414
  • VBlBW 1985, 112
  • DVBl 1985, 399
  • DÖV 1985, 150
  • BauR 1985, 61
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83
    Ein derartiger "funktioneller" Landschaftsschutz (vgl. dazu BVerwGE 55, 272 [BVerwG 24.02.1978 - 4 C 12/76]) ist als ein im Rahmen von § 2 Abs. 1 Nr. 5 AbfG geschützter Belang des Städtebaus anzusehen und kann daher im Einzelfall zur Versagung einer beantragten abfallrechtlichen Zulassung wegen einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit führen.
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83
    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht auch zu überlegen haben, ob dem Vorhaben des Klägers Gesichtspunkte entgegenstehen, die sich aus dem Zuschnitt seines Betriebs und daraus ergeben konnten, daß der Betrieb kleiner, leistungsunfähiger oder wenig leistungsfähiger Autowrackplätze wegen Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AbfG nicht genehmigungsfähig ist (vgl. BVerwGE 66, 301 ); dabei kann auch eine Rolle spielen, ob der derzeit möglicherweise zu kleine Platz erweiterungsfähig ist und dadurch eine Größe erlangen könnte, die die angedeuteten Bedenken auszuräumen imstande wäre.
  • Drs-Bund, 05.07.1971 - BT-Drs VI/2401
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83
    Eine solche Aussage, die im übrigen bloß wiederholte, was auch ohne gesetzliche Regelung zu gelten hätte, würde jedoch dem Willen des Gesetzgebers nicht gerecht; dieser wollte mit § 38 Satz 1 BBauG klarstellen, "daß die Vorschriften des Dritten Teils auf solche Vorhaben keine Anwendung finden, über deren Zulässigkeit im Rahmen eines besonderen bundesrechtlichen Planfeststellungsverfahrens entschieden worden ist" (vgl. BT-3. WP, zu Drucks. 1794, S. 12 und BT-Drucks. VI/2401 S. 16 ).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Sie lassen sich - sofern das maßgebende Fachrecht keine anders lautende Regelung aufweist (vgl. etwa § 38 Satz 1 BauGB) - nicht zu bloßen Abwägungsposten abschmelzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - BVerwGE 70, 242, 244, vom 9. März 1990 - BVerwG 7 C 21.89 - BVerwGE 85, 44, 46 und vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348, 350; Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1.92 bis 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 94).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Sie lassen sich - sofern das maßgebende Fachrecht keine anders lautende Regelung aufweist (vgl. etwa § 38 Satz 1 BauGB) - nicht zu bloßen Abwägungsposten abschmelzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - BVerwGE 70, 242, 244, vom 9. März 1990 - BVerwG 7 C 21.89 - BVerwGE 85, 44, 46 und vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348, 350; Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1. bis 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 94).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Dazu gehört die Stärkung der allgemeinen Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes ebenso wie die regionale Anbindung von Wirtschaftszentren oder die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in bisher unzureichend erschlossenen Räumen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 70, 242, vom 12. Juni 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 26. März 1998 - BVerwG 4 C 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137).
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