Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1996 - 7 C 22.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,14108
BVerwG, 11.01.1996 - 7 C 22.94 (https://dejure.org/1996,14108)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1996 - 7 C 22.94 (https://dejure.org/1996,14108)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1996 - 7 C 22.94 (https://dejure.org/1996,14108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,14108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines Guts - Rechtsschutzinteresse des Klägers nach Erledigung der Hauptsache und entsprechenden Erledigungserklärungen der übrigen Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1996 - 7 C 22.94
    Nachdem der Senat durch Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit welchem die gegen die Versagung der Rückübertragung gerichtete Klage abgewiesen worden war, zurückgewiesen hatte, haben die übrigen Beteiligten außer dem Kläger die Hauptsache für erledigt erklärt; der Kläger hält das Revisionsverfahren für nicht erledigt, weil gemäß § 6 a Abs. 2 Satz 2 VermG die Einweisung als vollzogen anzusehen sei (Fiktion der Einweisung).
  • BVerwG, 30.09.1959 - V C 150.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1996 - 7 C 22.94
    Einem Kläger fehlt regelmäßig das Rechtsschutzinteresse, wenn er seinen Klageantrag aufrecht erhält, obwohl die übrigen Beteiligten außer ihm die Erledigung der Hauptsache erklärt haben und die Hauptsache in der Tat erledigt ist (vgl. Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG 5 C 150.59 - DÖV 1960, 192 f.); nichts anderes gilt für das Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 25.06.2002 - 8 B 15.02

    Feststellung der Beendigung der vorläufigen Besitzeinweisung; Festlegung des

    Soweit der Beklagte dem entgegen hält, die Feststellung sei nur deklaratorischer Natur, da die vorläufige Besitzeinweisung mit der endgültigen Ablehnung des Restitutionsbegehrens "automatisch" ende, ist dies zwar zutreffend (vgl. Beschluss vom 11. Januar 1996 - BVerwG 7 C 22.94 - Buchholz 428 § 6 a VermG Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht