Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89   

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https://dejure.org/1989,311
BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89 (https://dejure.org/1989,311)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1989 - 7 C 17.89 (https://dejure.org/1989,311)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 7 C 17.89 (https://dejure.org/1989,311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang - Universität - Aufnahmekapazität - Kompetenzwidrige Studienplatzverlosung - Kapazitätserschöpfungsgebot - Verlosung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 348 (Ls.)
  • DVBl 1990, 531
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 93.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 81 S. 234 f.) entschieden hat, verlangt das Kapazitätserschöpfungsgebot im Falle der nachträglichen Aufdeckung ungenutzter Kapazitäten im Gerichtsverfahren nur, daß unter den konkurrierenden Studienplatzklägern überhaupt eine Auswahl stattfindet, damit die freigebliebenen Studienplätze besetzt werden können; es besagt aber nichts über die Auswahlmodalitäten, deren Regelung dem Landesrecht unterfällt.

    Der Verwaltungsgerichtshof hält in ständiger Rechtsprechung die Auswahl durch das Los für geboten; das ist bundesrechtlich ebensowenig zu beanstanden wie die Orientierung an den Auswahlkriterien, die die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen bei der Vergabe der ausgewiesenen Studienplätze anwendet (Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89
    Dem Kapazitätserschöpfungsgebot ist nicht zu entnehmen, daß die Maßstäbe für die Kapazitätsermittlung in allen Einzelheiten schon in der Kapazitätsverordnung vorherbestimmt sein müssen (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 103.86 u.a. - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 35 S. 44).
  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89
    Auch der Senat hat in seinem Beschluß vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - (Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 24 S. 130) ausgesprochen, die Verlosung von Studienplätzen diene zwar der Realisierung des Zulassungsanspruchs der Studienbewerber, gehöre aber als ein der Sache nach als Verwaltungstätigkeit zu qualifizierendes Auswahlverfahren nicht zum Bereich der Rechtsverfolgung vor den Gerichten.
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung annimmt, durften die Länder die Beurteilungsmaßstäbe zur quantitativen Erfassung der Ausbildungskapazität in den Kapazitätsverordnungen, also in Form von Verordnungsrecht, bestimmen; der Erlaß von förmlichen Landesgesetzen war nicht erforderlich (vgl. Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 60 S. 145 f. sowie zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1906 - BVerwG 7 C 41 u. 42.84 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 30 S. 159 f.).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der

    Die angefochtenen Bestimmungen haben den Charakter von Verwaltungsverfahrensrecht des Landes (vgl. entsprechend für die gerichtlich angeordnete Verlosung außerkapazitärer Studienplätze: Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 24 S. 130; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 17.89 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 43 S. 97).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 93.77 - BVerwGE 60, 25 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 81 S. 234 ff., Beschluss vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 4 S. 21, Urteil vom 15. Dezember 1989 a.a.O. S. 97) bisher auf die Feststellung beschränkt, das bundesrechtliche Kapazitätserschöpfungsgebot verlange im Fall der nachträglichen Aufdeckung ungenutzter Kapazitäten im Gerichtsverfahren nur, dass unter den konkurrierenden Studienplatzklägern überhaupt eine Auswahl stattfinde, damit die frei gebliebenen Studienplätze besetzt werden könnten, es besage aber nichts über die dem Landesrecht zuzurechnenden Auswahlmodalitäten.

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 39/12

    Leitbeschlüsse, Lehrdeputat, Gruppengröße, Losverfahren

    Zwar ist der Antragstellerin zuzugeben, dass die Verlosung freigebliebener Studienplätze der Sache nach als Verwaltungstätigkeit zu qualifizieren ist, da sie zwar der Realisierung des Zulassungsanspruchs der Studienbewerber dient, jedoch nicht zum Bereich der Rechtsverfolgung vor den Gerichten gehört (so BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1989 - 7 C 17/89 -, juris).

    Hierfür ist es ohne Bedeutung, ob die Verlosung vom Verwaltungsgericht oder der Antragsgegnerin durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1989 a. a. O.).

    Im Falle der nachträglichen Aufdeckung ungenutzter Kapazitäten im Gerichtsverfahren verlangt das aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Kapazitätserschöpfungsgebot lediglich, dass unter den konkurrierenden Studienplatzbewerbern überhaupt eine Auswahl stattfindet, damit die freigebliebenen Studienplätze besetzt werden können (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1989 - 7 C 17.89 -, juris Rn. 17).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15. Dezember 1989 a. a. O. m. w. N.) ist die Auswahl durch das Los bundesrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie die Orientierung an den Auswahlkriterien, die die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (heute die Stiftung für Hochschulzulassung) bei der Vergabe der ausgewiesenen Studienplätze anwendet.

  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    mit Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (- 7 C 17/89 - DVBl. 1990, 531) geltend macht, anstelle des ermittelten Anfängermittels von 34, 5 hätte das Verwaltungsgericht nur die festgesetzte Zulassungszahl von 32 zugrunde legen dürfen, ist dem nicht zu folgen.

    Auch die von der antragstellenden Partei zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (- 7 C 17/89 - DVBl. 1990, 531) vermag den Senat insofern nicht zu überzeugen.

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