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   BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97   

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BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97 (https://dejure.org/1998,1911)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 7 C 18.97 (https://dejure.org/1998,1911)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 7 C 18.97 (https://dejure.org/1998,1911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheitspfleger - Verkauf von Flüchtlingsvermögen - Staatlicher Verwalter i.S.d. § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG - Unlautere Machenschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Abwesenheitspfleger

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c; ; VermG § 1 Abs. 3; ; BGB § 1911

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1911; VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3
    Offene Vermögensfragen - Abwesenheitspfleger; Verkauf von Flüchtlingsvermögen; staatlicher Verwalter i.S.d. § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG; unlautere Machenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 329
  • DÖV 1998, 697
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 17.96

    Rückübertragung des Eigentums an einem Wohnhaus - Verlust des Eigenheims auf

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97
    Die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß es sich bei diesem Verkauf um ein Rechtsgeschäft zwischen Privaten auf privatrechtlicher Grundlage handelte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 17.96 -).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 7 B 327.97

    Veräußerung eines Vermögenswerts durch staatlichen Verwalter - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97
    Dies hat der Senat bereits für einen nach § 105 Abs. 1 des Familiengesetzbuches - FGB - eingesetzten Pfleger ausgesprochen (Beschluß vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 327.97 - bisher nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97
    Dieser Schädigungstatbestand erfaßt Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (ständige Rechtsprechung des Senats; zuletzt Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 ).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 18.97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieser Schädigungstatbestand bereits durch die Pflegschaftsanordnung erfüllt wird, etwa weil mangels Fürsorgebedürfnisses die Voraussetzungen des § 1911 BGB nicht vorlagen oder die Anordnung von vornherein auf einen Verkauf des Grundstücks zielte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 -).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Auch ein solcher ist, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137), selbst dann kein staatlicher Verwalter im Sinne des § 1 Abs. 4 VermG, wenn er der Sache nach Aufgaben wahrnimmt, die auch ein staatlicher Verwalter erfüllen könnte.
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften durch Bestellung eines

    Der erkennende Senat hat inzwischen entschieden, daß ein aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften bestellter Abwesenheitspfleger kein staatlicher Verwalter im Sinne dieser Bestimmung ist (Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - VIZ 1998, 255).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 B 193.98

    Bildung des Überzeugungsgrundsatzes - Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes -

    Das Verwaltungsgericht wird daher unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verkauf von Grundstücken durch einen Abwesenheitspfleger (vgl. u.a. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137) der Frage nachzugehen haben, wie die rechtlichen Befugnisse eines Nachlaßpflegers in der DDR zum damaligen Zeitpunkt waren, und wird gegebenenfalls dazu auch Feststellungen zur Rechtspraxis in der DDR treffen müssen.
  • BVerwG, 13.12.2005 - 8 B 10.05

    Anwendung der Rechtsprechung zur machtmissbräuchlichen Bestellung eines

    Bezweckt das Rechtsgeschäft jedoch ausschließlich die Befriedigung eines privaten Erwerbsinteresses, kommt auch ein solches von der Person des Abwesenden losgelöstes Fürsorgebedürfnis von vornherein nicht in Betracht (Urteile vom 16. Juli 1998 BVerwG 7 C 24.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157; vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 60.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136 und vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 18.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137).
  • BVerwG, 23.07.2001 - 8 B 77.01

    Begriff der unlauteren Machenschaft bei dem Verkauf eines Grundstücks durch den

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Rechtssatzwiderspruch zwischen dem angefochtenen Urteil und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137) vorliegt, insbesondere ob der von der Beschwerde angeführte Rechtssatz dem angefochtenen Urteil tatsächlich zu Grunde liegt; denn jedenfalls würde das Urteil nicht dem Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf dieser Abweichung beruhen.
  • BVerwG, 17.03.2006 - 8 B 113.05

    Zulassung einer Revision bei einer auf mehrere selbstständige Begründungen

    Ebenso scheidet eine Abweichung von dem Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137 S. 417 f.) aus.
  • BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03

    Rückübertragung und Entschädigung nach dem Vermögensgesetz; Treuhandverwaltung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist typisches Merkmal des Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 4 VermG, an den § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG anknüpft, eine hoheitliche Vermögensverwaltung, die Bundesbürger und Ausländer hinnehmen mussten, weil sie nach Verlassen der DDR oder mangels eines dortigen Wohnsitzes über ihr Eigentum nicht mehr verfügen konnten (Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 18.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137 S. 415 ; Urteil vom 29. April 1999 BVerwG 7 C 18.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 7 B 118.02

    Zielgerichteter Verlust des zu restituierenden Vermögenswertes aufgrund einer als

    Dementsprechend hat der erkennende Senat die Bestellung eines Abwesenheitspflegers durch das Staatliche Notariat allein zum Zweck des Verkaufs an private Dritte als machtmissbräuchlich beurteilt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben waren und die Missachtung des Gesetzes durch das Staatliche Notariat den Zweck hatte, die Veräußerung des Grundstücks an die Erwerber überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 60.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136 S. 412; vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 18.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137).
  • BVerwG, 28.09.2018 - 8 B 34.17

    Entschädigung für den Verlust eines landwirtschaftlichen Unternehmens aufgrund

    Die Veräußerung einzelner Flurstücke unter Mitwirkung eines jeweils dazu bestellten (Nachlass- oder Abwesenheits-)Pflegers kann eine Schädigung der jeweiligen Fläche gemäß § 1 Abs. 3 VermG darstellen und Einzelrestitutionsansprüche nach § 3 VermG auslösen (BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1998 - 7 C 18.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137 und vom 16. Juli 1998 - 7 C 24.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 157; vgl. S. 12 des Bescheides vom 31. August 2011).
  • BVerwG, 05.01.2001 - 7 B 166.00

    Kündigung eingetragener Sicherungshypotheken zugunsten des Entschädigungsfonds -

    Von der staatlichen Verwaltung, deren Anordnung das Vermögensgesetz als eigenständige Schädigungsmaßnahme ansieht (§ 2 Abs. 4 i.V.m. § 1 Abs. 4 VermG), sind Formen der Vermögensfürsorge zu unterscheiden, die auf zivilrechtlicher Grundlage beruhten (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 18.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 137; Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 18.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 B 164.02

    Zweimalige nachträgliche Erhöhung eines Ablösebetrages nach § 18 des

  • BVerwG, 19.12.2002 - 8 B 95.02
  • BVerwG, 03.02.2000 - 7 B 11.00

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Vorliegen einer Divergenz durch Qualifizierung

  • VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 4 K 1737/00

    Machtmissbrauch bei Bestellung eines Abwesenheitspflegers; machtmissbräuchliche

  • BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 147.02
  • BVerwG, 26.03.2002 - 8 B 210.01

    Revisionsverfahrensrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, wann von einem

  • VG Berlin, 28.10.1999 - 29 A 219.95

    Sicherungsverwaltung auf der Grundlage einer Förderungsverordnung ; Fortsetzung

  • VG Potsdam, 27.03.2000 - 9 K 3912/96

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks als Restitution; Zivilrechtlich

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96
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