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AG Bad Schwartau, 09.07.2009 - 7 C 210/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pflegedienstvertrag - fristlose Kündigungsmöglichkeit ist Pflicht!
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.06.2011 - III ZR 203/10
Dienstvertrag über die Erbringung von Pflegeleistungen: Inhaltskontrolle einer …
Das Oberlandesgericht Hamburg (OLGR 1999, 125, 126), das in einer Kündigungsfrist von einer Woche eine nach § 9 AGBG unwirksame Abweichung von § 621 Nr. 5 BGB gesehen hat, hat diese Frage verneint (ähnlich AG Bad Schwartau, Urteil vom 9. Juli 2009 - 7 C 210/09, juris Rn. 16), weil Berufstätigkeiten wie die ambulante Kranken-, Alten- und Behindertenpflege mit den Vertrauensberufen der Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Ärzte nicht zu vergleichen seien und häufig von nur angelernten Personen erbracht werden könnten.