Weitere Entscheidung unten: VG Stuttgart, 17.02.2005

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   BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03   

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BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03 (https://dejure.org/2005,787)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2005 - 7 C 25.03 (https://dejure.org/2005,787)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 7 C 25.03 (https://dejure.org/2005,787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EG Art. 234; EG-AbfRRL Art. 3 Abs. 1 Buchst. b; GG Art. ... 72 Abs. 1 und 2; Art. 74 Abs. 1 Nr. 24; Art. 103 Abs. 2; KrW-/AbfG §§ 11; 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2; § 13 Abs. 1 Satz 2; GewAbfV § 7 Satz 1 und 4, § 11 Nr. 9
    Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche Siedlungsabfälle; Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle; Behälternutzungspflicht; Überlassungspflicht; Anschluss- und Benutzungszwang; Getrennthaltung von Abfällen; Vorrang der Verwertung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EG Art. 234
    Abfall; Abfall; Abfallbehälter; Abfallbehälternutzungspflicht; Abfallbeseitigung; Abfallbesitzer; Abfallverwertung; Abfälle zur Beseitigung; Abfälle zur Verwertung; Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Ausnahme; Behälternutzungspflicht; ...

  • Wolters Kluwer

    Durchsetzung der sich aus der Gewerbeabfallverordnung ergebenden Pflichten; Pflicht zur Nutzung eines Restmüllbehälters des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers; Androhung der Ersatzvornahme; Anfechtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG-AbfRRL Art. 3 Abs. 1 Buchst. b; ; GG Art. ... 72 Abs. 1; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 24; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 11; ; KrW-/AbfG § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; KrW-/AbfG § 12 Abs. 1 Nr. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; GewAbfV § 7 Satz 1; ; GewAbfV § 7 Satz 4; ; GewAbfV § 11 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungspflicht für Abfallbehälter für alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Pflichtmülltonne für Gewerbebetriebe ist rechtens

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Pflichtmülltonne für Gewerbebetriebe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtmülltonne für Gewerbebetriebe ist rechtens, sofern im Betrieb "Beseitigungsabfall" entsteht

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Gewerbeabfall-Verordnung

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Pflichtmülltonne für Gewerbebetriebe

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 25 (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtbehälter für gewerbliche Restabfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 1
  • NVwZ 2005, 693
  • DVBl 2005, 711
  • DÖV 2005, 743
  • DÖV 2006, 792
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 10 S 15/03

    Kommunale Satzung für Überlassung von Abfällen aus nicht privaten Haushaltungen:

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03
    Den richtigen Weg hat insoweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem - in dieser Hinsicht durch den Senat bestätigten (Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04) - Normenkontrollurteil vom 2. März 2004 - VGH 10 S 15/03 - eingeschlagen, indem er im Anschluss an die Vollzugshinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur Gewerbeabfallverordnung vom 26. März 2003 die der Vorschrift zugrunde liegende Vermutung, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle auch Abfälle zur Beseitigung anfallen, als widerleglich ansieht.
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03
    Den richtigen Weg hat insoweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem - in dieser Hinsicht durch den Senat bestätigten (Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04) - Normenkontrollurteil vom 2. März 2004 - VGH 10 S 15/03 - eingeschlagen, indem er im Anschluss an die Vollzugshinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur Gewerbeabfallverordnung vom 26. März 2003 die der Vorschrift zugrunde liegende Vermutung, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle auch Abfälle zur Beseitigung anfallen, als widerleglich ansieht.
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2005 - BVerwG 7 CN 1.05 (7 CN 6.04) -, b) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2005 - BVerwG 7 C 1.05 (7 C 25.03) -,.

    d) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 25.03 -,.

    c) Mit weiterem Urteil vom 17. Februar 2005 hob das Bundesverwaltungsgericht das oben genannte Urteil des Verwaltungsgerichts insoweit auf, als mit ihm die Verfügungen des Landratsamts vom 29. Januar 2003 aufgehoben worden waren, und wies die Klagen insoweit ab (BVerwG 7 C 25.03, BVerwGE 123, 1).

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auch vor In-Kraft-Treten der Gewerbeabfallverordnung stellte der Vorrang der Abfallverwertung, den das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz statuiert, kein rechtliches Hindernis dar, Erzeuger und Besitzer gewerblichen Siedlungsabfalls, der nicht verwertet wird, einer satzungsrechtlichen Behälternutzungspflicht und einer daran anknüpfenden Gebührenregelung zu unterwerfen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 25.03 und 7 CN 6.04 - Buchholz 451.221 § 12 KrW-/AbfG Nr. 2 und 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Nachdem die zunächst zwischen den Beteiligten streitige Frage der Rechtmäßigkeit der Behälternutzungspflicht (Pflichtrestmülltonne) durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.02.2005 (7 C 25.03 - BVerfGE 123, 1 und 7 CN 6.04 - NVwZ 2005, 695) im Sinne des Beklagten geklärt war, meldete die Klägerin für ihre Betriebsgrundstücke B... Straße 26 und 28 in Behältergemeinschaft und B... Straße 27 und Flst.

    Denn die Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV trifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, es sei denn, diese weisen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen (BVerwG, Urteile vom 17.02.2005 - 7 C 25.03 - BVerwGE 123, 1 und 7 CN 6.04 - NVwZ 2005, 695).

    Es ist den Erzeugern und Besitzern von gewerblichen Siedlungsabfällen möglich nachzuweisen, dass ausnahmsweise sämtliche Siedlungsabfälle verwertet werden (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 17.02.2005, aaO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14

    Abfallbeseitigungsrecht- Abfälle aus einem Krankenhaus

    Nach der Verordnung ist hiernach zu vermuten, dass nach Erfahrungen der Vollzugspraxis bei jedem Erzeuger und Besitzer von Abfällen, selbst wenn er die in der Gewerbeabfallverordnung geregelten Anforderungen an die Getrennthaltung bestimmter Abfälle einhält, zwangsläufig Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25.03 -, BVerwGE 123, 1 und juris, Rn. 12).

    Die Behälterbenutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV darf nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der gesetzlichen Grundlage der Verordnung stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005, a.a.O. und juris, Rn. 12).

    Keiner Behälterbenutzungspflicht unterliegen demnach Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, soweit sie nachweisen können, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 a.a.O., juris, Rn. 12; vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG -, juris, Rn. 11).

  • OVG Saarland, 26.02.2015 - 2 A 488/13

    Restmüllbehälter für gewerbliche Siedlungsabfälle; Anschlusszwang

    Dadurch würde die Planungssicherheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beeinträchtigt und eine Ungleichbehandlung zwischen privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen provoziert.(vgl. Thärichen/Prelle in: von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, Bd. 2, 0355 § 7 Rdnr. 26) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.2005 - 7 C 25/03 -, BVerwGE 123, 1) ist jedoch zu beachten, dass die Behälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Kreiswirtschaftsgesetzes stehen darf, zu deren Konkretisierung sie erlassen worden ist.

    Wie sich aus der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.2005 - 7 C 25/03 -, BVerwGE 123, 1) ergibt, enthält § 7 Satz 4 GewAbfV über die Vermutung hinaus ferner eine daran anschließende Beweislastregel.

  • VG Neustadt, 29.08.2016 - 4 K 12/16

    Abfallentsorgungsgebühren für Vorhalten einer Biotonne im Landkreis Südwestpfalz

    Vielmehr ist es im Zweifelsfall erforderlich, aber auch ausreichend, die Verwertungsmöglichkeit durch Benennung konkreter Verwertungsmaßnahmen plausibel zu machen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Mai 1999 - 10 S 2766/98 -, NVwZ 1999, 1243; Beckmann in: Landmann/Rohmer, a. a. O., § 17 KrWG Rn. 40; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 - zu § 7 Satz 4 Gewerbeabfallverordnung, der die widerlegbare Vermutung aufstelle, dass die Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 Gewerbeabfallverordnung alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Abfälle treffe, es sei denn, diese wiesen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen würden).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - 14 A 2682/04

    Pflicht-Restmülltonne

    BVerwG, Urteile vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 -, u. a. in: BVerwGE 123, 1, sowie - 7 CN 6/04 -, u. a. in: ZUR 2005, 313 (Revisionsentscheidung zu VGH Baden-Württemberg, - 10 S 15/03 -).

    BVerwG, Urteile vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 und 7 CN 6/04 -, a.a.O.

    Mit seinen Urteilen vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 und 7 CN 6/04 -, a.a.O., hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage der Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV geklärt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13

    Zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Zusammenhang mit Kinobetrieb

    Dieser Behauptung steht indessen die in § 7 Satz 4 Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV - enthaltene gesetzliche Vermutung entgegen, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle auch Abfälle zur Beseitigung anfallen, was bedeutet, dass die Abfallbesitzer grundsätzlich der Überlassungspflicht nach § 7 Satz 1 GewAbfV unterliegen und nach § 7 Satz 4 GewAbfV einen Pflicht-Restmüllabfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu nutzen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25.03 -, BVerwGE 123, 1 und juris, Rn. 12).

    Die auf Erfahrungen der Vollzugspraxis beruhende normative Vermutung für das Anfallen von Abfällen, die nicht verwertet werden, ist allerdings widerlegbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25.03 -, a.a.O., juris, Rn. 12).

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 10.05

    Kommunale Abfallbeseitigung; Gebühren; Grundgebühren; Gebührensatzung;

    Anders als bei der Abfallbehälterbenutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV, der bei gesetzeskonformer Auslegung die widerlegbare Vermutung zugrunde liegt, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle auch Abfälle zur Beseitigung anfallen (Urteil vom 17. Februar 2005 BVerwG 7 C 25.03 BVerwGE 123, 1 ), beruht die Überlassungspflicht gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG für Abfälle aus privaten Haushaltungen auf einem allgemeinen Erfahrungssatz, wonach in Wohnungen, die eine private Haushaltsführung ermöglichen, immer Abfälle anfallen.
  • VG Trier, 12.09.2022 - 9 K 641/22

    Abfallentsorgungsgebührenheranziehung; Reduzierung des maßgeblichen

    39 Diese Pflicht zur Nutzung mindestens eines Abfallbehälters enthält die auf den Erfahrungen der Vollzugspraxis beruhende normative - widerlegliche - Vermutung, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer, der die in der Gewerbeabfallverordnung geregelten Anforderungen an die Getrennthaltung bestimmter Abfälle einhält, zwangsläufig Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 - juris; OVG RP, Urteil vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG - ESOVGRP; SaarlOVG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 A 488/13 -, BeckRS 2015, 43753, Rn. 22).

    Die Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle unterliegen daher nur dann nicht der Überlassungspflicht an den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, wenn sie im Einzelfall nachweisen können, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005, a.a.O.).

    Wer über kein Entsorgungskonzept verfügt oder ein solches nicht nachvollziehbar belegt, muss es sich dabei gefallen lassen, dass der Abfall als Abfall zur Beseitigung behandelt wird (umfassend: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005, a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 8. Januar 2014, a.a.O.; SaarlOVG, Urteil vom 26. Februar 2015, a.a.O., Rn. 27).

  • VG Koblenz, 30.03.2006 - 7 K 634/05

    Müllgebühren trotz Abfallvermeidung

  • VG Köln, 18.11.2014 - 14 K 6786/12

    Befreiung eines Unternehmens vom Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 9 N 171.13

    Gewerbebetrieb; Restabfallbehälter; Anschluss- und Benutzungszwang;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03

    Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Baden-Württemberg

  • VG Ansbach, 28.02.2011 - AN 11 K 10.02475

    Abfallrecht: Duldungsanordnung hinsichtlich Restmülltonnenaustausch; Restmüll

  • VG Minden, 30.08.2006 - 11 K 689/05

    Nahrungsmittelfabrik muss Restmülltonne aufstellen

  • VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.431

    Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen haben - um die dem § 7

  • VG Würzburg, 31.07.2012 - W 4 K 11.220

    Gemischte Siedlungsabfälle; Festschreibung eines Restmüllvolumens für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 12 S 60.07

    Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs seitens des Werkleiters eines

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 509/20

    Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen eines zu unbestimmten

  • BVerwG, 29.09.2015 - 7 B 20.15

    Anschlusspflicht eines Krankenhauses an den öffentlich-rechtlichen

  • VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20

    Gebührenbedarfsberechnung für Abfallentsorgung; Bemessung nach

  • VG Neustadt, 05.03.2009 - 4 K 1029/08

    Keine Müllgebühr für Solaranlage

  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14

    Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom

  • OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 528/09

    Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung im Jahre

  • VG Trier, 08.09.2014 - 6 K 462/14

    Überlassungspflicht bei Abfallgemischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2009 - 14 A 3731/06

    Einordnung von Kleinmengen an Abfällen als sonstige gemischte gewerbliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2006 - 12 S 1.06

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Anschluss- und Benutzungszwangs;

  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15

    Erdrosselung; Festsetzungsverjährung; rückwirkende Satzung; Schätzung von

  • VG Köln, 27.04.2010 - 14 K 5915/08

    Befreiung vom Anschlusszwang eines Gewerbebetriebs an die öffentliche

  • VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13

    Zur Bestimmtheit eines Abfallgebührenbescheides einer Gemeinde - Abfälle im

  • OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 529/09

    Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung

  • VG Köln, 19.11.2013 - 14 K 1279/11

    Krankenhausabfällen

  • OVG Sachsen, 23.01.2012 - 5 A 53/10

    Vergnügungssteuer, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Satzungsheilung

  • VG Köln, 05.11.2008 - 14 K 4743/07

    Überlassung von Gewerbeabfall

  • VG Köln, 11.10.2005 - 14 K 8527/03

    Gewerbeabfallverordnung

  • VG Köln, 11.10.2005 - 14 K 6789/03

    Gewerbeabfallverordnung

  • VG Frankfurt/Oder, 17.11.2008 - 5 K 1080/04

    Klage gegen den Zwangsanschluss eines Gewerbegrundstücks an die öffentliche

  • VG Würzburg, 10.10.2011 - W 4 S 11.595

    Gemischte Siedlungsabfälle; Festschreibung eines Restmüllvolumens für

  • VG Stuttgart, 15.02.2007 - 12 K 2520/05

    Klage gegen Gewerbemüllgebühren im Landkreis Böblingen erfolglos

  • VG Würzburg, 05.08.2011 - W 4 S 11.451

    Gemischte Siedlungsabfälle; Festschreibung eines Restmüllvolumens für

  • VG München, 20.05.2009 - M 10 S 09.942

    Gewerbeabfall (Gaststätte); Anschluss- und Benutzungszwang

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