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   BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96   

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BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96 (https://dejure.org/1997,38)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1997 - 7 C 23.96 (https://dejure.org/1997,38)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1997 - 7 C 23.96 (https://dejure.org/1997,38)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Enteignung - Aufbaugesetz - Verfahrensfehler - Unlautere Machenschaften - Wirksambleiben von DDR-Verwaltungsakten - "West-Eigentümer"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unerlaubte Machenschaft; fehlende Beteiligung von Westeigentümern; Verwaltungsakte der DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 186
  • ZIP 1997, 861
  • NJ 1997, 438
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften bei verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    »Wurden bei Enteignungen von Grundstücken die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eigentümer nicht beteiligt, so liegt allein darin regelmäßig keine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG (Bestätigung von BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - VIZ 1997, 160).

    In derartigen Fällen kann mithin der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nur dann erfüllt sein, wenn die handelnde Behörde bewußt gegen die jeweiligen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, um den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum überhaupt erst zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - VIZ 1997, 160).

    Dieses Vorgehen bezog sich im allgemeinen aber nicht auf den Enteignungserfolg, weil dieser auch im Falle der Beteiligung des "Westeigentümers" und gegen dessen Widerstand herbeigeführt werden konnte, und kann daher - jedenfalls in der Regel - nicht als Ausdruck der Absicht bewertet werden, das Verfahrensergebnis gezielt zu Lasten des Betroffenen zu beeinflussen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 a.a.O.; ferner Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67 zur Verletzung von Bekanntgabevorschriften).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    Denn eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist; erfaßt sind daher auch solche Vermögenswerte, die dem Rechtsinhaber ungeachtet etwaiger Rechtsmängel faktisch entzogen worden sind (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 [141]; Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 [263]; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - m.w.N.).

    Diese faktische Betrachtungsweise stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Rückerstattungsrecht überein, nach der Wiedergutmachungsansprüche ungeachtet einer etwaigen Nichtigkeit der vermögensentziehenden Maßnahme bereits bei einem tatsächlichen, während des Bestehens der nationalsozialistischen Herrschaft unangreifbaren Vermögensverlust entstanden sind (BGHZ 16, 350 [354 f.]; vgl. auch BGHZ 10, 340 sowie BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - a.a.O. S. 268).

  • BVerwG, 23.01.1996 - 7 B 4.96

    Offene Vermögensfragen: Anfechtung eines auf die Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    Verwaltungsakte der DDR sind im Sinne des Art. 19 Satz 1 des Einigungsvertrages wirksam ergangen und damit auch weiterhin gültig, wenn sie nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis ungeachtet etwaiger Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurden (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 7 B 4.96 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2 = VIZ 1996, 206 = ZOV 1996, 140).

    Wirksam ergangen und damit gemäß Art. 19 Satz 1 EV auch weiterhin gültig sind alle Verwaltungsakte, die nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis der DDR ungeachtet etwaiger Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 7 B 4.96 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2 = VIZ 1996, 206 = ZOV 1996, 140).

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    Soweit die Revision im vorliegenden Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 129, 112 und BGH, DtZ 1995, 360) zur Unwirksamkeit der dem Eigentümer nicht bekanntgegebenen Enteignungsbeschlüsse nach dem Baulandgesetz der DDR Bezug nehmen will, kann offenbleiben, ob dieser Rechtsprechung uneingeschränkt gefolgt werden könnte.
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94

    Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    Dieses Vorgehen bezog sich im allgemeinen aber nicht auf den Enteignungserfolg, weil dieser auch im Falle der Beteiligung des "Westeigentümers" und gegen dessen Widerstand herbeigeführt werden konnte, und kann daher - jedenfalls in der Regel - nicht als Ausdruck der Absicht bewertet werden, das Verfahrensergebnis gezielt zu Lasten des Betroffenen zu beeinflussen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 a.a.O.; ferner Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67 zur Verletzung von Bekanntgabevorschriften).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfall unrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = NJW 1996, 1909 = VIZ 1996, 335 sowie Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - VIZ 1996, 708 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfall unrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = NJW 1996, 1909 = VIZ 1996, 335 sowie Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - VIZ 1996, 708 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    Wie der Senat weiter entschieden hat (vgl. zusammenfassend etwa BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 53 = VIZ 1995, 708 m.w.N.), setzt die Annahme einer zum Vermögensverlust führenden unlauteren Machenschaft keine bestimmten Handlungsformen und Erwerbsvorgänge voraus.
  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    Diese faktische Betrachtungsweise stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Rückerstattungsrecht überein, nach der Wiedergutmachungsansprüche ungeachtet einer etwaigen Nichtigkeit der vermögensentziehenden Maßnahme bereits bei einem tatsächlichen, während des Bestehens der nationalsozialistischen Herrschaft unangreifbaren Vermögensverlust entstanden sind (BGHZ 16, 350 [354 f.]; vgl. auch BGHZ 10, 340 sowie BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - a.a.O. S. 268).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 7 B 201.94

    Unzulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Nichtigkeitsklage mit dem Ziel der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
    Dementsprechend sind verwaltungsgerichtliche Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit einer Enteignung unzulässig (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - Buchholz 112 § 30 VermG Nr. 2 = VIZ 1995, 227 = ZOV 1995, 146).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 46.94

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Enteignungsbeschlusses - Verhältnis von

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 201/94

    Enteignung nach AufbauG

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01

    Verwaltungsentscheidungen der DDR nur bei Verstoß gegen fundamentale

    Diese sind danach über den 3. Oktober 1990 hinaus wirksam, wenn und soweit sie nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis der Deutschen Demokratischen Republik ungeachtet etwaiger Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurden (vgl. BVerwGE 104, 186 ).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Diese Bestimmung betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 , vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 19 S. 49 - insoweit in BVerwGE 112, 106 nicht abgedruckt - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 ).

    Erfasst wird vielmehr grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs, neben rechtsgeschäftlichen Erwerbsvorgängen z.B. auch ein hoheitlicher Erwerbsakt in Form willkürlicher oder sonst manipulativer Enteignung (Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 m.w.N. und vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 108 S. 324 ).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Unabhängig davon, ob die Kläger dies im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren überhaupt geltend machen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10, S. 14; Beschluß vom 20. August 1990, ZLW 40 (1991), 50 ), folgt das jedenfalls daraus, daß die zuletzt für den Betrieb des Flughafens Erfurt erteilte Genehmigung des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. September 1990 nach der seinerzeitigen Staatspraxis der DDR als wirksam angesehen und behandelt worden und - ungeachtet des Umstands, daß zuvor ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht stattgefunden hat - gemäß Art. 19 Satz 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl II S. 889) auch weiterhin gültig geblieben war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1997, DtZ 1997, 264 ; Beschlüsse vom 23. Januar 1996, Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2, S. 5; Urteil vom 25. Juni 1992, BVerwGE 90, 255 ).
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