Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 61, 164
  • MDR 1981, 608



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (139)  

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03  

    Rechtsschutzinteresse

    Dies wird insbesondere angenommen, wenn der Verwaltungsakt diskriminierenden Charakter hatte und das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigte (vgl. BVerwGE 26, 161 ; 61, 164 ; Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 142 zu § 113 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95  

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Vielmehr kann auch die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (BVerwGE 61, 164, 166 unter Bezugnahme auf BVerfGE 51, 268, 279; Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 7 C 92.86 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 96 = NVwZ-RR 1990, 18 = NWVBl 1988, 366 ).

    Es wäre mit den Grundsätzen des Rechtsstaats unvereinbar, der Klägerin, der ein hohes Opfer für die Allgemeinheit abverlangt worden ist, den Zugang zum Gericht und damit die Chance zu versagen, über die gerichtliche Rechtswidrigkeitsfeststellung eine Art Genugtuung (Rehabilitation) und damit wenigstens einen - wenn auch unvollkommenen - Ausgleich für eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung zu erlangen (vgl. BVerwGE 61, 164, 166).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86  

    Kontrolldichte

    In Fällen dieser Art, in denen sich das zur Überprüfung gestellte Rechtsverhältnis noch vor der Ausschöpfung des gerichtlichen Instanzenzugs zu erledigen droht, dürfen nach dessen Erledigung an das Feststellungsinteresse des Klägers nach § 43 Abs. 1 VwGO keine strengeren Anforderungen gestellt werden als nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, weil anderenfalls ein hinreichend wirksamer Rechtsschutz nicht gewährleistet wäre (vgl. auch BVerwGE 61, 164 ).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht