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   BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98   

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BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98 (https://dejure.org/1999,719)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1999 - 7 C 20.98 (https://dejure.org/1999,719)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 (https://dejure.org/1999,719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rückübertragung eines Grundstücks - Beginn der Ausschlussfrist für eine Rückübertragung - Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Genehmigung der Anmeldung durch den vollmachtlosen Vertreter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsanspruch; Anmeldung; vollmachtlosen Vertreter; Ausschlussfrist; Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter ohne Vertretungsmacht; amtsempfangsbedürftige Willenserklärung; vollmachtlose Vertretung; Genehmigung; Rückwirkung; Ausschlußfrist; Fristwahrung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 169
  • NJW 1999, 3357
  • NJ 1999, 609
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Danach ist das erforderliche Quorum Wirksamkeitsvoraussetzung der Anmeldung, die nur erfüllt ist, wenn die Unternehmensrückgabe dem erklärten Willen der Anteilseigner entspricht (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5).

    Ist diese Frist abgelaufen, muß das Interesse des Berechtigten, eine ohne Vertretungsmacht in seinem Namen vorgenommene Anmeldung noch genehmigen zu können, zurücktreten hinter dem öffentlichen Interesse an einer beschleunigten Klärung der Eigentumsverhältnisse und dem Interesse des Verfügungsberechtigten an der Gewißheit, daß sein Vermögenswert nicht mehr der - bereits durch eine schwebend unwirksame Anmeldung ausgelösten (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - a.a.O.) - Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG unterliegt.

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Diese Vorschrift enthält nach der Rechtsprechung des Senats eine materielle Ausschlußfrist (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 -, ZOV 1999, 23).

    Zweck der Ausschlußfrist ist es, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den östlichen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse so bald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte aufgrund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - a.a.O.).

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Materiellrechtlich kann die Rückwirkung einer Genehmigung durch den entgegenstehenden Gesetzeszweck ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, was insbesondere für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Ausschlußfristen anzunehmen ist (vgl. BGHZ 32, 375 ; BGH NJW 1973, 1789 ; BAG NJW 1987, 1038 ).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    So kann mangels genehmigungsfähiger Rechtslage sowie aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit für den Gegner der vollmachtlos vertretenen Partei einem prozessual zu Recht ergangenen Urteil durch nachträgliche Genehmigung nicht die Grundlage entzogen werden (vgl. Gemeinsamer Senat, Beschluß vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380 ).
  • BGH, 04.10.1977 - VI ZR 5/74

    Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Andererseits besagt die rückwirkende Heilbarkeit prozessualer Vertretungsmängel noch nichts über die nach materiellem Recht zu beantwortende Frage, ob auch die Genehmigung der rechtsgeschäftlichen Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters zurückwirkt (vgl. BGHZ 69, 323 ).
  • BGH, 13.07.1973 - V ZR 16/73

    Rückwirkung der Genehmigung zur Annahme eines Vertragsangebots nach Ablauf der

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Materiellrechtlich kann die Rückwirkung einer Genehmigung durch den entgegenstehenden Gesetzeszweck ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, was insbesondere für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Ausschlußfristen anzunehmen ist (vgl. BGHZ 32, 375 ; BGH NJW 1973, 1789 ; BAG NJW 1987, 1038 ).
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Materiellrechtlich kann die Rückwirkung einer Genehmigung durch den entgegenstehenden Gesetzeszweck ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, was insbesondere für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Ausschlußfristen anzunehmen ist (vgl. BGHZ 32, 375 ; BGH NJW 1973, 1789 ; BAG NJW 1987, 1038 ).
  • BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97

    Prüfungsumfang im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Globalanmeldung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Aus diesem Grund ist es zur Fristwahrung geboten, den geltend gemachten Anspruch durch Angaben zu Art, Umfang und Ort der Belegenheit des Vermögenswerts sowie durch eindeutige Bezeichnung der Person des Berechtigten zu individualisieren (Beschluß vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3).
  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Diese Vorschrift enthält nach der Rechtsprechung des Senats eine materielle Ausschlußfrist (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 -, ZOV 1999, 23).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
    Die Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG schließt nicht die nachträgliche Konkretisierung der vom Berechtigten angemeldeten Ansprüche aus, sondern soll, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, "weitere Anmeldungen" unterbinden (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 55).
  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    In derartigen Fällen fehlt es nämlich - im Unterschied zu den in Verkehrszeichen enthaltenen, sofort vollziehbaren Verwaltungsakten in Gestalt der Allgemeinverfügung - regelmäßig an einer Grundverfügung, die ggf. im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken ist (zur sog. Verkehrszeichenrechtsprechung vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 9.6.1967, BVerwGE 27 S. 181; Beschl. v. 7.11.1977, Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 2; v. 26.1.1988, NVwZ 1988 S. 623; Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102 S. 316, 318; OVG Hamburg, Urt. v. 19.8.1993 - OVG Bf VII 3/93, DAR 1994 S. 290, LS; zum Abschleppen im Wege der unmittelbaren Ausführung vgl. z.B. VGH Kassel, Urt. v. 11.11.1997, NVwZ-RR 1999 S. 23, 24; OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.1999, NJW 1999 S. 3357; OVG Hamburg, Urt. v. 22.4.1982 - OVG Bf II 7/82 - insoweit nicht abgedruckt in DAR 1982 S. 306; v. 27.6.1991, NJW 1992 S. 1909).
  • BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 9/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Schulausflug -

    Ein - insoweit unterstellter - Mangel der Vollmacht wäre durch die konkludente Genehmigung der Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter der Klägerin mit Einlegung des Widerspruchs gegen den ablehnenden Bescheid des Beklagten geheilt (vgl nur BVerwG vom 27.2.2020 - 8 C 13.19 - Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 9 RdNr 14 unter Verweis auf BVerwG vom 12.12.2018 - 10 C 10.17 - BVerwGE 164, 53 = Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 8 RdNr 29; BVerwG vom 24.6.1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 10).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit;

    Ansprüche auf Rückübertragung von Grundstücken sind, wenn sie nicht bis zum 31. Dezember 1992 wirksam angemeldet worden sind, erloschen (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Restitutionsantrag die Person des Berechtigten hinreichend konkret bezeichnen und durch eine hinter dem Rückgabeantrag stehende Willenserklärung des Berechtigten gedeckt sein muss (Beschluss vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3; Beschluss vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 B 134.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 11; Beschluss vom 26. August 1999 - BVerwG 7 B 122.99 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 15; Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ).

    In der mit Schreiben der Anmelderin vom 21. März 1995 vorgenommenen Korrektur der Hausnummern ist deshalb weder eine Erweiterung des Restitutionsantrags auf andere Vermögensgegenstände noch ein nachträgliches Auswechseln des Restitutionsgegenstands zu sehen, die nach Ablauf der Ausschlussfrist gleichermaßen ausgeschlossen sind (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 8).

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