Rechtsprechung
| BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91 |
Abstimmung in Mehrheitsfraktion
Gemeinderat, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, freies Mandat, Unmittelbarkeit der Wahl;
Beigeordnete, §§ 95 Abs. 2, 35 Abs. 2 BRRG, parteipolitische Neutralität
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Rolle der Fraktionen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunalrecht: Gültigkeit einer gemeindlichen Satzung trotz Abstimmung berufsmäßiger Gemeinderatsmitglieder in den Fraktionen
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Teilnahme berufsmäßiger Gemeinderäte an Abstimmung in Fraktionssitzung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.09.1989 - AN 12 K 88.487
- VGH Bayern, 30.10.1990 - 6 B 89.03775
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 90, 104
- DVBl 1993, 204
- DÖV 1992, 832
- BauR 1992, 736
- NVwZ 1993, 375
Wird zitiert von ... (36)
- BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme …
Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (wie Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).Daraus folgt, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).
Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 und Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 87).
Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O.).
Der aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O. …und Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - a.a.O.).
- BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92
Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss
Wie der Senat in seinem Urteil vom 27.03.1992 - BVerwG 7 C 20.91 - (Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 117 S. 109) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 47, 253, 272; 83, 37, 53) ausgeführt hat, überträgt diese Bestimmung die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Gemeinden.Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (Urteil vom 27.03.1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O. S. 113).
Vielmehr müssen die Ratsausschüsse als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum grundsätzlich widerspiegeln (Urteil vom 27.03.1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O. S. 113).
Der aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gilt auch für die sogenannten beschließenden Ausschüsse, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat; er gewinnt sogar bei diesen Ausschüssen erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (Urteil vom 27.03.1992 - BVerwG 7 C 20.91 - a.a.O. S. 113).
- BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08
Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; …
Daraus folgt, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen der Gemeindevertretung (vgl. Urteil vom 27. März 1992 a.a.O. und Beschluss vom 7. Dezember 1992 - BVerwG 7 B 49.92 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 87).
Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (vgl. Urteile vom 27. März 1992 a.a.O. …und vom 10. Dezember 2003 a.a.O. ).
Ob der daraus abgeleitete verfassungsrechtliche Grundsatz einer stabilen parlamentarischen Mehrheitsbildung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG unmittelbar und mit derselben Gewichtung auch für die Gemeindevertretung gilt, obwohl sie kein Parlament, sondern ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung ist (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 = Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 117), und obwohl die kommunale Verwaltungsspitze wegen ihrer unmittelbaren Wahl durch die Stimmbürger keiner "parlamentarischen" Mehrheit in der Gemeindevertretung bedarf, muss hier nicht abschließend entschieden werden.
- VG Oldenburg, 31.08.2004 - 2 B 2197/04
Bildung einer Gruppe im Stadtrat; Ausschuss; Fraktion; Gruppe; Ratsausschuss; …
Daraus folgt, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert (vgl. BVerwGE 90, 104 [105] = NVwZ 1993, 375).Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (vgl. BVerwGE 90, 104 [113] = NVwZ 1993, 375, und BVerwG, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 87 = NVwZ-RR 1993, 209).
Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (vgl. BVerwGE 90, 104, 105 = NVwZ 1993, 375).
Der aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. BVerwGE 90, 104 [105] = NVwZ 1993, 375; BVerwG = NVwZ-RR 1993, 209).
Jedenfalls in der Regel sind es Zusammenschlüsse von Mitgliedern der Gemeindevertretung mit jeweils gemeinsamen politischen Grundanschauungen, die sich zusammen geschlossen haben, um ihre Vorstellungen und Aktivitäten aufeinander abzustimmen und diese im arbeitszeitlichen Zusammenwirken zur besseren Wirksamkeit zu verhelfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 20/91 -, NVwZ 1993, 375 , zur Fraktion), ohne dass aber die Mitglieder der Gruppe der gleichen politischen Partei angehören müssen.
- BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; …
Innerhalb dieses Regelungsrahmens sind die Länder bei der Gestaltung ihres Wahlrechts grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 4, 31 ); die Übernahme der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden soll freilich sicherstellen, dass die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenfalls gelten (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ). - BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
Die Übernahme der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden soll freilich sicherstellen, daß die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenfalls gelten (vgl. BVerfGE 52, 95 «111»; 83, 37 «53»; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 «105»). - OVG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 ME 174/05
Neubesetzung der Fachausschüsse des Gemeinderats; Hare-Niemeyer; Neubesetzung; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 -, BVerwGE 90, 104, 105;… Urt. vom 10. Dezember 2003, aaO), die der Senat teilt, folgt daraus, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert.Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (BVerwG, Urt. vom 27. März 1992, aaO, S. 109 m. w. N.;… Urt. vom 10. Dezember 2003, aaO).
Diese dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben (BVerwG, Urt. vom 27. März 1992, aaO, S. 109 m. w. N.;… Urt. vom 10. Dezember 2003, aaO; s.a. BayVGH…, Urt. vom 17. März 2004 - 4 Bv 03.1159 -, BayVBl. 2004, 429, 431).
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 27.03.1992 - BVerwG 7 C 20.91 -, BVerwGE 90, 104, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.) folgt daraus, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert.Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O., S. 109 m. w. N., Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.).
Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Ratsausschuss ein verkleinertes Bild des Gemeinderates sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Rates widerspiegeln muss (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.; OVG Sachsen…, Urt. vom 15.03.2005 - 4 B 436/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 04.02.2005 - 10 ME 104/04 -, juris).
Dieser aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O., Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.).
- VG Oldenburg, 03.07.2007 - 1 A 195/07
Besetzung des Samtgemeindeausschusses; Verwaltungsausschuss;; …
Aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, der die in Art. 20 Abs. 1, 2 GG getroffene Grundentscheidung für Demokratie und Volkssouveränität auf die Ebene der Gemeinden überträgt, folgt, dass die Ratsausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen (BVerwG, Urteil v. 10. Dezember 2003, 8 C 18.03, BVerwGE 119, 305 (307); Urteil vom 27. März 1992, 7 C 20/91, NVwZ 1993, 375 (376 f.); Nds. OVG, Beschluss vom 4. Februar 2005, 10 ME 104/04, NdsVBl 2005, 236).Der aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen, denen Angelegenheiten zur abschließenden Entscheidung übertragen sind, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder ersetzen (BVerwG, Urteil v. 10. Dezember 2003, 8 C 18.03, BVerwGE 119, 305 (308); Urteil vom 27. März 1992, 7 C 20/91, NVwZ 1993, 375 (376 f.)).
Diese Benennung durch die Fraktionen kann als solche aber keine demokratische Legitimation vermitteln, da eine Fraktion für sich allein das Gemeindevolk nicht repräsentieren kann (BVerwG, Urteil vom 27. März 1992, 7 C 20/91, NVwZ 1993, 375 (376)).
Gemeinderäte sind zwar keine Parlamente, aber dennoch Repräsentationsorgane der Gemeindebürger; ihre durch Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG verfassungsrechtlich verbürgte Existenz ist Ausprägung der Grundentscheidung des Art. 20 Abs. 1, 2 GG für die Demokratie (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003, 8 C 18.03, BVerwGE 119, 305 (307); Urteil vom 27. März 1992, 7 C 20/91, NVwZ 1993, 375).
- OVG Niedersachsen, 14.12.2004 - 10 LC 100/03
Neubildung des Verwaltungsausschusses; Bürgermeister, hauptamtlicher; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104, 105;… Urt. vom 10. Dezember 2003, aaO), die der Senat teilt, folgt daraus, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert.Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (BVerwG, Urt. vom 27. März 1992, aaO, S. 109 m. w. N.;… Urt. vom 10. Dezember 2003, aaO).
Diese dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben (BVerwG, Urt. vom 27. März 1992, aaO, S. 109 m. w. N.;… Urt. vom 10. Dezember 2003, aaO; s.a. BayVGH…, Urt. vom 17. März 2004 - 4 Bv 03.1159 -, BayVBl. 2004, 429, 431; zur Spiegelbildlichkeit des Stärkeverhältnisses der Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss siehe BVerfG…, Urt. vom 8. Dezember 2004 - 2 BvE 3/02 - B I 2).
- BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08
Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats; …
- OVG Niedersachsen, 16.03.2005 - 10 LC 139/03
Bestimmung des Ortsvorstehers; Fraktion; Ortsrat; Ortsvorsteher; …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04
Neubildung von Ratsausschüssen; Fraktion; Gruppe; Ratsausschuss; …
- OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04
Beteiligungsfähigkeit, Feststellungsinteresse, Klageänderung, Fraktion, …
- BVerwG, 18.06.2004 - 8 B 41.04
Besetzung des Jugendhilfeausschusses durch Richter
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02
Fraktionsausschluss
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04
Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 15 A 4544/02
KrO NRW § 41 Abs. 3 Satz 11; KrO NRW §§ 50 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 15 B 2713/04
Fraktionsgemeinschaft "Technische Fraktion" im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises …
- BVerwG, 17.08.1992 - 4 NB 8.91
- BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97
- VG Düsseldorf, 14.12.2001 - 1 K 7978/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 15 A 4168/02
Besetzung des Jugendhilfeausschusses
- VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362
Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen, …
- VGH Bayern, 17.03.2004 - 4 BV 03.1159
Kommunale Ausschussbesetzung: Sitzverteilung nach dHondt kann unzulässig sein
- OVG Sachsen, 14.09.2010 - 4 B 87/10
Spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse bei einer geringen Ausschussgröße …
- BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01
- LSG Sachsen, 23.02.2005 - L 1 KR 38/02
Sozialversicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer …
- OVG Berlin, 13.06.2002 - 8 SN 95.01
- VG Düsseldorf, 22.08.2008 - 1 K 4682/07
Nachwahl eines Vertreters der Stadt Mönchengladbach in eine …
- VG Gießen, 21.09.2007 - 8 E 1888/06
Ausschuss der Gemeindevertretung; Festlegung der Zahl der Mitglieder
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1993 - 2 L 124/93
- VG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 8272/09
Klage des ehemaligen Ratsmitglieds der Stadt Mülheim/Ruhr auf Zahlung von …
- OVG Niedersachsen, 19.01.1994 - 13 L 942/93
- OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2003 - 2 L 49/02
- VG Hamburg, 22.01.2007 - 15 K 1833/03
Anspruch auf Durchführung eines Bürgerentscheids; zulässige Klageart ist die …
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