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   BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92   

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https://dejure.org/1992,220
BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92 (https://dejure.org/1992,220)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1992 - 7 C 24.92 (https://dejure.org/1992,220)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 (https://dejure.org/1992,220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende Wirkung von Drittwiderspruch

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids nach Abtretung der Finanzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1610
  • NVwZ 1993, 672 (Ls.)
  • DVBl 1993, 256
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    Werden - wie hier vom Oberverwaltungsgericht - die §§ 398 ff. BGB auf öffentlich-rechtliche Forderungen landesrechtlichen Ursprungs angewendet, dienen sie der Ergänzung von Landesrecht und teilen infolgedessen die Eigenschaft dieses Rechts als nicht revisibles Recht (vgl. grundlegend BVerwGE 2, 22 und seitdem ständige Rechtsprechung, so z.B. BVerwGE 32, 252 [254]; 44, 351 [354]).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82

    Ernährungswirtschaft, Denaturierungsprämie

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    Danach bildet der Bewilligungsbescheid den Rechtsgrund für die Auszahlung der bewilligten Subvention, so daß bereits geleistete Zahlungen wegen Rechtsgrundlosigkeit zu erstatten sind, wenn der Bewilligungsbescheid aufgehoben worden ist (vgl. etwa Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 70.80 - DVBl. 1983, 810; Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 3 C 79.82 - NVwZ 1985, 488; s. auch § 48 Abs. 2 Satz 5 VwVfG).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    Denn nach § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seiner früheren, bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) am 1. Januar 1991 geltenden Fassung konnte die Begründungsfrist auch durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Oberverwaltungsgericht gewahrt werden (vgl. Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80).
  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    Werden - wie hier vom Oberverwaltungsgericht - die §§ 398 ff. BGB auf öffentlich-rechtliche Forderungen landesrechtlichen Ursprungs angewendet, dienen sie der Ergänzung von Landesrecht und teilen infolgedessen die Eigenschaft dieses Rechts als nicht revisibles Recht (vgl. grundlegend BVerwGE 2, 22 und seitdem ständige Rechtsprechung, so z.B. BVerwGE 32, 252 [254]; 44, 351 [354]).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    In einer solchen Lage ist der sonst regelmäßig mit dem Widerspruch verbundene Eintritt der aufschiebenden Wirkung nach dem Sinn und Zweck des § 80 Abs. 1 VwGO nicht gerechtfertigt: Die aufschiebende Wirkung soll die Schaffung irreparabler Tatsachen verhindern, die sich aus der sofortigen Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ergeben können; dadurch soll die Möglichkeit offengehalten werden, daß dem Rechtsschutzsuchenden durch die beantragte Aufhebung des Verwaltungsakts wirksamer Rechtsschutz zuteil wird (vgl. BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfGE 80, 244 [252]).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    In einer solchen Lage ist der sonst regelmäßig mit dem Widerspruch verbundene Eintritt der aufschiebenden Wirkung nach dem Sinn und Zweck des § 80 Abs. 1 VwGO nicht gerechtfertigt: Die aufschiebende Wirkung soll die Schaffung irreparabler Tatsachen verhindern, die sich aus der sofortigen Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ergeben können; dadurch soll die Möglichkeit offengehalten werden, daß dem Rechtsschutzsuchenden durch die beantragte Aufhebung des Verwaltungsakts wirksamer Rechtsschutz zuteil wird (vgl. BVerfGE 51, 268 [284]; BVerfGE 80, 244 [252]).
  • BVerwG, 06.12.1967 - III C 173.65

    Zustimmungsbedürfnis bei Übertragung künftiger Ansprüche aus einem

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    Allerdings sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Abtretung einer Forderung mit Ausnahme des § 411 BGB auf öffentlich-rechtliche Forderungen nicht unmittelbar, sondern nur unter Beachtung der Besonderheiten der jeweils einschlägigen Rechtsmaterie anzuwenden (BVerwGE 28, 254 [258]; 39, 273 [275]).
  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    Denn die aufschiebende Wirkung soll nur für eine Übergangszeit bis zu einer etwaigen Aufhebung des Verwaltungsakts im Rechtsbehelfsverfahren dessen - insofern vorzeitige - Vollziehung ausschließen (vgl. BVerwGE 28, 305 [306]).
  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64

    Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    Im Hinblick auf diese innere Verknüpfung der aufschiebenden Wirkung mit der Möglichkeit einer erfolgreichen Anfechtung hat das Bundesverwaltungsgericht (a.a.O. S. 307; s. auch BVerwGE 20, 240 [243]) für den Fall der nachträglichen Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts wegen Fristablaufs den Wegfall einer zunächst eingetretenen aufschiebenden Wirkung festgestellt.
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
    Danach bildet der Bewilligungsbescheid den Rechtsgrund für die Auszahlung der bewilligten Subvention, so daß bereits geleistete Zahlungen wegen Rechtsgrundlosigkeit zu erstatten sind, wenn der Bewilligungsbescheid aufgehoben worden ist (vgl. etwa Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 70.80 - DVBl. 1983, 810; Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 3 C 79.82 - NVwZ 1985, 488; s. auch § 48 Abs. 2 Satz 5 VwVfG).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

  • BVerwG, 03.02.1972 - III C 92.70

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 16.71

    Gebrauch eines nichtamtlichen Gemeindenamens als Bezeichnung für Bahnhof

  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der

    Die Vorschriften der §§ 398 ff. BGB sind nach Maßgabe der Besonderheiten der einschlägigen Rechtsmaterie entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, NJW 1993, 1610; LG Bielefeld, Urteil vom 23. Oktober 2009 - 1 O 486/08, juris Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 398 Rn. 9; jurisPK-BGB/Knerr, § 398 Rn. 8, Stand Oktober 2010).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 15 B 1517/07

    Straßenumbenennung: Zuständigkeit der Bezirksvertretungen; Kosten für Anlieger

    BVerwG, Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24.92 -, NJW 1993, 1610 (1611); a.A. Saarl.
  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08

    Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe,

    An die entsprechenden tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen ist der erkennende Senat gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bzw. § 137 Abs. 1 VwGO, § 173 VwGO i.V.m. § 560 ZPO gebunden (vgl. hierzu allgemein auch im Hinblick auf eine Anwendung der §§ 398 ff. BGB auf öffentlich-rechtliche Forderungen landesrechtlichen Ursprungs: Urteil vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 7 C 24.92 - Buchholz 310 § 137 Nr. 175).
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