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   BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78   

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BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1979,221)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1979 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1979,221)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1979 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1979,221)
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Parkuhr

§§ 5b, 6a StVG, Verhältnismäßigkeit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrszeichen - Aufstellungskosten - Ersatz - Kosten - Parkuhr

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Parkuhrgebühr ist gesetzesgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 326
  • ESVGH 37, 81
  • NJW 1980, 850
  • MDR 1980, 341
  • DVBl 1980, 297
  • DÖV 1980, 310
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 16.03.1978 - 1 ObOWi 29/78

    Parkuhraufstellung ist zulässig

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    Darauf hat schon das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluß vom 16. März 1978, NJW 1978, 1274; ebenso Fromm, DVBl. 1978, 542 [543]) hingewiesen.

    Diesen Auslegungsgesichtspunkt hat das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem genannten Beschluß vom 16. März 1978 (a.a.O.) mit Recht hervorgehoben.

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    Auch von Verfassungs wegen ist es nicht geboten, daß das Gebührenaufkommen die Kosten der behördlichen Leistung nicht übersteigen darf (BVerfGE 50, 217 [226]).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    Es ist daher nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde bei Auswahl der Mittel, mit denen sie im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs das Parken regeln will (vgl. BVerwGE 27, 181 [187], 32, 204 [205]), gemäß §§ 13 Abs. 2, 45 Abs. 1 StVO grundsätzlich dort der Parkuhr den Vorzug gibt, wo der Bedarf an Parkraum so groß ist, daß er nur durch einen möglichst schnellen Wechsel der parkenden Kraftfahrzeuge befriedigt werden kann.
  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 18.78

    Lichtzeichenanlage als Verkehrseinrichtung - Erweiterung einer Straße durch den

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    In seinen Urteilen von heute in den Sachen BVerwG 7 C 18.78 und 22.78 hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, daß kein Grund ersichtlich ist, weshalb der Träger der Straßenbaulast Kosten endgültig tragen soll, die ihm durch eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung der Straße durch einen einzelnen entstehen.
  • BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 65.75

    Ausführung von Bundesrecht als eigene Angelegenheit - Verfahren zur Einziehung

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    Die genannte Gebührenregelung ist in Ausübung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 22, 84 Abs. 1 GG ergangen (BVerwGE 8, 93 ff. [BVerwG 13.01.1959 - I C 114/57]; Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - [VRS Bd. 57, 70 = BayVBl. 1979, 472]).
  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57

    Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    Die genannte Gebührenregelung ist in Ausübung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 22, 84 Abs. 1 GG ergangen (BVerwGE 8, 93 ff. [BVerwG 13.01.1959 - I C 114/57]; Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - [VRS Bd. 57, 70 = BayVBl. 1979, 472]).
  • BVerwG, 06.04.1979 - 4 C 76.76
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    Die genannte Gebührenregelung ist in Ausübung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Nr. 22, 84 Abs. 1 GG ergangen (BVerwGE 8, 93 ff. [BVerwG 13.01.1959 - I C 114/57]; Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - [VRS Bd. 57, 70 = BayVBl. 1979, 472]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1972 - V 281/69
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    Die Behörde erbringt mit der Bereitstellung der Parkuhr eine Leistung, deren verkehrsregelnde Wirkung auch den einzelnen Kraftfahrer individuell begünstigt (so auch der VGH Baden-Württemberg in seinem früheren Urteil vom 13. Juli 1972, DVBl. 1973, 511 [512]; Lange, NJW 1979, 129 [132]).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    Denn der mittels der Parkuhr bereitgestellte Kontrollmechanismus macht die parkraumverteilende und -zuteilende Funktion dieser Einrichtung, von der der parkende Kraftfahrer profitiert, überhaupt erst möglich (vgl. das Urteil vom 20. Juni 1968, BVerwGE 32, 234 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67] [206, 207]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1977 - V 1399/76
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78
    In den Gründen des Berufungsurteils (abgedruckt u.a. in NJW 1978, 1278 = DÖV 1978, 178 = VRS 54, 473) heißt es:.
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Während Verzugs- und andere materiellrechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden (vgl. BVerwGE 14, 3; 15, 81; 21, 44; 37, 239 ; 48, 133 ; 58, 326; 71, 93; 80, 334 ; 81, 312 ; 96, 45 ), ist die Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Prozesszinsen - wie eingangs dargelegt - grundsätzlich anders: Prozesszinsen sind nur dann ausgeschlossen, wenn das einschlägige Fachrecht eine Regelung enthält, die den allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts außer Kraft setzt (vgl. zuletzt BVerwGE 107, 304 ).
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, dass die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur nach Lösen eines Parkscheins zu den vorgegebenen Zeiten zu parken, dessen verkehrsregelnde Funktion beeinträchtigt, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (BVerwGE 58, 326; BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, MDR 1984, 255).
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 3 Ss OWi 576/05

    Parkuhr; Parkautomat, funktionsbereit; keine Erteilung des Parkscheins

    Die Parkuhr bzw. der Parkschein begründet als Verkehrseinrichtung (§ 43 Abs. 1 StVO) nach herrschender Rechtsauffassung für die auf ihnen angegebenen Zeiten ein eingeschränktes Halteverbot, das nach § 13 Abs. 1 StVO - abgesehen von der Sonderregelung für das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen in Abs. 3 - an Parkuhren "nur während des Laufs der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, und nur für die Dauer der zulässigen Parkzeit" aufgehoben ist (vgl. BGH NJW 1983, 1071; BVerwG NJW 1980, 850; Jagusch/Henschel Straßenverkehrsrecht 37. Aufl., Rdnr. 8 zu § 13 StVO; Cramer, Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Bd. 1, § 13 StVO, Rdnr. 19).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Die Parkuhr als Verkehrseinrichtung (§ 43 Abs. 1 StVO) begründet ein modifiziertes Haltverbot des Inhalts, daß entsprechend der Regelung des § 13 StVO nur zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen oder während des Laufens der Uhr gehalten werden darf, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/79] sowie zu § 16 Abs. 3 StVO 1956 das Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 166.66 - BVerwGE 32, 204 [BVerwG 20.06.1969 - VII C 166/66]; ebenso BGH, NJW 1983, 1071 [BGH 25.01.1983 - 4 StR 636/82]; vgl. ferner BVerfG, NJW 1965, 2395).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass die (Bundes-)Gebührenordnung in ihren damals anzuwendenden früheren Fassungen auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 84 Abs. 1 GG a.F. letzter Halbsatz (... soweit ... Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen) und seiner Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG beruhe (Urteile vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 = Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 3 S. 9 f. und vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 2 S. 3).
  • BGH, 25.01.1983 - 4 StR 636/82

    Höchstzulässige Parkdauer für das Parken an einer defekten Parkuhr - Möglichkeit

    Die durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vom 14. März 1956 (BGBl. I 199) in die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 16 Abs. 3) eingeführte Parkuhr hat ihre Rechtsgrundlage in § 6 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.d.F.v. 23. Juni 1970 (BGBl. I 805) i.Verb.m. §§ 13 Abs. 1, 45 Abs. 1 StVO vom 16. November 1970 (BGBl. I 1565; vgl. BVerwG NJW 1980, 850 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/78]; BayObLG NJW 1978, 1274).

    Sie begründet als Verkehrseinrichtung (§ 43 Abs. 1 StVO) nach herrschender Rechtsauffassung für die auf ihr angegebenen Zeiten ein eingeschränktes ("modifiziertes") Halteverbot, das nach § 13 Abs. 1 StVO in der geltenden Fassung der Änderungsverordnung vom 21. Juli 1980 (BGBl. I 1060) - abgesehen von der Sonderregelung für das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen in Absatz 3 - nur "während des Laufens der Uhr" und nur "für die Dauer der zulässigen Parkzeit" aufgehoben ist (vgl. BVerwG NJW 1980, 850 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/78]; Cramer, Straßenverkehrsrecht, a.a.O. Rdn. 10, 12, 18; Drees/Kuckuk/Werny, Straßenverkehrsrecht, a.a.O. Anm. 1; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, a.a.O. Rdn. 8; Roth NJW 1961, 2192 [OLG Köln 09.05.1961 - Ss 64/61]; vgl. auch VwV zur StVO vom 16. November 1970 zu § 13 Abs. 1 I).

    Mit den Parkuhren verfolgte und verfolgt der Verordnungsgeber danach eindeutig das Ziel, den an besonderen Engpässen nur beschränkt vorhandenen Parkraum möglichst vielen Fahrzeugen für eine begrenzte, kurze Zeit zugänglich zu machen und das Dauerparken zu verhindern (vgl. auch BVerwG NJW 1980, 850 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/78]; BayObLG NJW 1978, 1274).

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Entscheidend ist, daß die Mißachtung der Parkuhr wesentlich deren verkehrsregelnde Funktion beeinträchtigt, durch Anordnung des zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (BVerwGE 58, 326 [331]).
  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12

    Abschleppkosten (Taxenstand)

    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, dass die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur nach Lösen eines Parkscheins zu den vorgegebenen Zeiten zu parken, dessen verkehrsregelnde Funktion beeinträchtigt, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen ( BVerwGE 58, 326.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11637/06

    Ausbaubeitragsrecht - Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer

    § 5 b StVG schließt aber nicht aus, dass andere Vorschriften den Kostenträger berechtigen, Dritte zum Ersatz oder zur Deckung der aufgewandten Kosten heranzuziehen; denn diese Bestimmung bietet angesichts ihres verkehrsrechtlichen Standorts keine Anhaltspunkte dafür, dass dort - außerhalb des Bereichs des eigentlichen Straßenverkehrsrechts - auch die straßenrechtlichen Beziehungen des Trägers der Straßenbaulast zu den Sondernutzungsberechtigten oder zu sonstigen kostenveranlassenden Dritten geregelt worden sind (BVerwG, 7 C 26/78, BVerwGE 58, 326).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 2.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass die (Bundes-)Gebührenordnung in ihren damals anzuwendenden früheren Fassungen auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 84 Abs. 1 GG a.F. letzter Halbsatz (... soweit ... Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen) und seiner Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG beruhe (Urteile vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 = Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 3 S. 9 f. und vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 2 S. 3).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 33.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 35.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

  • VGH Bayern, 19.02.2002 - 6 B 99.44

    Erschließungsbeitrag des Eigentümers eines Grundstücks für die Herstellung der

  • VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

  • VG Gießen, 09.08.1995 - 7 E 1147/94

    Kostenerstattung für das Abschleppen eines ohne Parkschein verbotswidrig

  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 3.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 KN 178/12

    Folgen der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis zur Gebührenerhebung für die

  • VGH Bayern, 29.06.1994 - 4 N 93.832

    Normenkontrollantrag gegen Parkgebühren

  • AG Hamburg-Altona, 06.06.2006 - 316 C 43/05
  • AG Lahr, 26.06.1985 - 4 OWi 72/85

    Irrtum über die Funktionsfähigkeit einer Parkuhr; Parkuhren mit Toleranzbereich

  • OVG Berlin, 24.10.1980 - 2 B 20.79

    Entscheidung durch die zuständige Behörde als Voraussetzung der Rechtmäßigkeit

  • VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 1650/09

    Gebührenbemessung bei straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1999 - 10 L 5353/97

    Bürgerbegehren gegen Erhebung von Parkgebühren;; Bürgerbegehren; Parkgebühren;

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 18.78
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,739
BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1978,739)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1978 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1978,739)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1978 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1978,739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufstellen von Parkuhren - Anfechtungsklage - Gerichtliche Anordnung - Aufschiebende Wirkung - Änderungsantrag

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2211
  • DVBl 1978, 538
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78
    Nach wie vor hat das öffentliche Interesse an dem sofortigen Vollzug des durch die Parkuhren angeordneten Haltverbots (§§ 13 Abs. 1, 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 [BGBl. I S. 1565]), wie schon die entsprechend anwendbare Regelung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zeigt (BVerwG, Beschluß vom 7. November 1977 - 7 B 135.77 - in NJW 1978, 656), einen im Erfordernis der Verkehrssicherheit begründeten Vorrang gegenüber den persönlichen Belangen der einzelnen Verkehrsteilnehmer, also auch der Antragsteller.
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78
    Der beschließende Senat selbst ist bisher von der Zulässigkeit der Parkuhren ausgegangen (BVerwGE 34, 241 [246] und 320 [322]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1972 - V 281/69
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 7 C 26.78
    Das erweist schon die Tatsache, daß das Berufungsgericht wenige Jahre zuvor mit Urteil vom 13. Juli 1972 (DVBl. 1973, 511) in einem vergleichbaren Fall die gegenteilige Rechtsansicht vertreten hat.
  • BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77

    Schulorganisatorische Verwaltungsakte - Auflösung einer Schule - Vorläufiger

    Die sofortige Vollziehbarkeit derartiger verkehrsregelnder Anordnungen, die als Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen anzusehen sind (vgl. BVerwGE 27, 181 [182]) ergibt sich aus einer (zumindest entsprechenden) Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Beschluß vom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - [NJW 1978, 656 = MDR 1978, 257] sowie Beschluß vom 3. April 1978 - BVerwG 7 C 26.78 -); dies setzt die Anwendbarkeit des § 80 Abs. 1 VwGO voraus.
  • BVerwG, 12.09.1988 - 2 C 35.88

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Überwiegendes

    Über diesen Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der vom Kläger eingelegten Revision als Gericht der Hauptsache zu entscheiden (Beschlüsse vom 14. Januar 1975 - BVerwG 6 C 233/238.73 - und vom 3. April 1978 - BVerwG 7 C 26.78 - <DVBl. 1978, 538>).
  • BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entlassung aus

    Ein Antrag gemäß § 80 Abs. 6 VwGO auf Änderung der Beschlüsse der Vorinstanzen (Beschluß des Verwaltungsgerichts Hannover - II. Kammer Hildesheim - vom 11. Dezember 1979; Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 1. Februar 1980 - 5 OVG B 3/80 -) über die vom Kläger begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, über den das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zu befinden hätte (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1975 - BVerwG 6 C 233/238.73 - und vom 3. April 1978 - BVerwG 7 C 26.78 - <DVBl. 1978, 538>), könnte in der Sache nicht durchdringen.
  • VGH Hessen, 03.05.1989 - 2 TH 93/89

    Sperrung einer Gemeindeverbindungsstraße, deren Rechtsnatur nicht geklärt ist -

    Ob die in Rede stehende Verkehrsregelung sogar als offensichtlich rechtswidrig angesehen werden muß mit der Folge, daß das öffentliche Interesse ohne weiteres hinter das individuelle Interesse des Rechtsmittelführers zurückzutreten hat (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1978 -- 7 C 26.78 --, NJW 1978, 2211; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rz. 1132), kann hier offenbleiben.
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