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   BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96   

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BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96 (https://dejure.org/1996,1297)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1996 - 7 C 20.96 (https://dejure.org/1996,1297)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - 7 C 20.96 (https://dejure.org/1996,1297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Modernisierung; Baumaßnahme; Umbauten; Umgebungsbebauung; komplexer Wohnungsbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Verwendung im komplexen Wohnungsbau, Enteignung aufgrund des Baulandgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 288
  • NJ 1997, 269
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96
    Der Vermögenswert muß vielmehr auf Dauer tatsächlich umgenutzt sein, er darf - bildlich gesprochen - nicht mehr derselbe wie früher sein, um nicht den Wertungszusammenhang zwischen § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 VermG zu sprengen (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 [76]).

    Der Aufwand, auf den der Beklagte insoweit unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes abstellt (BVerwGE 38, 286 [288 f. ]), ist bei § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG - anders als bei dem Auffangtatbestand des Buchstaben a - wegen seines eng umschriebenen Anwendungsbereichs nicht Tatbestandsvoraussetzung (BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - a.a.O. S. 76).

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 [80]), muß eine sachgerechte Auslegung des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG von dem gemeinsamen Zweck aller in § 5 Abs. 1 VermG geregelten besonderen Rückgabeausschlußtatbestände ausgehen, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch in Frage zu stellen, daß die früheren Eigentumsverhältnisse wiederbegründet werden.

    Zwar meint der Beklagte, seine gegenteilige Auffassung füge sich ebenfalls in die bisherige Rechtsprechung des Senats ein; er vernachlässigt dabei allerdings, daß die in dem genannten Urteil vom 1. Dezember 1995 (a.a.O.) für erforderlich gehaltene Änderung der Zweckbestimmung, also die Einbeziehung in ein einheitliches Ganzes, sich nicht nach der Höhe der Investitionskosten richten kann.

  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70

    Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96
    Der Aufwand, auf den der Beklagte insoweit unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes abstellt (BVerwGE 38, 286 [288 f. ]), ist bei § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG - anders als bei dem Auffangtatbestand des Buchstaben a - wegen seines eng umschriebenen Anwendungsbereichs nicht Tatbestandsvoraussetzung (BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - a.a.O. S. 76).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96
    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn sie zur Herstellung zumutbarer Wohnverhältnisse unabweisbar waren oder - wie jedenfalls hier - staatlich angeordnet wurden (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 1996 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 [97]).
  • BVerwG, 07.11.1996 - 7 C 24.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Unmöglichkeit aus der Natur

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96
    Zwar ist nicht von der Hand zu weisen, daß diese Regelung insbesondere bei der Schließung von Baulücken oder dem Wiederaufbau kriegszerstörter und verfallener Wohnhäuser jedenfalls dann zu unbefriedigenden Ergebnissen führen kann, wenn auch der Auffangtatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht greift (vgl. insoweit das Urteil des Senats vom 7. November 1996 - BVerwG 7 C 24.96 - bisher nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE i00, 77 [80 f.]; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - BVerwGE 102, 288 [291]; vgl. auch Urteil vom 7. November 1996 - BVerwG 7 C 24.96 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 11), muß eine sachgerechte Auslegung des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG von dem gemeinsamen Zweck aller in § 5 Abs. 1 VermG geregelten besonderen Rückgabeausschlußtatbestände ausgehen, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch in Frage zu stellen, daß die früheren Eigentumsverhältnisse wiederbegründet werden.

    Selbst wenn zu befürchten wäre, daß § 7 VermG keinen angemessenen Ausgleich der Wertsteigerung zuläßt, dürfte die nach den übrigen Vorschriften des Gesetzes gebotene Restitution nicht aus diesem Grund unterbleiben (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - a.a.O. S. 294).

    Insbesondere ist bislang nicht festgestellt, in welchem Jahr das Flurstück bebaut wurde; auf dem Zeitpunkt der Bebauung kommt es für den Wertausgleich deswegen an, weil nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG von dem nach den Sätzen 1 und 2 ermittelten Wertausgleich jährliche Abschläge von 8 v.H. vorzunehmen sind mit der Folge, daß für Investitionen, die vor mehr als 12 1/2 Jahren getätigt wurden, überhaupt kein Wertausgleich zu leisten ist (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - a.a.O. S. 294).

  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03

    Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im

    Erforderlich ist vielmehr die Entstehung eines das Ende der Baumaßnahmen überdauernden gesteigerten städtebaulichen Zusammenhangs aus Wohnbauten und sonstiger, dem gemeinschaftlichen Wohnen dienender Grundstücksnutzung, wie Abstands- und Verkehrsflächen, Gemeinschaftseinrichtungen, Grün- und Spielplätzen usw., der vernünftigerweise nicht trennbar ist (Urteile vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 sowie vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 16).
  • BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Ob die für Verzichte, Schenkungen und Erbausschlagungen anzuwendende Regel, wonach bei dauerhafter Überschuldung eines vermieteten Grundstücks vermutet werden darf, daß diese bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für das Handeln des Eigentümers war, auch in Fällen von Enteignungen entsprechend für die staatliche Motivation anzuwenden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bislang ausdrücklich offengelassen, aber - gleich den Verzichtsfällen - verlangt, daß die Überschuldung wesentliche Ursache für die Inanspruchnahme war (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79 ; vgl. auch BVerwGE 102, 288 [BVerwG 06.12.1996 - 7 C 20/96]).

    Sie setzen die Annahme voraus, daß die im vorliegenden Fall durchgeführte "komplexe Modernisierung" einen Instandsetzungsbedarf betraf, der als solcher geeignet war, eine Überschuldung im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG herbeizuführen (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 -, BVerwGE 102, 288).

  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

    Das gilt zum einen für das frühere zwischenzeitlich als Wäscherei genutzte Villennebengebäude, für dessen planerische und bauliche Einbeziehung in die Umgebungsbebauung (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - BVerwGE 102, 288) das Verwaltungsgericht keine Anhaltspunkte hatte und das überdies inzwischen leer steht und deswegen auch in seiner Nutzung keinen Zusammenhang mehr mit dem benachbarten Wohngebiet aufweist (vgl. Urteil des Senats vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Diese geänderte Zweckbestimmung liegt in der Einbeziehung der Grundstücke und Gebäude in eine planerische oder städtebauliche, durch eine komplexe Vielfalt der Bebauung und Nutzung gebildete Einheit und die Entstehung eines das Ende der Baumaßnahmen überdauernden, gesteigerten städtebaulichen Zusammenhangs aus Wohnbauten und sonstiger, dem gemeinschaftlichen Wohnen dienender Grundstücksnutzung (wie Abstands- und Verkehrsflächen, Gemeinschaftseinrichtungen, Grünflächen- und Spielplätzen) in Umsetzung einschlägiger wohnungs- und siedlungsbaulicher Vorschriften, der vernünftigerweise nicht trennbar ist und als städtebauliche Einheit eines besonderen Schutzes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2006 - BVerwG 8 B 89.05 - zit. nach juris, Rn. 12 und Urt. v. 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - zit. nach juris, Rn. 13; Urt. v. 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 - juris, Rn. 21 m. w. N.; Urt. v. 06. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - juris, Rn. 10; Urt. v. 07. November 1996 - BVerwG 7 C 24.96 - juris).
  • BVerwG, 30.09.2002 - 7 B 78.02
    Eine der Wohnnutzung dienende Grünfläche kann ähnlich wie Abstandsflächen, Gemeinschaftseinrichtungen oder Spielplätze mit ihr eine vernünftigerweise nicht trennbare Einheit bilden (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1996 BVerwG 7 C 20.96 Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 12); weist die Grünfläche den erforderlichen funktionalen Bezug zur Wohnnutzung auf, kommt es nicht darauf an, ob sie sich innerhalb des Wohngebiets oder an dessen Rand befindet.
  • VG Meiningen, 14.03.2007 - 5 K 12/99

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Rückübertragung; Berechtigung;

    Erforderlich ist vielmehr die Entstehung eines das Ende der Baumaßnahmen überdauernden gesteigerten städtebaulichen Zusammenhangs aus Wohnbauten und sonstiger, dem gemeinschaftlichen Wohnen dienender Grundstücksnutzung, wie Abstands- und Verkehrsflächen, Gemeinschaftseinrichtungen, Grün- und Spielplätzen usw., der vernünftigerweise nicht trennbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.12.1996 - 7 C 20.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 sowie Urt. v. 10.06.1998 - 7 C 27.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 16).
  • BVerwG, 11.12.2001 - 7 B 71.01

    Anspruch auf Rückübertragung eines Mietwohngrundstücks, das nach der Überführung

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine unzulängliche Regelung des Wertausgleichs in Einzelfällen nicht zu Korrekturen an der gesetzlich gebotenen Restitutionsentscheidung führen darf (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - BVerwGE 102, 288 ).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus und Geschäftshaus bebauten

    Nach den Anforderungen, die der Senat an die Erfüllung dieses Rückgabeausschlußtatbestandes im Hinblick auf sogenannte komplexe Rekonstruktionen stellt (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - BVerwGE 102, 288) und die der Klägerin bei ihrem Vortrag noch nicht bekannt sein konnten, reicht dies aber für die Bejahung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht aus.
  • BVerwG, 20.01.2004 - 7 B 6.04

    Anspruch auf Rückübertragung eines Mietwohngrundstücks - Voraussetzungen der

    Hiernach reicht für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG allein die einheitliche Planung und Durchführung der Baumaßnahmen nicht aus, erforderlich ist vielmehr die Entstehung eines gesteigerten städtebaulichen Zusammenhangs aus Wohnbauten und sonstiger dem gemeinschaftlichen Wohnen dienender Grundstücksnutzung, der vernünftigerweise nicht trennbar ist (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 ; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 - BVerwGE 102, 288 ; Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16; Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 7 C 12.03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 10.11.2000 - 7 B 109.00

    Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung

  • VG Dresden, 28.10.1998 - 12 K 784/96

    Anspruch auf Rückübertragung eines ehemaligen Flurstücks ; Zweck des

  • BVerwG, 08.05.1998 - 7 B 450.97

    Nutzung eines Grundstücks als Grünfläche und Wäschetrockenplatz als Verwendung im

  • VG Schwerin, 11.01.2000 - 7 A 2924/96

    Abänderung eines festgesetzten Wertausgleichs; Versäumung der Widerspruchsfrist;

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