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   BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98   

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BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98 (https://dejure.org/1999,2836)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1999 - 7 C 24.98 (https://dejure.org/1999,2836)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1999 - 7 C 24.98 (https://dejure.org/1999,2836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines veräußerten Grundstücks - Verlust des Grundstücks infolge einer Schädigungsmaßnahme - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Redlichkeitsschutzes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Ausnahme von der Stichtagsregelung

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; VermG § 4 abs. 2 2. Halbsatz Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 lit. a
    Recht der offenen Vermögensfragen - Redlicher Erwerb; Stichtag; Ausnahme von der Stichtagsregelung; Erwerb aus der Hand des Staates; Veräußerung zwischen Privatleuten; aktenkundige Anbahnung des Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 608
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96

    Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98
    Um den mit dieser Situation verbundenen Zufällen, Unwägbarkeiten und Härten bei der Anwendung der Stichtagsregelung zu begegnen, verlagert das Gesetz in § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG ausnahmsweise den nach § 4 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz VermG entscheidungserheblichen Zeitpunkt vom Abschluß des Erwerbsgeschäfts auf den Stichtag vor, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt nachweisbar ein an die verfügungsberechtigte Behörde gerichteter Erwerbswunsch des Erwerbers vorlag (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 53; BVerwGE 106, 310 [313 f.]).

    Ferner hat er in seinem Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - (a.a.O.) aus dem Sinn und Zweck des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG hergeleitet, daß diese Vorschrift nur dann zugunsten des Erwerbers angewendet werden kann, wenn die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen - insbesondere solche Voraussetzungen, die die Person des Erwerbers betrafen oder von ihm zu verantworten waren - bereits zum Zeitpunkt des Stichtags vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Veräußerungsvertrags abhing, weil der Erwerber sich ohne diese Voraussetzungen am Stichtag keine begründete Hoffnung darauf machen konnte, daß seinem Anliegen alsbald nach diesem Zeitpunkt entsprochen werden würde.

  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98
    Um den mit dieser Situation verbundenen Zufällen, Unwägbarkeiten und Härten bei der Anwendung der Stichtagsregelung zu begegnen, verlagert das Gesetz in § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG ausnahmsweise den nach § 4 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz VermG entscheidungserheblichen Zeitpunkt vom Abschluß des Erwerbsgeschäfts auf den Stichtag vor, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt nachweisbar ein an die verfügungsberechtigte Behörde gerichteter Erwerbswunsch des Erwerbers vorlag (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 53; BVerwGE 106, 310 [313 f.]).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98
    Im vorliegenden Fall haben die Kläger ihr Grundeigentum infolge unlauterer Machenschaften des Staates im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG verloren, weil der Kaufvertrag vom 30. Oktober 1989 nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auf ein entsprechendes Verlangen des Rates des Kreises zurückgeht, dem die Klägerin sich zur Erlangung der beantragten Ausreisegenehmigung beugen mußte (vgl. dazu näher BVerwGE 100, 310 [314 ff.]).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der abgemilderten Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 36.96 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 27) ausgeführt hat, betreffen die durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz eingefügten Ausnahmen von der Stichtagsregelung solche Erwerbsvorgänge, die nicht durch die mißbilligte Vereitelung von Restitutionsansprüchen, sondern durch eine besondere Schutzwürdigkeit des Erwerbers gekennzeichnet sind.
  • BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Redlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98
    Während es in den Fallgruppen des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a und b VermG um die Sicherung von Investitionen des Erwerbers geht, dient die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz Buchst. a VermG dem Schutz desjenigen Erwerbers, der sein Erwerbsinteresse bereits zu einem Zeitpunkt bekundet hatte, zu dem sich der Alteigentümer noch keine konkrete Hoffnung auf Wiederherstellung seiner früheren Rechtsposition machen konnte, dessen Erwerbsanliegen aber aus Gründen, auf die er keinen Einfluß hatte, nicht rechtzeitig, d.h. vor dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989, entsprochen wurde (stRspr seit dem Beschluß vom 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 42).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98
    Doch sind derartige Härten notwendigerweise mit der Einführung eines Stichtags verbunden und müssen daher - die sachgerechte Auswahl des Stichtags vorausgesetzt - hingenommen werden (vgl. BVerfGE 44, 18 [21 f.]; BVerwGE 94, 279 [286 f. m.w.N.]).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 7 B 310.97

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Vermeidung von Missbrauchsmöglichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98
    Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. September 1997 - BVerwG 7 B 310.97 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 48), dem ein Fall des Erwerbs vom staatlichen Verwalter zugrundelag, das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "aktenkundig angebahnt" nur unter der Voraussetzung für erfüllt gehalten, daß die Erwerbsabsicht als solche in den Akten des staatlichen Verwalters festgehalten war; die in dem damaligen Verfahren festgestellten Vermerke in den Akten des Staatlichen Notariats, die auf den bevorstehenden Vertragsschluß mit dem Erwerber hindeuteten, hat er dagegen als nicht ausreichend angesehen.
  • BVerwG, 26.06.2003 - 7 C 17.02

    Volkseigenes Eigenheim; redlicher Erwerb; Erwerb nach dem Stichtag des 18.

    Zwar setzt eine aktenkundige Anbahnung nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass der Erwerbswille gegenüber der verfügungsberechtigten Behörde bekundet wurde (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ; Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6 S. 21); diese war hier, wie das Verwaltungsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindend festgestellt hat, der Magistrat und nicht die KWV.

    Sie befanden sich damit nicht mehr in der Situation eines schutzwürdigen Erwerbers, dessen Erwerb nicht daran scheitern sollte, dass er sich wegen eines schwerfälligen Verfahrensablaufs oder wegen Nachlässigkeit der entscheidenden Behörde bis in die Zeit nach dem Stichtag verzögerte (vgl. Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6 S. 20).

  • BVerwG, 04.03.2002 - 7 B 74.01

    Zum Anspruch eines Vaters gegen seine Tochter auf Rückübertragung des Eigentums

    Es ist, wie die Beschwerde nicht verkennt, in ständiger Rechtsprechung des Senats geklärt, dass § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG nur den Erwerb aus staatlicher Hand erfasst (z.B. Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6; Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 15.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 16).

    § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG findet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf die Veräußerung von Privat an Privat Anwendung (z.B. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 Nr. 24 S. 58 f.; Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6 S. 18).

    Beim Erwerb von dem früheren Eigentümer selbst fehlte seine Zustimmung im Sinne dieser Vorschrift, wenn der Verkauf auf einer staatlichen Zwangseinwirkung beruhte, wie es der Fall ist, wenn der Ausreisewillige zur Erlangung der beantragten Ausreisegenehmigung die Veräußerung seines Grundeigentums vornehmen musste (Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz a.a.O., S. 19).

  • BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 15.00

    Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Stichtagsregelung; Ausnahme von der

    Sie ist hingegen nicht auf den Erwerb von einem privaten Veräußerer anwendbar (BVerwG, Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6).

    Das besondere Schutzbedürfnis des Erwerbers ist danach untrennbar mit dem Eigentum oder der Verfügungsberechtigung des Staates verknüpft (BVerwG, Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - a.a.O.).

  • VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95

    Eigentumserwerb nach dem 18. Oktober 1989; Rückausnahme und Redlichkeit;

    Nach dem weiteren ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers kann ein solcher Eigentumserwerb auch anläßlich eines sog. Ringtausches in die Wege geleitet worden sein, sofern die getroffenen Absprachen in diesem Zusammenhang ebenfalls aktenmäßig erfaßt wurden (vgl. dazu BT-Drs. 12/2480 in: RVI, Bd. IV, E 100.3, S. 41 f.; BVerwG, Urt. v. 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - VIZ 1999, 728 ff sowie Beschl. v. 12. Mai 1999 - 7 B 86.99 - amtl. Abdruck, S. 3).

    Die Terminologie ist vielmehr in Abgrenzung zu den Erwerbsfällen aus privater Hand geprägt worden, die nicht unter die Ausnahme von der Stichtagsregelung fallen (vgl. grundlegend dazu: BVerwG, Urt. v. 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - VIZ 1999, 728 ff.).

  • BVerwG, 01.03.2000 - 8 B 42.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Vielmehr führt sie selbst aus, daß das Verwaltungsgericht den vom Kläger verfolgten Rückübertragungsanspruch wegen der Vorschrift des § 3 Abs. 4 VermG für ausgeschlossen gehalten hat, während das angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6) sich nicht zu dieser Vorschrift, sondern zum Restitutionsausschlußgrund des redlichen Erwerbs (§ 4 Abs. 2 VermG) verhält.

    Auch den Ausführungen der Beschwerde zur vermeintlichen Divergenz gegenüber dem Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - (a.a.O.) läßt sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht entnehmen.

  • BVerwG, 21.07.1998 - 7 B 132.98

    Anwendung des § 4 Abs. 2 S. 2, 2. Hs. Buchst. a Vermögensgesetz (VermG) bei einem

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 24.98 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 26.07.2002 - 8 B 80.02

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Dies hätte eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen, zu § 4 Abs. 2 und 3 VermG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert (vgl. nur Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19; Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6; Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 8), wovon die Beschwerde allerdings abgesehen hat.
  • BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 111.00

    Voraussetzungen der Revisionzulassung auf Grund einer Divergenz - Vorliegen einer

    Das verwaltungsgerichtliche Urteil weicht mit der in der Beschwerde wiedergegebenen Aussage nicht ab von dem Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6 S. 16), sondern entspricht fast wörtlich dessen Ausführungen unter Nr. 1 der Entscheidungsgründe (a.a.O., S. 18).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 7 B 62.01
    Aus der staatlichen Zwangseinwirkung, die den Tatbestand der unlauteren Machenschaft erfüllt, folgt zugleich, dass der Berechtigte dem Erwerb des Grundstücks nicht i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG zugestimmt hat (BVerwG, Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6).
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