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   BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93   

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BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93 (https://dejure.org/1994,617)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 7 C 21.93 (https://dejure.org/1994,617)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 7 C 21.93 (https://dejure.org/1994,617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedervereinigung - Kommunalisierungsauftrag - Öffentliches Finanzvermögen - Selbstverwaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kommunalisierungsauftrag; öffentliches Finanzvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 295
  • ZIP 1994, 988
  • NVwZ 1994, 899 (Ls.)
  • NJ 1994, 474
  • DÖV 1994, 735
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93
    Die Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 137 Abs. 2 VwGO) hindert nicht die Berücksichtigung neuer Tatsachen, die sich auf eine im Revisionsverfahren beachtliche Rechtsänderung beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981, BVerwGE 61, 285 (287); Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG 8 C 53.60 -, Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93
    Diese Vorschrift ist zwar erst nach Erlaß des angegriffenen Urteils in Kraft getreten, gleichwohl aber im Revisionsverfahren zu berücksichtigen, da das Verwaltungsgericht sie anzuwenden hätte, wenn es zum gegenwärtigen Zeitpunkt über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides befinden müßte (vgl. BVerwGE 91, 334/338 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92

    Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93
    Die das öffentliche Finanzvermögen betreffenden Regelungen des Art. 22 EV erfassen, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. März 1993 (BVerwGE 92, 215 (218)) näher dargelegt hat, gerade auch solches volkseigene Vermögen, welches sich in der früheren Rechtsträgerschaft von Wirtschaftseinheiten gemäß § 1 Abs. 4 TreuhG befand; dies ergibt sich aus der Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TreuhG in Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV.
  • VG Magdeburg, 06.05.1993 - 2 A 754/92
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93
    Durch Urteil vom 6. Mai 1993 (VIZ 1994, 86) hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.
  • BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 53.60

    Anspruch auf Wiedergutmachungsleistungen - Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93
    Die Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 137 Abs. 2 VwGO) hindert nicht die Berücksichtigung neuer Tatsachen, die sich auf eine im Revisionsverfahren beachtliche Rechtsänderung beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981, BVerwGE 61, 285 (287); Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG 8 C 53.60 -, Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 70.94

    Offene Vermögensfragen: Klagebefugnis gegen Vermögenszuordnungsbescheid durch

    »Ein Privater, der aufgrund eines mit der Treuhandanstalt geschlossenen Vertrags zur Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens die Übereignung eines Vermögensgegenstands beanspruchen kann, ist zur Klage gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid befugt, durch den der Vermögensgegenstand nach Vertragsschluß in das Eigentum einer Kommune übertragen wird (im Anschluß an BVerwGE 95, 295).«.

    Auf die Beschwerde der Klägerin hat das Verwaltungsgericht durch Beschluß vom 8. September 1994 die Revision wegen Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1994 (BVerwGE 95, 295) zugelassen.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß nachträgliche Kommunalisierungen, die eine von der Treuhandanstalt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag bereits eingeleitete Privatisierung unterbrechen, in die durch die Privatisierung begründeten vertraglichen Ansprüche eingreifen können (BVerwGE 95, 295 [296]).

    Andernfalls wird den Fragen nachzugehen sein, ob die umstrittene Fläche am 3. Oktober 1990 für Selbstverwaltungsaufgaben des Beigeladenen tatsächlich genutzt wurde oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen war (vgl. BVerwGE 95, 295 [300 f.]; 97, 240 [241 f.]) und ob der Zuordnungsanspruch des Beigeladenen möglicherweise dadurch ausgeschlossen ist, daß das Flurstück in eine Unternehmenseinheit einbezogen wurde und nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens übertragen werden konnte (§ 10 Abs. 1 S. 4 VZOG).

    Auf der Verletzung einer Anhörungspflicht kann der Bescheid jedoch nicht beruhen, da die Zuordnung von Vermögensgegenständen eines Treuhandunternehmens an eine Kommune nach Art. 22 Abs. 1 S. 1 EV i.V.m. § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TreuhG und nach § 10 VZOG allein an rechtliche Voraussetzungen gebunden ist (vgl. BVerwGE 95, 295 [299]).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes

    Insoweit hatte die formelle Privatisierung des Vermögens zur Folge, daß kommunalen Zwecken und Aufgaben dienende Vermögensgegenstände dem kommunalen Finanzvermögen zugefallen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 -, LKV 1994, 293, und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 -, LKV 1994, 334).

    Nur mit dieser aus der Maßgabe in Anlage II Kapitel IV Abschnitt III Nr. 2 zum Einigungsvertrag folgenden Begrenzung auf Vermögen, das kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG dient, sind die Regelungen des Kommunalvermögensgesetzes in Kraft geblieben (vgl. Urteile des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 -, jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Der öffentliche Restitutionsanspruch (Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV) wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermögensgegenstand in das Eigentum eines Treuhandunternehmens übergegangen ist (vgl. BVerwGE 92, 215; 95, 301 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 21/93]; 96, 1) [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 30/93].

    Der die Restitution ausschließende Tatbestand der Betriebsnotwendigkeit (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG) greift schon deswegen nicht ein, weil sich die Beigeladene im maßgeblichen Zeitpunkt der Behördenentscheidung (vgl. BVerwGE 95, 295 (298) [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 21/93]) in Liquidation befand, so daß es an der Voraussetzung eines funktionsfähigen Betriebs fehlte.

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06

    Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche

    Dies ist der Sinn der einschränkenden, auf die Art. 21 und 22 verweisenden Maßgabe in Anlage II Kapitel IV Abschnitt III Nr. 2 zum Einigungsvertrag (Urteil vom 24. März 1994 BVerwG 7 C 21.93 BVerwGE 95, 295 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 2 S. 5 f.).

    Es ist hierbei davon ausgegangen, dass die Vermögensgegenstände dieser privatisierten Unternehmen zwar unmittelbar kommunalen Zwecken dienen, hierzu aber nicht von der jeweiligen Kommunalkörperschaft gewidmet sind (vgl. Urteile vom 18. März 1993 a.a.O. S. 218 bzw. S. 2 f.>, vom 24. März 1994 BVerwG 7 C 21.93 und 7 C 34.93 BVerwGE 95, 295 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 2 S. 5 f. und 95, 301 , vom 29. April 1994 BVerwG 7 C 30.93 BVerwGE 96, 1 = Buchholz 428.2 § 10 VZOG Nr. 2, vom 15. Dezember 1994 a.a.O. S. 241 bzw. S. 15 und vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 11.94 BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 27).

  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 4.07

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; kommunales Wohnungsvermögen;

    Daher hat das Verwaltungsgericht die Klagebefugnis mit Recht nicht bezweifelt (vgl. zu einem ähnlichen Fall das Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295 ).

    In diesem Zusammenhang kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass § 2 Abs. 1 Buchst. c KVG schon im Juli 1990 einen Kommunalisierungsauftrag für alle von einer Kommune oder einem Kommunalunternehmen lediglich auf vertraglicher Grundlage genutzten Grundstücke - und damit einen Kommunalisierungsvorbehalt auch für die in Rede stehende Teilfläche - vorgesehen hat (vgl. Urteile vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215 sowie vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295 und - BVerwG 7 C 34.93 - BVerwGE 95, 301 ).

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    Die nachträglich eingefügten, allein der Umsetzung der Kommunalisierung dienenden §§ 7 a/10 VZOG (vgl. BVerwGE 95, 295, 297) können nicht dazu führen, den Umfang der Privatisierung über den Sinn und Zweck des § 11 Abs. 2 Satz 2 THG hinaus auszudehnen.
  • VG Berlin, 10.08.1994 - 15 A 514.93

    Zuordnung eines Flurstücks; Dienen volkseigenen Vermögens für kommunale Aufgaben

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  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 31.00

    Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Kleingartenwesen; Vereinshaus;

    Kommunales Finanzvermögen umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts solche Vermögensgegenstände, die für öffentliche Zwecke und Aufgaben, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden, am 3. Oktober 1990 tatsächlich genutzt wurden oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen waren, ohne dass ihre Zweckbestimmung öffentlich-rechtlich gesichert war (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295, 300 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 2 S. 5 und vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240, 241 f. = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 7 S. 15 f.).
  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    In demselben Rahmen wird der Kommunalisierungsvorbehalt in Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV durch § 10 VZOG, der eine Übertragung von Einrichtungen, Grundstücken und Gebäuden im Eigentum von Treuhandunternehmen an Kommunen ermöglicht, insoweit aktualisiert, als dies nicht bereits durch die mit der erwähnten Maßgabe weitergeltenden Regelungen der §§ 2 ff. KVG geschehen war (s. dazu im einzelnen das Urteil des Senats vom 24. März 1994 - BVerwGE 95, 295).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 6.06

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; Mauergrundstück;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klagebefugnis des privaten Dritten aber dann bejaht, wenn das Gesetz ihm den Verlust seines obligatorischen Primäranspruchs nur für den Fall ansinnen will, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Zuordnung erfüllt sind; in diesen Fällen bezieht das Gesetz den privaten Dritten in seinen normativen Schutz ein und gibt ihm die Befugnis, die Wahrung der Voraussetzungen, unter denen sein Anspruch der öffentlichen Zuordnung an eine andere Körperschaft zu weichen hat, gerichtlich überprüfen zu lassen (Urteil vom 29. Februar 1996 a.a.O. ; vgl. zuvor bereits Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 2 ).
  • BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 24.05

    Vermögenszuordnung; Wirtschaftseinheit; Treuhandunternehmen; Fonds;

  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94

    Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage ob der Erwerber eines Treuhandunternehmers

  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99

    Zuordnung von Amts wegen; Mülldeponie; Antragserfordernis; Verwaltungsvermögen;

  • VG Berlin, 07.12.1994 - 15 A 42.93

    Zuordnung eines Grundstücks zu einer Kommune; Anspruch eines Sportvereins auf

  • VG Berlin, 29.08.1994 - 31 A 880.93

    Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks; Ablehnung des Restitutionsanspruchs

  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99

    Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit;

  • BVerwG, 04.12.1995 - 7 B 407.95

    Restitutionsanspruch - Zweckbestimmung

  • BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 81.05

    Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - Umfang des

  • BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 80.05

    Voraussetzungen für die Erfüllung der kommunalen Pflicht zur Bereitstellung von

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 B 33.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Nicht-Ortsansässige als

  • BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 82.05

    Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises -

  • BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 79.05

    Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises -

  • VG Berlin, 30.11.1994 - 21 A 683.92

    Rechtmäßigkeit eines Investitionsvorrangbescheides der Senatsverwaltung für

  • VG Berlin, 27.10.2016 - 29 K 205.14

    Anfechtung eines Vermögenszuordnungsbescheids durch privaten Dritten; Zuordnung

  • VG Berlin, 27.11.1998 - 27 A 159.94

    Zuordnung eines früher als Hausmülldeponie genutzten Grundstücks als kommunales

  • VG Berlin, 01.02.1995 - 1 A 461.93

    Rückübertragung von Eigentum an einem Grundstück ; Geltendmachung eines

  • VG Berlin, 30.05.1994 - 31 A 617.93

    Klage auf Rückübertragung von Grundstücken nach der Wiedervereinigung; Ausschluss

  • BVerwG, 25.09.1997 - 3 B 204.97

    Umfang der Darlegungspflicht bei der Beschwerdebegründung - Definition des

  • VG Berlin, 13.06.1994 - 31 A 809.93

    Rechtmäßigkeit der Rückübertragung eines Grundstücks; Voraussetzungen für den

  • VG Berlin, 05.07.1995 - 15 A 763.93

    Anforderungen an den Kaufvertrag von Volkseigentum; Erforderliche Befugnis zum

  • VG Berlin, 19.05.1995 - 3 A 520.94

    Annahme einer Erledigung im Fall der Verpflichtungsklage; Zuordnung eines

  • VG Berlin, 29.08.1994 - 31 A 861.93

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Vermögenszuordnung eines Grundstücksteils durch

  • VG Halle, 18.02.2004 - 1 A 256/00
  • VG Berlin, 16.01.1995 - 31 A 917.93

    Klage gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid; Bestehen von Rechten an der

  • VG Berlin, 20.07.1994 - 15 A 574.93

    Gesetzliche Zustellungsfiktion im Zusammenhang mit der Fristwahrung; Zuordnung

  • VG Berlin, 22.08.1994 - 31 A 253.94

    Anfechtung eines Bescheids nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG);

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