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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05   

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BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05 (https://dejure.org/2006,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 (https://dejure.org/2006,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2006 - 7 C 15.05 (https://dejure.org/2006,2012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BBodSchG § 2 Abs. 5, § ... 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1, § 11, § 13 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1, § 21; GG Art. 72 Abs. 1, Abs. 2, Art. 74 Nr. 18, Art. 84 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 2
    Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des Bundesrechts; isolierte Altlastenfeststellung; behördliche Handlungsinstrumente; erschöpfende Regelung; Öffnungsklausel für Landesrecht; ergänzende Verfahrensregelung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBodSchG § 2 Abs. 5; § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; § 10 Abs. 1; § 11
    Hessisches Altlastengesetz; Sperrwirkung des Bundesrechts; behördliche Handlungsinstrumente; ergänzende Verfahrensregelung; erschöpfende Regelung; isolierte Altlastenfeststellung; konkurrierende Gesetzgebung; Öffnungsklausel für Landesrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BbodSchG § 2 Abs. 5, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; § 10 Abs. 1; § 11; § 13 Abs. 1 Satz 1; § 15 Abs. 2; § 16 Abs. 1; § ... 21 GG Art. 72 Abs. 1, Abs. 2; Art. 74 Nr. 18; Art. 84 Abs. 1; Art. 100 Abs. 1 Satz 2
    Aufgrund vorrangigen Bundesgesetzes (Bundesbodenschutzgesetz) kann Landesrecht nicht konstitutive Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt regeln

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Regelung des § 11 Abs. 1 des Hessischen Altlastengesetzes (AltlastG, HE) vom 20. Dezember 1994; Verdrängung der Regelungen des Hessischen Altlastengesetzes durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG); Konstitutive Altlastenfeststellung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenschutzrecht - Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des Bundesrechts; isolierte Altlastenfeststellung; behördliche Handlungsinstrumente; erschöpfende Regelung; Öffnungsklausel für Landesrecht; ergänzende Verfahrensregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altlasten: Maßnahmen abschließend im BBodSchG geregelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenfeststellungsbescheid ist rechtswidrig! (IBR 2007, 156)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 1
  • NVwZ 2006, 1067
  • DVBl 2006, 926
  • DÖV 2006, 960
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    Eine Regelung des Verwaltungsverfahrens i.S.d. Art. 84 Abs. 1 GG umfasst zwar alle gesetzlichen Bestimmungen, die den Weg und die Form der Willensbildung der Verwaltung bei der Gesetzesausführung betreffen, von der Vorbereitung und dem Beginn des Verwaltungshandelns bis hin zur Entscheidung selbst und deren Durchsetzung (BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; krit. Hermes, in: Dreier, GG, Bd. III, 2000, Art. 83 Rn. 34, Art. 84 Rn. 32).

    Materiellrechtliche Regelungen werden aber durch die Aufnahme in ein Verfahrensgesetz nicht zu Verfahrensregeln, da das Verfahrensgesetz keine leere Hülse ist, die mit beliebigen Inhalten gefüllt werden könnte (BVerfGE 37, 363 abw. Meinung; ebenso Lerche, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 84 Rn. 37 ff., 45).

  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 24/63

    Verfassungswidrigkeit des § 17 Abs. 1 S. 1 AGVwGO Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    14 Im Übrigen legt der Umstand, dass die außenwirksamen Maßnahmen gegenüber den Verantwortlichen im Bundes-Bodenschutzgesetz detailliert geregelt sind, während sich die Öffnungsklauseln für Landesrecht in § 21 Abs. 2 bis 4 BBodSchG auf im Einzelnen bestimmte andere Normbereiche beschränken, den Schluss auf eine ansonsten erkennbar abschließende bundesrechtliche Regelung regelmäßig nahe (BVerfGE 21, 106 ; 24, 367 ; Stettner, in: Dreier, GG, Bd. II, 1998, Art. 72 Rn. 26).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 2.01

    Rodung; Fläche, gerodete; Beseitigung von Rebstöcken; mit Reben bepflanztes

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    Auch wenn mit der Revision davon ausgegangen wird, dass eine Eingriffsermächtigung als Minus die Befugnis zur Feststellung eines entsprechenden Tatbestandsmerkmals enthalten kann (Urteil vom 29. November 1985 BVerwG 8 C 105.83 BVerwGE 72, 265 ; Urteil vom 9. Mai 2001 BVerwG 3 C 2.01 BVerwGE 114, 226 m.w.N.), folgt aus § 10 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG keine Ermächtigung des Landesgesetzgebers zur Regelung einer konstitutiven Altlastenfeststellung.
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    Da das Bundes-Bodenschutzgesetz keine ausdrückliche Vorschrift enthält, die eine Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt regelt oder untersagt, ist durch eine Gesamtwürdigung des einschlägigen Normbereichs zu klären, ob nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers eine erschöpfende, die gesonderte Altlastenfeststellung nach Landesrecht ausschließende Regelung bezweckt ist (BVerfGE 98, 265 ).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    Auch wenn mit der Revision davon ausgegangen wird, dass eine Eingriffsermächtigung als Minus die Befugnis zur Feststellung eines entsprechenden Tatbestandsmerkmals enthalten kann (Urteil vom 29. November 1985 BVerwG 8 C 105.83 BVerwGE 72, 265 ; Urteil vom 9. Mai 2001 BVerwG 3 C 2.01 BVerwGE 114, 226 m.w.N.), folgt aus § 10 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG keine Ermächtigung des Landesgesetzgebers zur Regelung einer konstitutiven Altlastenfeststellung.
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich dessen Entscheidungsmonopol gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG nicht auf die Frage, ob ein Landesgesetz durch späteres Bundesrecht ungültig geworden ist; hierüber könne das Fachgericht nach der Regel, dass früheres durch widersprechendes späteres Recht aufgehoben werde, selbst entscheiden, weil es damit die Autorität des Landesgesetzgebers unberührt lasse (BVerfGE 10, 124 ; 65, 359 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    Das Bundes-Bodenschutzgesetz zwingt aber deshalb zu diesem Schluss, weil die Differenziertheit der dem Landesgesetzgeber überlassenen Regelungen erkennen lässt, dass landesrechtliche Gesetzgebungskompetenzen nur für die ausdrücklich bestimmten Materien eingeräumt werden sollten (BVerfGE 67, 299 ).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00

    Hinzuziehung, zu einem Verfahren; Beteiligter (§ 13 VwVfG); Nicht-Beteiligter (§

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    Demgemäß ist der erkennende Senat bei der Überprüfung dieser Frage auch im Fall der Bestätigung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht verpflichtet, das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (Urteil vom 16. Mai 2000 BVerwG 3 C 2.00 Buchholz 316 § 13 VwVfG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    Eine Regelung des Verwaltungsverfahrens i.S.d. Art. 84 Abs. 1 GG umfasst zwar alle gesetzlichen Bestimmungen, die den Weg und die Form der Willensbildung der Verwaltung bei der Gesetzesausführung betreffen, von der Vorbereitung und dem Beginn des Verwaltungshandelns bis hin zur Entscheidung selbst und deren Durchsetzung (BVerfGE 37, 363 ; 55, 274 ; krit. Hermes, in: Dreier, GG, Bd. III, 2000, Art. 83 Rn. 34, Art. 84 Rn. 32).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvL 1/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 S. 4 des Hessischen

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich dessen Entscheidungsmonopol gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG nicht auf die Frage, ob ein Landesgesetz durch späteres Bundesrecht ungültig geworden ist; hierüber könne das Fachgericht nach der Regel, dass früheres durch widersprechendes späteres Recht aufgehoben werde, selbst entscheiden, weil es damit die Autorität des Landesgesetzgebers unberührt lasse (BVerfGE 10, 124 ; 65, 359 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit;

    Sinn des Art. 100 Abs. 1 GG ist es nicht, den Gerichten die Kompetenz zur Prüfung der Gültigkeit von Gesetzen allgemein, sondern nur dann zu entziehen, wenn damit der Vorwurf an den Landesgesetzgeber verbunden ist, er habe bei Erlass seines Gesetzes übergeordnetes Bundesrecht nicht beachtet (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Oktober 1959 - 1 BvL 13/58 - BVerfGE 10, 124 , vom 23. März 1982 - 2 BvL 13/79 - BVerfGE 60, 135 und vom 6. Dezember 1983 - 2 BvL 1/82 - BVerfGE 65, 359 ; ebenso BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2000 - BVerwG 3 C 2.00 - Buchholz 316 § 13 VwVfG Nr. 2 S. 1 und vom 26. April 2006 - BVerwG 7 C 15.05 - BVerwGE 126, 1 Rn. 8).
  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 312/11

    Bodenschutz: Beginn der Verjährung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Sodann sind die zur Sanierung notwendigen Arbeiten vorzunehmen, wobei die Behörde gemäß § 10 Abs. 1, § 16 Abs. 1 BBodSchG die hierzu erforderlichen Einzelanordnungen treffen kann (siehe zum Ganzen BVerwGE 126, 1, 3; siehe auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 2008 - XII ZR 52/07, BGHZ 178, 137 Rn. 31).
  • OVG Hamburg, 12.10.2017 - 2 Bf 1/16

    Anordnung der Duldung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung

    Die §§ 4 Abs. 2, 2 Abs. 2 Satz 1 HmbBodSchG seien nicht ergänzend heranzuziehen, weil das im Zweiten und Dritten Teil des Bundes-Bodenschutzgesetzes in materiellrechtlicher Hinsicht vorgesehene behördliche Handlungsinstrumentarium - zu dem auch § 9 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG gehöre - vorbehaltlich ausdrücklicher Ermächtigungen zu landesgesetzlichen Regelungen abschließend sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2006, BVerwGE 126, 1, juris Rn. 10).

    Dieses Maßnahmenbündel lässt klar erkennen, dass die Regelung des behördlichen Handlungsinstrumentariums abschließend ist und darauf zielt, die Verantwortlichen unmittelbar zur Einleitung der notwendigen Schritte zur Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen zu verpflichten (so BVerwG, Urt. v. 26.4.2006, BVerwGE 126, 1, juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 22 ZB 11.1581

    Klagebefugnis; Altlastenkataster; Sanierungsplan

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass im Bundes-Bodenschutzgesetz das behördliche Handlungsinstrumentarium gegenüber den Verantwortlichen für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten abschließend geregelt ist mit der Folge, dass eine auf landesrechtlichen Bestimmungen beruhende, gesonderte Altlastenfeststellung ausgeschlossen ist (BVerwG vom 26.4.2006 BVerwGE 126, 1 RdNrn. 9 ff.).

    Der Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen, Altlasten oder Verdachtsflächen in einem im Einklang mit den Öffnungsklauseln in § 11 und § 21 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 1 BBodSchG angelegten Verzeichnis (in Bayern dem Kataster gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBodSchG) kommt vielmehr die Bedeutung einer nicht konstitutiven, sondern nur informellen, von den Pflichten der Verantwortlichen losgelösten und nicht zu deren Durchsetzung bestimmten behördlichen Gewinnung von Informationen über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen unterhalb der Eingriffsschwelle zu, die als Grundlage für ein planmäßiges Vorgehen dienen soll (BVerwG vom 26.4.2006 a.a.O., RdNr. 12).

    Vielmehr besteht die Sanierungspflicht - auch ohne behördliche Entscheidung - nach § 4 Abs. 3 BBodSchG unmittelbar kraft Gesetzes (BVerwG vom 26.4.2006 BVerwGE 126, 1, Rd.Nr. 12 unter Hinweis auf BT-Drs. 13/6701, S. 19, 34).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 36 AS 2095/12

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über Gültigkeit von Satzungen nach

    Vielmehr wird allgemein angenommen, soweit der Landesgesetzgeber ermächtigt werde, liege in diesem Vorgang (so Heintzen in v Mangold/Klein/Starck, GG, 5. Aufl, Art. 71 RdNr 10) bzw ergebe sich durch Auslegung (Maunz/Dürig/Uhle, aaO; ebenso BVerfG, Beschluss v 09. Mai 1973, aaO; ähnlich BVerfG, Beschluss v 09. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 RdNr 49 und BVerwG, Urteil v 26. April 2006 - 7 C 15.05 RdNr 11, 14), dass der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz teilweise keinen Gebrauch mache und damit keine Sperrwirkung des Bundesgesetzes für den Regelungsgegenstand der Ermächtigung eintrete.
  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2130/08

    Altlastensanierung: Sanierungsverantwortlicher, Garantenstellung bei Unterlassen

    Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 3. August 2005 (Az. 6 UE 1672/04, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2005 - Az. 6 UE 279/03 - BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 -, BVerwGE 126, 1) festgestellt hat, wurde das - frühere - Hessische Altlastengesetz durch das Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes verdrängt, soweit für das Verfahren entgegenstehende bundesgesetzliche Vorschriften bestehen.

    Jedoch ist in Bezug auf den konkreten Regelungsbereich festzustellen, dass nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers eine erschöpfende, eine landesrechtliche Regelung verdrängende Regelung bezweckt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15

    Gefahrenabwehr im bodenschutzrechtlichen Verfahren - Rückbau einer

    Die Antragstellerin ist aufgrund ihrer materiellen Sanierungspflicht, die sich unmittelbar aus § 4 Abs. 3 BBodSchG ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 - BVerwGE 126, 1), auch ohne behördliches Tätigwerden verpflichtet, die hier dringend erforderliche Sanierung durchzuführen.
  • VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07

    Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer wegen der Durchführung

    34 Die Voraussetzungen des vom Beklagten zur Begründung herangezogenen § 24 Abs. 1 BBodSchG sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ist kostenpflichtig derjenige, der zur Durchführung der auf der Grundlage von im einzelnen benannten Vorschriften "angeordneten Maßnahmen" verpflichtet ist.Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. April 2006 (BVerwGE 126, 1 (2 f)) - betreffend die förmliche Altlastenfeststellung nach § 11 Abs. 1 HAltlastG - in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. April 2006 (BVerwGE 126, 1 (2 f)) - betreffend die förmliche Altlastenfeststellung nach § 11 Abs. 1 HAltlastG - darlegte, zielt das Handlungsinstrumentarium des Bundes-Bodenschutzgesetzes darauf ab, die Verantwortlichen unmittelbar zur Einleitung der notwendigen Schritte zur Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen zu verpflichten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2013 - 20 A 963/11

    Vorliegen von wasserrechtlichen Maßnahmen der zuständigen Wasserbehörde zum

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2006 - 7 C 15.05 -, NVwZ 2006, 1067.
  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2131/08

    Altlasten: Sanierungspflicht; Verantwortlichkeit durch Unterlassen bei

    Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 3. August 2005 (Az. 6 UE 1672/04, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2005 - Az. 6 UE 279/03 - BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 -, BVerwGE 126, 1) festgestellt hat, wurde das - frühere - Hessische Altlastengesetz durch das Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes verdrängt, soweit für das Verfahren entgegenstehende bundesgesetzliche Vorschriften bestehen.

    Jedoch ist in Bezug auf den konkreten Regelungsbereich festzustellen, dass nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers eine erschöpfende, eine landesrechtliche Regelung verdrängende Regelung bezweckt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2006, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 20.12.2017 - 1 LA 292/15

    Boden- und Grundwasserverunreinigung - Erbbauberechtigter;

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 15 W 40/07

    Verfahrensaussetzung nur bei Vorgreiflichkeit eines laufenden

  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619

    Streitigkeit aus Vertrag über Sanierung einer Altlast

  • VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09

    Wertausgleich für die durch Sanierungsmaßnahmen nach dem Bundesbodenschutzgesetz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09

    Feststellung von Nachsorgepflicht und Inhaberschaft einer Deponie

  • VG Darmstadt, 07.10.2009 - 6 K 2686/04

    Umweltrecht; Kostenerstattung für Altlastensanierung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.2005 - 7 C 15.05   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren

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