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AG Kirchhain, 26.05.1993 - 7 C 164/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kaskoversicherung; Diebstahl Autotelefon; Zusatzvereinbarung Funktelefon; Belehrungspflicht Versicherer; Mitverschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Hannover, 10.02.2006 - 510 C 14515/05
Regulierung eines Schadens wegen der Entwendung eines Navigatonsgerätes aus einem …
Während nach Erkenntnissen des Gerichts Autoradios inzwischen weniger Interesse finden, stellen selbst inzwischen erheblich im Anschaffungspreis gesunkene Mobiltelefone noch einen erheblichen Diebstahlsreiz dar, so dass die Belassung eines solchen Telefons im Fahrzeug zumindest über Nacht als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft wird (so auch AG Kirchhain, Urteil vom 26.5.1993, 7 C 164/93 ; differenzierender OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.1993, 1 U 29/92 ).