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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01   

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https://dejure.org/2002,3149
BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01 (https://dejure.org/2002,3149)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2002 - 7 C 18.01 (https://dejure.org/2002,3149)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 7 C 18.01 (https://dejure.org/2002,3149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 1; EntSchG § 4; NS-VEntschG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 2; VwVfG §§ 48, 49, 51
    Entschädigungsberechtigung; Schädigungstatbestand als Teil der Berechtigtenfeststellung; Regelungsinhalt des Feststellungsbescheids; In-Kraft-Treten der Entschädigungsgesetze nach der Berechtigtenfeststellung; Entschädigung nach dem NS-VEntschG; nachträglicher Eintritt ...

  • Wolters Kluwer

    Revision - Entschädigungsberechtigung - Schädigungstatbestand - Regelungsinhalt des Feststellungsbescheids - In-Kraft-Treten der Entschädigungsgesetze - Berechtigtenfeststellung - Entschädigung nach dem NS-VEntschG - Nachträglicher Eintritt der Beschwer - Änderung der ...

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EntSchG § 4; ; NS-VEntschG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; NS-VEntschG § 2 Satz 2; ; VwVfG § 48; ; VwVfG § 49; ; VwVfG § 51

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 548
  • NJ 2002, 495
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 4.00

    Feststellung der Berechtigung zur Rückübertragung zu Gunsten eines

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01
    Hat die Vermögensbehörde eine Restitutionsberechtigung wegen der Schädigung eines Vermögenswertes festgestellt, setzt eine Feststellung der Berechtigung wegen einer anderen Schädigung desselben Vermögenswertes auch dann die Aufhebung des früheren Bescheides voraus, wenn der jeweilige Berechtigte ein und dieselbe Person ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26).

    Hat die Behörde die Restitutionsberechtigung des Geschädigten festgestellt, setzt eine Feststellung der Berechtigung aufgrund einer anderen Schädigung des Vermögensgegenstandes vielmehr selbst dann regelmäßig die Aufhebung des früheren Bescheides voraus, wenn davon dieselbe Person betroffen ist (für den Fall der Feststellung der Restitutionsberechtigung eines Zweitgeschädigten vgl. Urteil vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 4.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 26).

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01
    Entsprechend dem in § 133 BGB enthaltenen Rechtsgedanken kommt es darauf an, welcher Regelungsinhalt den Bescheiden nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt aus der Sicht des oder der Adressaten zukommt (zur entsprechenden Anwendung des § 133 BGB vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01
    Entsprechend dem in § 133 BGB enthaltenen Rechtsgedanken kommt es darauf an, welcher Regelungsinhalt den Bescheiden nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt aus der Sicht des oder der Adressaten zukommt (zur entsprechenden Anwendung des § 133 BGB vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264 ; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 35.87 - BVerwGE 84, 220 ).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01
    Durch die Frist von einem Jahr wird der Rechtsschutz nicht in unzumutbarer und mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbarer Weise erschwert (vgl. Urteil vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - BVerwGE 58, 100 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01
    An der Bestandskraft der Feststellungsbescheide vom 26. November 1992 würde sich aber auch nichts ändern, wenn die durch sie begründete Beschwer der Klägerinnen erst mit dem In-Kraft-Treten der Entschädigungsgesetze am 1. Dezember 1994 hervorgetreten wäre (vgl. auch BVerfGE 77, 170 zu einer nach Ablauf der Jahresfrist des § 93 Abs. 2 BVerfGG a.F. eingetretenen Beschwer).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01
    Auch wenn die Auffassung des Landesamtes, dass die Schädigung durch den Zwangsverkauf im Jahr 1939 mit der Übergabe des Vermögens der beiden Unternehmen im Jahr 1945 wieder rückgängig gemacht worden sei, rechtsfehlerhaft wäre, ist die Aufrechterhaltung der Feststellungsbescheide vom 26. November 1992 weder schlechthin unerträglich noch sind Umstände erkennbar, die die Berufung des Landesamtes auf die Bestandskraft dieser Bescheide als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben erscheinen lassen (zu den Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 ).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Eine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG liegt nur vor, wenn die für den Verwaltungsakt maßgeblichen Rechtsnormen, also dessen entscheidungserhebliche rechtliche Grundlagen, nachträglich geändert werden (Urteil vom 8. Mai 2002 - BVerwG 7 C 18.01 - NVwZ-RR 2002, 548).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Eine Reduzierung des Ermessens der Behörde auf Null bei der Frage erneuter Sachprüfung wird nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen, so etwa dann, wenn die Aufrechterhaltung der bestandskräftigen Entscheidung gegen Treu und Glauben verstieße oder sie sonstwie schlechthin unerträglich wäre (so im Rahmen der §§ 48 Abs. 1 Satz 1, 49 Abs. 1, 51 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz zB BVerwGE 95, 86, 92; BVerwG NVwZ-RR 2002, 548, 550 unter 2.b; BVerwGE 113, 322, 328; BVerwG NVwZ 2007, 709, 710 f [13-16]; - vgl ferner zB Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs , VwVfG, 7. Aufl 2008, § 51 RdNr 19, s auch § 48 RdNr 85, 89 f) .
  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 25.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    a) Eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zugunsten des Betroffenen liegt vor, wenn sich die für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen oder tatsächlichen Grundlagen geändert haben, sodass die Änderung eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erfordert oder doch ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 18 und vom 8. Mai 2002 - 7 C 18.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 66 S. 68; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 51 Rn. 92).
  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 1.20

    Fehlender Wiederaufgreifensgrund für bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren

    Eine Änderung der Sach- oder Rechtslage zugunsten des Betroffenen im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG liegt vor, wenn sich die für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen oder tatsächlichen Grundlagen geändert haben, sodass die Änderung eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erfordert oder doch ermöglicht (BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2002 - 7 C 18.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 66 S. 68 und vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 25 Rn. 18; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 51 Rn. 92).
  • VG Mainz, 24.06.2020 - 3 K 896/19

    Bestandskräftiger Gebührenbescheid gilt trotz verfassungswidriger Rechtsgrundlage

    Zwar setzt eine Änderung der Rechtslage grundsätzlich voraus, dass sich das maßgebliche materielle Recht bezüglich der für den Erlass des Verwaltungsakts erheblichen Voraussetzungen nachträglich geändert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2002 - 7 C 18/01 -, NVwZ-RR 2002, 548 = juris Rn. 25; OVG NW, Urteil vom 30. August 1999 - 21 A 2945/96 -, NVwZ 2000, 89 = juris Rn. 4).
  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

    Entsprechend dem in § 133 BGB enthaltenen Rechtsgedanken kommt es darauf an, welcher Regelungsinhalt den Bescheiden nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt aus der Sicht des oder der Adressaten zukommt (BVerwG Urteil vom 8. Mai 2002 - BVerwG 7 C 18.01 unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 6.97 - BVerwGE 107, 264; ausführlich zu den insoweit zu beachtenden Einzelheiten: BSG Urteil vom 22.6.2004, B 2 U 36/03 R).
  • VG Berlin, 08.03.2013 - 4 K 389.12

    Berechtigtenfeststellung bei Unternehmensschädigung

    Indes genügt es, wenn sich diese Festlegung zwar nicht aus dem Verfügungssatz/Entscheidungssatz, wohl aber aus weiteren Teilen des Bescheids wie etwa der Begründung ergibt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Mai 2002 - BVerwG 7 C 18.01 -, NVwZ-RR 2002, 548 [549]).
  • OVG Hamburg, 14.12.2005 - 3 Bs 79/05

    Fortgeltung der Sperrwirkungen des AuslG 1990 gegenüber Unionsbürgern; keine

    Die Vorschrift des § 51 Abs. 1 Nr. 1 HmbVwVfG greift jedoch nur ein, wenn die Änderung Faktoren betrifft, die für das Ergehen oder den Inhalt des Verwaltungsakts entscheidungserheblich waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.2002, NVwZ-RR 2002 S. 548, 550; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.5.1984, NVwZ 1985 S. 512, 513; Kopp/ Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, § 51 Rdnr. 25).
  • VG Berlin, 28.05.2014 - 4 K 389.12

    30 Millionen Euro Entschädigung für jüdische Kaufhausunternehmensgruppe

    Indes genügt es, wenn sich diese Festlegung zwar nicht aus dem Verfügung ssatz/Entscheidungssatz, wohl aber aus weiteren Teilen des Bescheids wie e twa der Begründung ergibt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Mai 2002 - BVerwG 7 C 18.01 -, NVwZ-RR 2002, 548 [549]).
  • VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Eine solche Ermessensreduzierung besteht nicht schon dann, wenn - bei unterstelltem Vorliegen der Rücknahmevoraussetzungen im Übrigen - der Ausgangsbescheid rechtsfehlerhaft ist, sondern nur dann, wenn Umstände vorliegen, wegen derer die Aufrechterhaltung des Bescheides schlechthin unerträglich wäre oder Umstände erkennbar sind, die die Berufung auf die Bestandskraft dieser Bescheide als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2002 - 7 C 18.01 -, ZOV 2002, 251 = juris Rdnr. 26).
  • BVerwG, 24.06.2005 - 8 B 100.04

    Feststellung der Rückübertragungsberechtigung hinsichtlich eines Grundstücks -

  • VG Cottbus, 15.05.2014 - 1 K 526/12

    Rückübertragungsrecht

  • VG Oldenburg, 27.05.2009 - 11 A 3408/07

    Asylantrag; offensichtlich; unbegründet; Aufenthaltssperre; Altfall;

  • VG Hannover, 25.02.2009 - 2 A 1395/06

    Teilzeitbeschäftigung; Versorgungsabschlag

  • BVerwG, 19.10.2005 - 7 B 87.05

    Eigenschaft eines Flurstücks als weggeschwommener Vermögensgegenstand eines

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 2.06

    Erinnerung der Klägerinnen gegen den Ansatz der Gerichtskosten - Berechnung der

  • VG Berlin, 18.08.2015 - 4 L 258.15

    Sonntagsruhe für Supermarkt am Innsbrucker Platz

  • VG München, 11.09.2019 - M 9 K 16.5533

    Zur Frage einer Erhöhung von Förderbeträgen zur Berücksichtigung veränderter

  • VG Berlin, 18.04.2012 - 29 K 526.10

    Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.2001 - 7 B 4.01, 7 C 18.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19605
BVerwG, 10.07.2001 - 7 B 4.01, 7 C 18.01 (https://dejure.org/2001,19605)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.2001 - 7 B 4.01, 7 C 18.01 (https://dejure.org/2001,19605)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 7 B 4.01, 7 C 18.01 (https://dejure.org/2001,19605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 7 SB 36/07

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der

    Wegen des weiteres Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Streitakten des SG Dortmund S 18 SB 257/99, S 43 SB 66/01 ER, S 20 SB 167/04 ER sowie S 15 RJ 306/98 (L 7 B 4/01) und der Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.2002 - 7 C 18.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24889
BVerwG, 22.10.2002 - 7 C 18.01 (https://dejure.org/2002,24889)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2002 - 7 C 18.01 (https://dejure.org/2002,24889)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 7 C 18.01 (https://dejure.org/2002,24889)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 2.06, 7 C 18.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29986
BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 2.06, 7 C 18.01 (https://dejure.org/2006,29986)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2006 - 7 KSt 2.06, 7 C 18.01 (https://dejure.org/2006,29986)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 7 KSt 2.06, 7 C 18.01 (https://dejure.org/2006,29986)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01

    Entschädigungsberechtigung; Schädigungstatbestand als Teil der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 KSt 2.06
    Die Erhebung der Gerichtskosten richtet sich nach dem Urteil des Senats vom 8. Mai 2002 (BVerwG 7 C 18.01).
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