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   BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78   

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BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78 (https://dejure.org/1978,704)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1978 - 7 C 2.78 (https://dejure.org/1978,704)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1978 - 7 C 2.78 (https://dejure.org/1978,704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Erlaubnispflicht für regelmäßige Benutzung der öffentlichen Straße als Einstellplatz für ein Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straßen - Parken - Straßenverkehrsordnung - Landesgesetz - Wegerecht - Erlaubnispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 12

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 178, 1049
  • MDR 1978, 1049
  • DVBl 1979, 155
  • DÖV 1978, 886
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65

    Laternengaragen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78
    Das Bundesverwaltungsgericht selbst habe in seinem Urteil vom 4. März 1966 (BVerwGE 23, 325 (330)) bei der Entscheidung, ob das Abstellen eines Lastkraftwagens Parken im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung sei, die Verkehrsüblichkeit geprüft.

    Er hat damit die insoweit noch offene Rechtsprechung des 4. Senats (BVerwGE 23, 325 (330)) ergänzt, so dass das Argument nicht durchgreift, im örtlichen Bereich von H. sei das regelmäßige längerfristige Abstellen von Lastkraftwagen und Omnibussen auf öffentlichen Straßen nie üblich gewesen.

  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 76.68

    Dauerparken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen - Abgrenzung der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78
    Nur wenn und solange diese objektiven Merkmale der Zulässigkeit und Möglichkeit jederzeitiger Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges nicht gegeben sind oder das Kraftfahrzeug zu einem anderen Zweck als dem der späteren Inbetriebnahme aufgestellt ist (vgl BVerwGE 34, 320 (324)) - was hier nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen ist -, kann eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße vorliegen, die der Regelung des landesgesetzlichen Straßenrechts offensteht.

    Der vorlegende Senat hat dies in seinen genannten Urteilen (BVerwGE 34, 320 (323, 324); 44, 193 (194)) ausdrücklich ausgesprochen.

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78
    Der vorlegende Senat hat bereits entschieden, dass dieser ruhende Verkehr Teil des vom Bundesgesetzgeber gemäß Art. 72 Abs. 1, 74 Nr. 22 GG abschließend geregelten Straßenverkehrs ist, sich aus haltenden und parkenden Fahrzeugen zusammensetzt (§§ 15, 16 StVO alt, § 12 StVO neu) und nur den sich aus den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ergebenden Beschränkungen unterliegt (BVerwGE 34, 241f; 320 (323); 44, 193 (194)).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78
    Die fragliche Teilregelung des § 16 Abs. 2 Satz 1 HWG, die den darin beschriebenen regelmäßigen Gebrauch der Straße als Kraftfahrzeug-Einstellplatz dem Gemeingebrauch nicht mehr zurechnet, würde ihren auch vom angefochtenen Urteil herausgestellten wesentlichen Sinn, nämlich den Gebrauch der Straße als "Garagenersatz" zu verhindern, verlieren und einen neuen Regelungsinhalt erhalten (vgl BVerfGE 8, 28 (34); 9, 83 (87); 34, 165 (200); 45, 393 (400)), wenn ihr Anwendungsbereich nur auf die wenigen Restfälle beschränkt bliebe, in denen die abgestellten Kraftfahrzeuge nicht zum Verkehr zugelassen sind oder ihre jederzeitige Inbetriebnahme nicht möglich oder nicht bezweckt ist, wenn also das Parken im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung aus der Gesetzesvorschrift herausgenommen würde.
  • BVerwG, 16.11.1973 - VII C 58.72

    Voraussetzungen für das Parken eines Wohnwagens

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78
    Der vorlegende Senat hat dies in seinen genannten Urteilen (BVerwGE 34, 320 (323, 324); 44, 193 (194)) ausdrücklich ausgesprochen.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78
    Die fragliche Teilregelung des § 16 Abs. 2 Satz 1 HWG, die den darin beschriebenen regelmäßigen Gebrauch der Straße als Kraftfahrzeug-Einstellplatz dem Gemeingebrauch nicht mehr zurechnet, würde ihren auch vom angefochtenen Urteil herausgestellten wesentlichen Sinn, nämlich den Gebrauch der Straße als "Garagenersatz" zu verhindern, verlieren und einen neuen Regelungsinhalt erhalten (vgl BVerfGE 8, 28 (34); 9, 83 (87); 34, 165 (200); 45, 393 (400)), wenn ihr Anwendungsbereich nur auf die wenigen Restfälle beschränkt bliebe, in denen die abgestellten Kraftfahrzeuge nicht zum Verkehr zugelassen sind oder ihre jederzeitige Inbetriebnahme nicht möglich oder nicht bezweckt ist, wenn also das Parken im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung aus der Gesetzesvorschrift herausgenommen würde.
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 12.72
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78
    ZB schließt das bundesrechtliche Straßenverkehrsrecht nicht aus, mittels wegerechtlicher und damit landesgesetzlicher Einschränkung der Widmung von Ortsstraßen sogenannte Fußgängerzonen einzurichten (Urteil des 4. Senats vom 15. November 1974 BVerwG 4 C 12.72 -, Buchholz 407.51 Art. 8 BayStrWG Nr. 1; hierzu auch Evers, NJW 1962, 1033 (1035)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299 (320 ff.); BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1978 - 7 C 2.78 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4, S. 9 ff., und Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 5, S. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 1983 - 2 Ss 38/83 -, VRS 65, 465 (466).

    BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1978 - 7 C 2.78 -, a.a.O.

    BVerwG, Urteil vom 28. November 1969 - VII C 67.68 -, BVerwGE 34, 241 (244), und vom 12. Dezember 1969 - VII C 76.68 -, BVerwGE 34, 320 (321 ff.); Beschluss vom 7. Juni 1978 - 7 C 2.78 - , a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2325/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1978 - 7 C 2.78 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4, S. 9 ff., und - diesem Vorlagebeschluss nachfolgend - BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299 (320 ff.), "Laternengarage".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 4433/02

    Zur gebührenpflichtigen Sondernutzung von Straßenland zur Werbung

    Der Landesgesetzgeber kann einen Vorgang, der dem Straßenverkehr zuzurechnen ist, unter wegerechtlichen Gesichtspunkten nicht abweichend von der StVO regeln (BVerwG, Beschluss vom 7.6.1978 - 7 C 2.78 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4, S. 9 ff., und - diesem Vorlagebeschluss nachfolgend - BVerfG, Beschluss vom 9.10.1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 229 [320 ff.]).

    Das Abstellen eines zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeuges auf einer zum Parken zugelassenen öffentlichen Straßenverkehrsfläche ist grundsätzlich ein straßenverkehrsrechtlich zulässiges Parken und damit eine Benutzung der Straße im Rahmen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs (BVerwG, Urteil vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, Buchholz 442.151 § 1 StVO Nr. 5, S. 3 f.; Beschluss vom 7.6.1978 - 7 C 2.78 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 73.79

    Zum Aufstellen von Mietfahrzeugen einer Kraftfahrzeugvermietungsfirma auf

    Dies folgt aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats (insbesondere Beschluss vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 2/78 - in Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4 = DVBl. 1979, 155).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Gegenstand des durch den Anliegergebrauch gewährleisteten Schutzes ist demgemäß nicht etwa die Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts (zu dem der fließende und der ruhende Verkehr gleichermaßen gehören, vgl. Beschluß vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 2.78 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4 S. 5 (9]), sondern allein der Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von der Straße her, in aller Regel durch Zufahrten und Zugänge.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2511/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1978 - 7 C 2.78 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4, S. 9 ff., und - diesem Vorlagebeschluss nachfolgend - BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299 (320 ff.), "Laternengarage".
  • VerfGH Bayern, 07.06.2023 - 8-IX-23

    Volksbegehren "Radentscheid Bayern" mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes

    1 St 201/73">NJW 1974, 761/762; vom 7.6.1978 DVBl 1979, 155/156; OVG Hamburg NVwZ-RR 2010, 34/35), sodass insoweit die Sperrwirkung nach Art. 72 Abs. 1 GG eingreift.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 2092/93

    Bauarbeiten - mobiles Verkehrsschild - § 35 VwVfG, VA, straßenverkehrsrechtlicher

    Der ruhende Verkehr einschließlich des Dauerparkens gehört zwar generell zu den straßenverkehrsrechtlich erlaubten Formen des Parkens (vgl. BVerfGE 67, 299 [323] = N]W 1985, 371; BVerwG, DÖV 1978, 886 [887]; BVerwGE 44.193 [194]); die Erwartung, im öffentlichen Verkehrsraum an einer bestimmten Stelle für einen längeren Zeitraum parken zu können, ist rechtlich jedoch nicht geschützt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - 11 A 2325/10

    OVG lässt in Sachen "Bierbike" Berufung gegen Urteil des VG Düsseldorf zu

    BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1978 - 7 C 2.78 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4, S. 9 ff., und - diesem Vorlagebeschluss nachfolgend - BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299 (320 ff.), "Laternengarage".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 1 N 68.11

    Reine Werbefahrten sind Sondernutzung

    11 bb) Soweit sich die Klägerin für ihre Rechtsansicht, dass der Bundesgesetzgeber im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz für das Straßenverkehrsrecht die von der Klägerin veranstalteten Werbefahrten reglementieren könne und daneben kaum Raum für eine landesrechtliche Regelung in den Straßengesetzen sei, auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 1975 (a.a.O.) bezieht, enthält diese Entscheidung - ebenso wenig wie die so genannten "Laternengaragenentscheidungen" (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1978 - 7 C 2.78 - MDR 178, 1049 f., und BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 - NJW 1985, 371 ff.) - eine Aussage zu der hier maßgeblichen Frage, ob der Bund von seiner Rechtsetzungskompetenz in Bezug auf das inmitten stehende Werbeverhalten der Klägerin aktuell abschließend und erschöpfend Gebrauch gemacht hat.
  • OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17

    Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 12 LA 228/14

    Parkhaus; Richtzeichen; Wegweisung

  • VG Saarlouis, 12.07.2005 - 5 F 15/05

    Kein Eilrechtsschutz nach § 123 Abs 1 S 2 VwGO im Vorgriff auf die Bauleitplanung

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   BVerwG, 18.02.1985 - 7 C 2.78   

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