Rechtsprechung
BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Betrieb einer Mühle in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung - Sachlogischer Zusammenhang der Beitragsregelung des Absatzfondsgesetzes - Abgrenzung der Brotproduktion zur Nudelproduktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 03.07.1975 - 1 K 1852/74
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1977 - IX A 1657/75
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78
Verwaltungsmäßige Schwierigkeiten einer praktikablen Abgabenerhebung können jedoch Differenzierungen bei der Abgabenbelastung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 37, 1 [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72] [31]), wobei sich die Grenzen dieser Rechtfertigung "aus dem Verhältnis des Gewichts der je in Rede stehenden Differenzierung zu lern Maß der verwaltungstechnischen Schwierigkeiten ergeben" (…BVerfG a.a.O.). - EuGH, 17.02.1976 - 45/75
REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz
Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78
Er wird bei Hartweizenvermahlungen in derselben Höhe erhoben wie bei Weichweizen- und Roggenvermahlungen; darauf, ob diese Erzeugnisse im Verhältnis zu Hartweizen als gleichartige Waren anzusehen sind, kommt es nicht an (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - Rs 45/75 - in Slg 1976, 181 [194]). - BVerwG, 01.03.1977 - I C 42.74
Teilweise Verweigerung des Mitgliedsbeitrags zu einer Handwerkskammer - …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78
Erfüllt der Absatzfonds seine Aufgaben nicht in gesetzmäßiger Weise, weil er entgegen der Vorschrift des § 2 Abs. 1 AFoG bestimmte Erzeugnisse der deutschen Ernährungsindustrie nicht fördert, so berechtigt ein solches Verhalten die davon betroffenen Betriebe nicht, den darin liegenden Gesetzesverstoß mit der "selbsthilfeartigen Verweigerung des Beitrags" (vgl. BVerwG in GewArch 1977, 232 [233]) zu beantworten, denn ihr Beitrag dient der Finanzierung der in § 2 Abs. 1 AFoG umschriebenen Aufgabe insgesamt.
- EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78
Eine inländische Abgabe nach Art. 95 Abs. 1 des EWG-Vertrages liegt nämlich auch dann noch vor, "wenn es sich um ein eingeführtes Erzeugnis handelt, das nicht auf gleichartige einheimische Erzeugnisse trifft, sofern die Belastung ganze Kategorien einheimischer oder fremder Erzeugnisse trifft, die sich alle und ohne Rücksicht auf ihren Ursprung in einer vergleichbaren Lage befinden" (vgl. EuGH-Urteil vom 22. März 1977 - Rs 73/76 - Slg 1977, 595 [615]). - EuGH, 02.06.1976 - 56/74
Kampffmeyer / Rat und Kommission
Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78
Der von der Klägerin in diesem Zusammenhang hervorgehobene Einbruch der französischen Hartgrießmühlen in den deutschen Hartgrießmarkt ist nach ihren von der Beklagten nicht bestrittenen Angaben darauf zurückzuführen, daß die französischen Hartgrießmühlen in der Vergangenheit den von ihnen benötigten Hartweizen zu Preisen einkaufen konnten, die in der Nähe des (einzigen) Interventionspreises lagen, während die deutschen Hartgrießmühlen sich zum Schwellenpreis oder zu einem Preis darüber eindecken mußten (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 2. Juni 1976 - Rs 56-60/74 - Slg 1976, 711 ff. [713 f.]). - EuGH, 14.06.1977 - 73/76
Costacurta / Kommission
Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78
Eine inländische Abgabe nach Art. 95 Abs. 1 des EWG-Vertrages liegt nämlich auch dann noch vor, "wenn es sich um ein eingeführtes Erzeugnis handelt, das nicht auf gleichartige einheimische Erzeugnisse trifft, sofern die Belastung ganze Kategorien einheimischer oder fremder Erzeugnisse trifft, die sich alle und ohne Rücksicht auf ihren Ursprung in einer vergleichbaren Lage befinden" (vgl. EuGH-Urteil vom 22. März 1977 - Rs 73/76 - Slg 1977, 595 [615]).
- BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85
Brotgetreide - Hartweizen - Durumweizen - Auslegung
Hartweizen (Durumweizen) ist kein Brotgetreide i.S. von § 10 Abs. 3 Nr. 2 AFoG 1976 (insoweit abweichend von BVerwG 7 C 17.78 in Buchholz 451.533 Nr. 2).Nachdem das Verwaltungsgericht Köln im Jahre 1973 die Meinung vertreten hatte, auch Hartweizen falle unter den Begriff des Brotgetreides und diese Auffassung vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - bestätigt worden war, zogen die Mühlenstelle und später das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft der beklagten Bundesrepublik die Klägerin, die bis zum Sommer 1985 eine Hartweizenmühle betrieb, durch Bescheide für die Jahre 1976 bis 1981 zu Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz in Höhe von insgesamt 155.324,04 DM heran.
Damit gelangt der erkennende Senat zu einem anderen Ergebnis als der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - in Buchholz 451.533 Nr. 2).
- BVerwG, 06.05.1986 - 3 B 14.85
Sonderabgabe - Blumenerzeugende Gartenbaubetriebe - Zierpflanzenerzeugende …
Das Bundesverwaltungsgericht ist in sämtlichen Entscheidungen, die die Erhebung der Abgaben für den Absatzfonds betrafen, allgemein von der Verfassungsmäßigkeit des Absatzfondsgesetzes ausgegangen (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1979 - BVerwG 7 C 65.77 - ; Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - ; Beschluß vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 3 B 17.83 - ).Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Absatzfondsgesetz (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - ) nicht schon für den Fall vor, daß das Gesetz bestimmte Absatzwege nicht erfaßt, sondern erst dann, wenn die damit verbundene Differenzierung die Abgabepflichtigen unverhältnismäßig belastet.
- VG Köln, 18.05.2006 - 13 K 2230/05 Bei den drei Klägerinnen handelt es sich damit um die Stellen, an denen die nach dem sogenannten "Flaschenhalsprinzip" organisierte Erhebung, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 17.78 - ;Buchholz Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz), 451.533 AFoG Nr. 2, des von der Land- und Ernährungswirtschaft zu leistenden Beitrags zum Absatzfondsgesetz zu erfolgen hat.
- BVerwG, 19.12.1986 - 3 CB 32.85 Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht die Vereinbarkeit der Beitragserhebung nach dem Absatzfondsgesetz mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft bisher in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - Buchholz 451.533 Nr. 2; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 ff.; Beschluß vom 28. Mai 1986 - BVerwG 3 B 57.85 - Buchholz 451.533 Nr. 6).
- VGH Hessen, 07.03.2002 - 10 UE 4381/98
Absatzfondsbeiträge - Abgabe zollgleicher Wirkung - diskriminierende inländische …
Der Gesetzgeber habe sich zur Begründung der Beitragspflicht seinerzeit nach dem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Urteil vom 13.12.1979 - 7 C 17.78 -) gebilligten "Flaschenhalsprinzip" beanstandungsfrei dafür entschieden, die Handelsstufe "Schlachtvieh" als beitragsauslösend festzulegen, ein Verstoß gegen nationales Recht oder europäisches Gemeinschaftsrecht lasse sich hieraus jedoch nicht herleiten.