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   BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04   

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https://dejure.org/2005,2723
BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04 (https://dejure.org/2005,2723)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2005 - 7 C 16.04 (https://dejure.org/2005,2723)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 (https://dejure.org/2005,2723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 14; WHG § 15 Abs. 1; WG LSA §§ 32, 38
    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14
    Benutzung; Bewilligung; DDR; Eigentumsschutz; Erlaubnis; Erlöschen; Erlöschen; Gewässernutzung; Mühle; Mühlenbetrieb; Staurecht; Vertrauensschutz; Wasser; Wasserrecht; Wasserrecht; altes Recht; altes Wasserrecht; wasserrechtliches Altrecht; Überleitungsregelung; ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines ersatzlosen Erlöschens eines nach dem preußischen Wassergesetzes festgestellten Wasserrechts; Voraussetzungen für das Erlöschen alter Rechte nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt; Voraussetzung der Zulässigkeit eines Eingriffs in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wasserrecht

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; WHG § 15 Abs. 1; ; WG LSA § 32; ; WG LSA § 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; WHG § 15 Abs. 1; WG LSA § 32 § 38
    Verfassungswidriges Erlöschen eines alten Wasserrechts unter Verweis auf ein in der DDR nicht existierendes Anerkennungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1076
  • DVBl 2005, 1394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Art. 14 Abs. 3 GG ist nicht unmittelbar anwendbar, wenn der Gesetzgeber im Zuge der generellen Neugestaltung eines Rechtsgebiets bestehende Rechte abschafft, für die es im neuen Recht keine Entsprechung gibt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - BVerfGE 83, 201 ).

    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen ist ihm nicht ausnahmslos verwehrt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - a.a.O. ).

    Voraussetzung der Zulässigkeit eines Eingriffs in bestehende Rechtspositionen durch eine gesetzliche Neuregelung ist zunächst, dass die Neuregelung als solche, unabhängig von der Frage der Beseitigung oder Einschränkung bestehender Rechtspositionen, verfassungsmäßig ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - a.a.O.).

    Durch das bloße Bedürfnis nach Rechtseinheit im Zuge einer Neuregelung wird sie nicht gerechtfertigt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Auch wenn Ausschlussfristen versäumt sind, kommt die Gewährung von Nachsicht in Betracht, etwa wenn die Fristversäumnis auf staatlichem Fehlverhalten beruht und der Zweck der Fristbestimmung gewahrt bleibt (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Hieran anknüpfend hat der Gesetzgeber grundsätzlich das Bestandsinteresse des Eigentümers ausreichend gewahrt, wenn er nur die alten Rechte aufrechterhält, bei deren Erteilung oder Aufrechterhaltung eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung der Wasserbenutzung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden hat (vgl. zu § 15 Abs. 1 WHG Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 4 C 94.69 - BVerwGE 37, 103 ).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Damit ist in dem fortzusetzenden Verfahren gegebenenfalls auch über den in erster Instanz gestellten Hilfsantrag des Klägers zu befinden, der allein mit der Einlegung der Berufung durch den Beklagten in der Berufungsinstanz angefallen war (Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 ).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04
    Dieses für die Bevölkerung und die Gesamtwirtschaft lebenswichtige Ziel hätte kaum erreicht werden können, wenn die bis dahin weder registrierten noch auf ihre wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit geprüften Eingriffe in den Wasserhaushalt auf Dauer hätten fortgeführt werden dürfen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 für die entschädigungslose Beseitigung alter Eigentümernutzungen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18

    Feststellung eines alten Wasserrechts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 -) könne das Erlöschen des Wasserrechts nicht davon abhängig gemacht werden, dass es zu DDR-Zeiten nach Überprüfung in einem geordneten Verfahren aufrechterhalten worden sei, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gegeben habe.

    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 -) könne ein nicht durchgeführtes Verwaltungsverfahren zu DDR-Zeiten nicht die Grundlage dafür bilden, ein altes eigentumsgleiches Wasserrecht nicht aufrecht zu erhalten.

    Auch wenn in dieser Vorschrift nur positiv der Fortbestand bestimmter alter Rechte angeordnet wird, ist es die selbstverständliche Kehrseite, dass die nicht erfassten Rechte nicht mehr bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 - juris Rn. 17).

    Insoweit gilt indes - auch für die früheren Landeswassergesetze - das ungeschriebene Erfordernis, dass bei der Erteilung oder Aufrechterhaltung eines Altrechts eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden haben muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, a.a.O. Rn. 26; Urteil vom 22. Januar 1971 - IV C 94.69 - juris Rn. 24).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Revisionsurteil vom 14. April 2005 (a.a.O., Rn. 28 ff. zum Beschluss des erkennenden Gerichts vom 23. Februar 2004 - 1 L 333/03 -) ausgeführt, dass das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar ist, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht wird, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden ist, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gab.

    Eine solche analoge Anwendung der Regelung hat erstmals das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. April 2005 (a.a.O.) in Betracht gezogen.

    Damit wird der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen, nach der das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar ist, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht wird, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden ist, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gab (BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, a.a.O. Rn. 19 ff.).

    Derjenige, dessen Recht aufgrund der damaligen Verfahrenspraxis der DDR ohne sein Zutun erloschen ist, wird durch die analoge Anwendung des § 38 WG LSA a.F. im Hinblick auf die Anforderungen für die Erteilung einer Bewilligung dem Inhaber eines Rechts gleichgestellt, das aufrechterhalten geblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, a.a.O. Rn. 36).

  • BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter

    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat auf seine Entscheidungen vom 14. April 2005 (BVerwG 7 C 16.04 und BVerwG 7 C 8.04, jeweils veröffentlicht in juris) verwiesen.

    a) Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076) ist davon auszugehen, dass alte Wasserrechte den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen können.

    (aaa) § 15 Abs. 1 bis 3 WHG dient dem Bestandsschutz (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076 ; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, § 15 Rn. 1), indem er bestimmte bereits vorhandene Gewässernutzungen von der Gestattungspflicht nach neuem Recht ausnimmt.

    Alternativ käme in Betracht, § 17 Abs. 2 Satz 1 WHG dahingehend auszulegen, dass die zuständige Behörde bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung keine weiteren Anforderungen nach neuem Recht stellen darf, als sie bei einem aufrechterhaltenen Recht nach § 15 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 5 WHG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 138 SächsWG) möglich sind (so das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076 in Bezug auf § 38 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - 2 L 116/16

    Eintragung und Feststellung / Bewilligung eines Wasserrechts

    Dieser Befund führt nicht zu einer verfassungswidrigen Situation, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 16/04 -, juris, RdNr. 28 ff.) beanstandet wurde.(Rn.20).

    Ohne Erfolg verweise der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 16.04) darauf, dass das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts nicht mit Art. 14 GG vereinbar sei; denn dem Verlust des Rechts werde durch § 38 WG LSA (a.F.) Rechnung getragen.

    Zu Unrecht knüpfe das Verwaltungsgericht in Anlehnung an seine Rechtsprechung zu § 32 WG LSA a.F. allein an die formellen Voraussetzungen des § 50 Abs. 2 WG DDR 1963 an, was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 16.04) als nicht vereinbar mit Art. 14 Abs. 1 GG angesehen habe.

    Insoweit gilt indes - auch für die früheren Landeswassergesetze - das ungeschriebene Erfordernis, dass bei der Erteilung oder Aufrechterhaltung eines Altrechts eine irgendwie geartete öffentlich-rechtliche Überprüfung in wasserrechtlicher Hinsicht stattgefunden haben muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, juris, RdNr. 26; Urt. v. 22.01.1971 - BVerwG IV C 94.69 -, juris, RdNr. 24; Zöllner, a.a.O., § 20 RdNr. 30).

    Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im vorangegangenen Revisionsurteil vom 14.04.2005 (a.a.O., RdNr. 28 f.) ausgeführt, eine Auslegung des § 32 WG LSA a.F., die es zulasse, dass alte Rechte auch dann ersatzlos erlöschen, wenn es in der DDR nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis kein Verfahren zu ihrer Überprüfung gegeben habe, die den Anforderungen des § 32 WG LSA a.F. genügten, sei mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar.

    Nachdem die Rechtslage durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts vom 08.12.2005 (a.a.O.) geklärt war, hatten die Inhaber der Altrechte bzw. deren Rechtsnachfolger bis zur Neuregelung des Wasserrechts durch das am 01.03.2010 in Kraft getretene WHG und das am 01.04.2011 in Kraft getretene WG LSA mehrere Jahre Zeit, einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach § 38 WG LSA a.F. zu stellen, über den nach Maßgabe dieser Rechtsprechung zu entscheiden war.

    Da diese Fragen Übergangsrecht betreffen (vgl. Zöllner, a.a.O., § 20 RdNr. 1; BVerwG, Urt. v. 14.04.2005, a.a.O., zu §§ 32 ff. WG LSA a.F., RdNr. 38; Urt. v. 13.12.1974 - BVerwG IV C 74.71 -, juris, RdNr. 14, zu §§ 15 ff. WHG a.F.), hätte der Kläger darlegen müssen, dass ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist.

    Im Gegensatz zu dieser Auffassung habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 14.04.2005 (a.a.O.) festgestellt, dass das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar sei, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht werde, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden sei, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gegeben habe.

  • VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12

    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

    Mit der vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Situation betreffend alte preußische Wasserrechte (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16/04 - juris) ist die Erlaubnis der Klägerin nicht vergleichbar.
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    Dieser darf die nach altem Recht begründeten Rechte einer Neuregelung angleichen, auch wenn dabei die bisher mit dem Recht verbundenen Befugnisse eingeschränkt werden (BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 16.04 - NVwZ 2005, 1076 = juris Rn. 22).

    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen ist ihm nicht ausnahmslos verwehrt (BVerwG, U.v.14.4.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Die völlige Entziehung einer Rechtsposition sei an strenge Anforderungen geknüpft (unter Verweis auf BVerfGE 83, 201 ; BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076), denen § 13 Abs. 1 Satz 1 GlüG LSA nicht genüge.
  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Auch wenn ein altes Wasserrecht gemäß § 20 WHG einen besonderen (Bestands-)Schutz vermittelt und grundsätzlich dem Schutz des Art. 14 GG unterfällt, darf der Gesetzgeber die nach altem Recht begründeten Wasserrechte z. B. einer gesetzlichen Neuregelung angleichen, selbst wenn dabei die bisher mit dem Recht verbundenen Befugnisse eingeschränkt werden (BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 16.04 - NVwZ 2005, 1076 ).
  • VG Augsburg, 25.03.2019 - Au 9 K 18.846

    Fortbestehen eines wasserrechtliches Altrechts

    Ob dieser behördlichen Entscheidung ein besonderes Verwaltungsverfahren mit einer einzelfallbezogenen Überprüfung der Gewässernutzung in wasserrechtlicher Hinsicht vorausgegangen sein muss (so BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 16/04 - NVwZ 2005, 1076 f.), bedarf hier letztlich keiner Entscheidung.
  • OVG Sachsen, 27.03.2007 - 4 B 707/05

    Alte Wasserrechte genügen nicht für den Betrieb von Wasserkraftwerken

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 14.4.2005 - 7 C 16/04 - (zit. aus juris) hierzu u.a. ausgeführt, dass zwar die völlige, übergangs- und ersatzlose Beseitigung einer Rechtsposition nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen könne.

    Jedenfalls enthält § 136 Satz 2 SächsWG 2004 eine zulässige Bestimmung über Inhalt und Schranken des Eigentums; der Eingriff wird vor allem durch die in § 17 WHG enthaltenen Regelungen abgefedert, deren Fristbestimmungen nach dem Inkrafttreten des WHG in der ehemaligen DDR am 1.7.1990 sinngemäß anzuwenden sind (sh. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.1974, zit. aus juris; BVerwG, Urt. v. 29.1.1965 - IV C 61.64 sowie BVerwG, Urt. vom 14.4.2005 - 7 C 16/04 - zum Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, zit. aus juris).

  • VG Halle, 26.04.2007 - 3 A 809/06
    Durch das bloße Bedürfnis, die Spiel- und Wettsucht, so sie denn wirklich in einer entsprechenden Größenordnung gegeben ist, (noch weiter) zurückzudrängen, wird der Eingriff nicht gerechtfertigt (vgl. zu dieser Voraussetzung, BVerfG, Beschluss vom 09. Januar 1991, aaO, S. 212 f.; BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, - 7 C 16.04 - Alte Wasserrechte -, NVwZ 2005, 1076 [BVerwG 14.04.2005 - BVerwG 7 C 16.04] ).

    Da es an einer entsprechenden Gefährdungslage fehlt, verstößt die mit § 13 Abs. 1 Satz 1 GlüG LSA eingeführte übergangslose Entziehung der bisherigen Rechtsposition der Klägerinnen gegen das Übermaßverbot, weil diese Regelungen keinerlei Vorkehrungen vorsieht, die geeignet wäre, die mit dem gleichsam auf der Stelle wirksam gewordenen Verbot ihrer bisherigen Betätigung in Sachsen-Anhalt verbunden Folgen abzumildern (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 14. April 2005, aaO.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2007 - 2 N 34.06

    Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung einer Steganlage

  • VG Kassel, 06.07.2021 - 3 K 3304/18

    Widerruf eines alten Wasserrechts

  • OVG Sachsen, 02.03.2011 - 5 A 343/08

    Beurteilung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit

  • OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19

    Altes Wasserrecht; Wehr; Mühle; Sohlrampe; Denkmalschutz; wasserrechtliche

  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178

    Wasserrechtliche Gestattung zur Benutzung einer Stau- und Triebwerksanlage

  • BVerwG, 26.08.2008 - 7 B 23.08

    Betrieb eines Basaltsteinbruchs mit einer Abbaufläche von 81 ha als Anlage i.S.d.

  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 8 ZB 19.1006

    Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch - erfolgloser

  • BVerwG, 06.07.2004 - 7 B 64.04

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung eines altes

  • VG Regensburg, 24.10.2016 - RN 8 K 15.2119

    Wasserrechtliche Anordnungen zur Errichtung von Fischauf- und -abstiegsanlagen

  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 22 B 95.2188

    Stau- und Triebwerksanlage; Eingriff in ein anerkanntes Altrecht;

  • FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03

    Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung

  • VG Hamburg, 10.09.2013 - 4 E 2577/13

    Glücksspielwesen - Fortgeltung einer Erlaubnis nach § 33 i GewO;

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13

    Ableitung von Wasser in einem Quellhäuschen nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 WHG;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10

    Fortbestehen einer Kirchenbaulast zu Lasten der Schulstiftung Baden-Württemberg

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 1 LA 34/09

    Eintragung von Fischereirechten in das neue Fischereibuch

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