Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.10.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04   

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BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2005,1657)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2005,1657)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2005,1657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 4 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches Informationshandeln; Warnungen; Empfehlungen; mittelbar faktische Betroffenheit; Grundrechtseingriff; Schutzerklärung; Wiederholungsgefahr.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 4 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Aus der Aufgabe der Staatsleitung abgeleitete Befugnis zu staatlichem Informationshandeln - Überlassung der zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierten Erklärungen an Dritte durch den Staat - Transzendenten Elemente der Scientology-Lehre als verbindlicher Inhalt ...

  • tvdiskurs.de PDF
  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1
    Verfassungswidrige Überlassung vorformulierter Erklärungen zur Auskunft über Sektenzugehörigkeit im Rahmen staatlichen Informationshandelns - Scientology

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Hamburg darf Erklärung zum Schutz vor Scientologen nicht an Unternehmen weitergeben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hamburg kämpft gegen Scientologen mit zu unorthodoxen Methoden: Unzulässige Formulare für Geschäftsleute

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Staatliches Informationshandeln als Grundrechtseingriff - Zur Anwendung der Osho-Rechtsprechung in der verwaltungsgerichtlichen Praxis (Wiss. Mitarb. Dr. Sophie-Charlotte Lenski; ZJS 2008, 13-17)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1303
  • NVwZ 2006, 713 (Ls.)
  • DVBl 2006, 387
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Unter Religion oder Weltanschauung ist eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zu verstehen; dabei legt die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende ("transzendente") Wirklichkeit zugrunde, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche ("immanente") Bezüge beschränkt (Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).

    Dieser Schutz ist einer Gemeinschaft dann abzusprechen, wenn die Lehren religiösen oder weltanschaulichen Inhalts ihr nur als Vorwand für eine wirtschaftliche Betätigung dienen, wenn die Gemeinschaft also in Wahrheit ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt, die mit ideellen Zielen bloß verbrämt sind (Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).

    Seine Maßnahme muss eindeutig auf einen nachteiligen Effekt abzielen, der bei dem Betroffenen eintreten soll, und darf diesen Effekt nicht lediglich als Begleiterscheinung mit sich bringen (Urteil vom 18. April 1985 - BVerwG 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).

    Das von der Beklagten mit der Herausgabe der Schutzerklärung verfolgte Handlungsziel fasste den gesamten Geschehensablauf zu einer einheitlichen grundrechtsbeeinträchtigenden Handlung zusammen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Die Staatsleitung in diesem Sinne umfasst die Aufgabe, durch rechtzeitige öffentliche Information die Bewältigung von Konflikten in Staat und Gesellschaft zu erleichtern und auf diese Weise neuen, oft kurzfristig auftretenden Herausforderungen entgegenzutreten, auf Krisen schnell und sachgerecht zu reagieren sowie den Bürgern auch mit Warnungen oder Empfehlungen zu Orientierungen zu verhelfen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 ; Beschluss vom selben Tag - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    Nach ihrem Inhalt und Zweck stellt sie sich als typisches auf den Einzelfall bezogenes Verwaltungshandeln dar, das dem Rechtsgüterschutz durch Bekämpfung angenommener Gefahren dient (zur Bedeutung dieser Unterscheidung vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Die Staatsleitung in diesem Sinne umfasst die Aufgabe, durch rechtzeitige öffentliche Information die Bewältigung von Konflikten in Staat und Gesellschaft zu erleichtern und auf diese Weise neuen, oft kurzfristig auftretenden Herausforderungen entgegenzutreten, auf Krisen schnell und sachgerecht zu reagieren sowie den Bürgern auch mit Warnungen oder Empfehlungen zu Orientierungen zu verhelfen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 ; Beschluss vom selben Tag - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

    Durch Wahl eines solchen funktionalen Äquivalents eines Eingriffs kann das Erfordernis einer besonderen gesetzlichen Grundlage nicht umgangen werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Seine Maßnahme muss eindeutig auf einen nachteiligen Effekt abzielen, der bei dem Betroffenen eintreten soll, und darf diesen Effekt nicht lediglich als Begleiterscheinung mit sich bringen (Urteil vom 18. April 1985 - BVerwG 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 ).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04
    Infolge dessen kann der Bürger, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen (Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 ).
  • VG Köln, 26.02.2019 - 13 L 202/19

    Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Denn im Regelfall wird die Behörde ihre Maßnahmen für rechtmäßig halten und keinen Anlass sehen, von diesen Abstand zu nehmen, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20.04 - juris, Rn. 34; Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris, Rn. 34, m. w. N.
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    a) Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr (Urteil vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 7 C 20.04 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 78 S. 12, 17) liegt vor.

    Sie wird sie in der Zukunft aufrechterhalten und in diesem Sinne wiederholen wollen (Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 17).

  • VG Hamburg, 15.06.2006 - 9 E 962/06
    Diese enthält eine "Offizielle Stellungnahme der Behörde für Inneres, Arbeitsgruppe Scientology, zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.12.2005 ( 7 C 20.04 ) zur so genannten Technologie Erklärung".

    Namentlich vertritt sie auf ihren Internetseiten die Auffassung, ihre jetzige Praxis - keine direkte Herausgabe der Schutzerklärung an Interessierte, aber Information über deren Gegenstand und Bezugsmöglichkeiten - stehe mit den rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 C 20/04 -, NJW 2006, 1303 [BVerwG 15.12.2005 - 7 C 20.04] )in Einklang.

    Namentlich kann er nicht darauf verwiesen werden, die Vollstreckung aus dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 (- 1 Bf 198/00 -, NordÖR 2005, 23 [OVG Hamburg 17.06.2004 - 1 Bf 198/00] ), gegen das die von der Antragsgegnerin eingelegte Revision mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) zurückgewiesen worden ist, zu betreiben.

    Er kann die begehrte Unterlassung von der Antragsgegnerin auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs, der unmittelbar aus den Grundrechten abgeleitet werden kann (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.), verlangen.

    Dabei legt die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende ("transzendente") Wirklichkeit zugrunde, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche ("immanente") Bezüge beschränkt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.).

    Entscheidend ist, dass sich der Antragsteller zu 1) ausweislich seiner ausführlichen eidesstattlichen Versicherung, gegen deren Richtigkeit auch die Antragsgegnerin nichts eingewendet hat, für den spirituellen Weg der Scientology - deren Aussagen sind grundsätzlich geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004, a.a.O.) - entschieden hat und diese Sicht der Welt und der Menschen und Dinge darin als ein für sich bindendes Gedankengebäude betrachtet.

    Die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Schutzerklärung eintretenden Folgen sind ihr deshalb zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.) im Einzelnen ausgeführt:.

    Dass weitere Eingriffe drohen, kann ohne Weiteres angenommen werden, wenn bereits eine Beeinträchtigung stattgefunden hat (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.).

    Der Annahme einer Widerholungsgefahr steht nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin - in scheinbarer Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Juni 2004, a.a.O.) - die Schutzerklärung nicht mehr an Dritte im Rahmen ihrer Beratungspraxis herausgibt.

    Die nunmehr von der Antragsgegnerin geübte Praxis, auf ihren Internetseiten im Zusammenhang mit der Darstellung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) die Schutzerklärung im Wortlaut wiederzugeben und im Übrigen auf öffentliche Bezugsquellen hinzuweisen, steht einer öffentlichen Verbreitung dieser Erklärung gleich und geht in ihren Wirkungen über die Herausgabe im Rahmen der Beratungstätigkeit der Antragsgegnerin hinaus.

    Diese Absicht wird nicht zuletzt auch aus der Art der Berichterstattung der Antragsgegnerin über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) erkennbar.

    Die mangelnde Objektivität der Antragsgegnerin wird hier auch dadurch deutlich, dass in der von ihr auf ihren Internetseiten bereitgehaltenen Rechtsprechungsübersicht, in der ausweislich der eigenen Beschreibung der Antragsgegnerin "die wichtigsten Urteile zur Scientology-Organisation" im Volltext dargestellt sind, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) nicht enthalten ist.

    Das Klageverfahren, das mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (a.a.O.) seinen Abschluss gefunden hatte, war im April 1997 anhängig gemacht worden.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.2004 - 7 C 20.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30028
BVerwG, 06.10.2004 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2004,30028)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2004,30028)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 7 C 20.04 (https://dejure.org/2004,30028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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