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   BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94   

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https://dejure.org/1996,326
BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94 (https://dejure.org/1996,326)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 7 C 20.94 (https://dejure.org/1996,326)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 7 C 20.94 (https://dejure.org/1996,326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts; Eigenheimerwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung für den Rückübertragungsausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1361
  • ZIP 1996, 723
  • NVwZ 1996, 717 (Ls.)
  • NJ 1996, 324
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch nach § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht die Wirksamkeit des zum Schädigungstatbestand gehörenden Veräußerungsgeschäfts voraussetzt; maßgeblich ist vielmehr allein, ob dem Erwerber eine Eigentümerstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (BVerwGE 96, 178 ff.).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 7 B 185.93

    Eintragung eines Erwerbers in das Grundbuch als Voraussetzung für einen eine

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
    Richtig ist zwar, daß nach der Rechtsprechung des Senats redlicher Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 VermG einen, wie die Revision formuliert, "Vollerwerb" voraussetzt, allerdings allein in dem Sinne, daß neben dem Abschluß eines auf Eigentumsübertragung zielenden Rechtsgeschäfts die Eintragung im Grundbuch hinzukommen muß (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 -).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
    Eine daraus abgeleitete Unredlichkeit der Beigeladenen im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG scheidet jedoch schon deswegen aus, weil nach der Rechtsprechung des Senats der Tatbestand dieser Norm voraussetzt, daß der Verstoß gegen das DDR-Recht bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen läßt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (BVerwGE 97, 286 ff. [290]).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

    a) Wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3; Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 9; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 13 = VIZ 1995, 291; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 = NJW 1996, 1361 [BVerwG 18.01.1996 - 7 C 20/94]), setzt ein Erwerb im Sinne dieser Vorschrift nach der hierfür maßgeblichen Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraus (Art. 233 § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EGBGB; § 26 Abs. 2, § 295 Abs. 2, § 297 Abs. 2 Satz 1 ZGB-DDR; § 1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwecke vom 19. Dezember 1973 (GBl I S. 578); § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl I S. 157)).

    Etwas anderes folgt nicht aus dem Umstand, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein redlicher Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht die zivilrechtliche Wirksamkeit des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Das folgt aus § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, wonach ein möglicherweise zu zivilrechtlicher Unwirksamkeit führender Rechtsverstoß für die Annahme der Unredlichkeit allein nicht genügt, vielmehr die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Erwerbers hiervon und sein fehlendes Vertrauen in den Bestand der Eigentümerstellung hinzukommen muss (stRspr des BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

    Zwar setzt ein redlicher Erwerb nicht voraus, daß das zugrundeliegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war, wenn dem Erwerber eine Rechtsstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 S. 62 m.w.N.).
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