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   BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00   

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BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00 (https://dejure.org/2001,2818)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2001 - 7 C 24.00 (https://dejure.org/2001,2818)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 7 C 24.00 (https://dejure.org/2001,2818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Restitution - Grundstück - Überschuldung - Unternehmen - Unternehmensgesetz - Reprivatisierung - Zugeschwommenes Grundstück - Unternehmensrückgabe - Anpassungsantrag - Restitutionsausschluss - Zuführung zur gewerblichen Nutzung - Eigentum - Nutzungsrecht - Aussetzung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksrestitution; zugeschwommenes Grundstück; Anpassungsantrag

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. d; ; VermG § 6 Abs. 8; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restitution; Grundstück; Überschuldung; Unternehmen; Unternehmensgesetz; Reprivatisierung; zugeschwommenes Grundstück; Unternehmensrückgabe; Anpassungsantrag; Restitutionsausschluss; Zuführung zur gewerblichen Nutzung; Eigentum; Nutzungsrecht; Aussetzung des Verfahrens; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
    Das Verwaltungsgericht ist zu Unrecht von der nur im Regelfall gerechtfertigten Vermutung ausgegangen, dass die Mieten in der DDR nicht kostendeckend waren (zu dieser Vermutung vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87, 98).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
    Nur das verleiht der Beigeladenen zu 2 die notwendige Sicherheit für Investitionen in das Gebäude (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193, 201).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281, 282).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Beschluss vom 3. August 1998 - BVerwG 7 B 236.98 - im Anschluss an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367) oder dies zwar innerhalb dieser Zeit geschehen ist, aber besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Ergebnis der ihr nachfolgenden Beratung einerseits sowie den schriftlich niedergelegten Urteilsgründen andererseits nicht mehr gewahrt ist.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
    An dem erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen den nicht kostendeckenden Mieten und einer bevorstehenden Überschuldung fehlt es aber, wenn bei einem zugleich eigen- und fremdgenutzten Wohngebäude die Überschuldung auch ohne Berücksichtigung der auf den vermieteten Teil entfallenden Aufwendungen eingetreten war oder unmittelbar bevorstand (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).
  • BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 146.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Frist für die Urteilszustellung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
    Für den Verlust des Erinnerungsvermögens, an den die Frist von fünf Monaten anknüpft, ist die weitere Zeit nicht maßgeblich, die nach der Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle bis zu dessen Zustellung an die Beteiligten vergeht (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1997 - BVerwG 3 B 146.97 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 03.08.1998 - 7 B 236.98

    Möglichkeit einer Restitution - Entziehung eines Vermögenswerts durch

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Beschluss vom 3. August 1998 - BVerwG 7 B 236.98 - im Anschluss an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367) oder dies zwar innerhalb dieser Zeit geschehen ist, aber besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Ergebnis der ihr nachfolgenden Beratung einerseits sowie den schriftlich niedergelegten Urteilsgründen andererseits nicht mehr gewahrt ist.
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
    Gemeinsamer Zweck der Ausschlusstatbestände in § 5 Abs. 1 VermG ist es, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch infrage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77, 80).
  • BVerwG, 07.05.1999 - 7 B 77.99
    Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00
    Solche Umstände sind von dem Beteiligten darzulegen, der sich auf den Verfahrensfehler beruft (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1999 - BVerwG 7 B 77.99 -).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 11.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

    Weil die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG aus diesem Grund die Rückübertragung des Eigentums an den früheren Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolger verhindern, sind sie aber nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlusstatbestände schützen wollen (so bereits Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 7 C 24.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 44 zum Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG).
  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01

    Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit;

    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen die Zuführung eines Grundstücks oder Gebäudes zu einer gewerblichen Nutzung und die Einbeziehung in eine Unternehmenseinheit regelmäßig aus eigenem Recht vollzogen worden sein (vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 7 C 24.00 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 10.04.2003 - 8 B 8.03

    Erlösauskehr; Rückübertragungsanspruch; Ausschlussgrund; Veräußerung; Wegfall des

    Ein Nutzungsrecht wird durch die Rückübertragung nicht berührt (§ 17 Satz 1 VermG, vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 7 C 24.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 44).
  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Weil die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG aus diesem Grund die Rückübertragung des Eigentums an den früheren Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolger verhindern, sind sie aber nur anwendbar, wenn das Eigentum der Rechtstitel für die gegenwärtige Nutzung oder Zweckbestimmung des Grundstücks ist, deren Erhalt die Ausschlusstatbestände schützen wollen (so bereits Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 7 C 24.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 44 zum Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.2000 - 7 B 112.00, 7 C 24.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18510
BVerwG, 18.10.2000 - 7 B 112.00, 7 C 24.00 (https://dejure.org/2000,18510)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2000 - 7 B 112.00, 7 C 24.00 (https://dejure.org/2000,18510)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 7 B 112.00, 7 C 24.00 (https://dejure.org/2000,18510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 20.12.2000 - 7 PKH 10.00

    Rechtsmittel

    Der Senat hat den maßgeblichen Grund für die Zulassung der Revision bereits in seinem Beschluss vom 18. Oktober 2000 (BVerwG 7 B 112.00) dargelegt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2000 - 7 PKH 10.00, 7 B 112.00, 7 C 24.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19360
BVerwG, 20.12.2000 - 7 PKH 10.00, 7 B 112.00, 7 C 24.00 (https://dejure.org/2000,19360)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 7 PKH 10.00, 7 B 112.00, 7 C 24.00 (https://dejure.org/2000,19360)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 7 PKH 10.00, 7 B 112.00, 7 C 24.00 (https://dejure.org/2000,19360)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.10.2000 - 7 B 112.00

    Widerspruchsbefugnis als Zulässigkeitsvoraussetzung des Widerspruchs

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 7 PKH 10.00
    Der Senat hat den maßgeblichen Grund für die Zulassung der Revision bereits in seinem Beschluss vom 18. Oktober 2000 (BVerwG 7 B 112.00) dargelegt.
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