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BVerwG, 11.01.1996 - 7 C 22.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückübertragung eines Guts - Rechtsschutzinteresse des Klägers nach Erledigung der Hauptsache und entsprechenden Erledigungserklärungen der übrigen Beteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 07.12.1993 - 3 (2) A 682/92
- BVerwG, 11.01.1996 - 7 C 22.94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94
Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1996 - 7 C 22.94
Nachdem der Senat durch Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit welchem die gegen die Versagung der Rückübertragung gerichtete Klage abgewiesen worden war, zurückgewiesen hatte, haben die übrigen Beteiligten außer dem Kläger die Hauptsache für erledigt erklärt; der Kläger hält das Revisionsverfahren für nicht erledigt, weil gemäß § 6 a Abs. 2 Satz 2 VermG die Einweisung als vollzogen anzusehen sei (Fiktion der Einweisung). - BVerwG, 30.09.1959 - V C 150.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.01.1996 - 7 C 22.94
Einem Kläger fehlt regelmäßig das Rechtsschutzinteresse, wenn er seinen Klageantrag aufrecht erhält, obwohl die übrigen Beteiligten außer ihm die Erledigung der Hauptsache erklärt haben und die Hauptsache in der Tat erledigt ist (vgl. Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG 5 C 150.59 - DÖV 1960, 192 f.); nichts anderes gilt für das Revisionsverfahren.
- BVerwG, 25.06.2002 - 8 B 15.02
Feststellung der Beendigung der vorläufigen Besitzeinweisung; Festlegung des …
Soweit der Beklagte dem entgegen hält, die Feststellung sei nur deklaratorischer Natur, da die vorläufige Besitzeinweisung mit der endgültigen Ablehnung des Restitutionsbegehrens "automatisch" ende, ist dies zwar zutreffend (vgl. Beschluss vom 11. Januar 1996 - BVerwG 7 C 22.94 - Buchholz 428 § 6 a VermG Nr. 2).