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   BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15   

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https://dejure.org/2017,44147
BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15 (https://dejure.org/2017,44147)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2017 - 7 C 26.15 (https://dejure.org/2017,44147)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2017 - 7 C 26.15 (https://dejure.org/2017,44147)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsbegehren bzgl. der Rechtswidrigkeit einer erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb eines Kraftwerkes

  • rewis.io

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen wasserrechtliche Erlaubnis; Verbandsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Feststellungsbegehren bzgl. der Rechtswidrigkeit einer erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb eines Kraftwerkes

  • datenbank.nwb.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen wasserrechtliche Erlaubnis; Verbandsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur Schadstoffbelastung des Mains erforderlich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur Schadstoffbelastung des Mains erforderlich

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Auswahlverfahren beim Mikrozensus

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15
    Die Bescheide sind Gegenstand des Revisionsverfahrens BVerwG 7 C 25.15 .

    Überdies komme der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Erlaubnis präjudizielle Wirkung für das Verfahren BVerwG 7 C 25.15 zu.

    Eine präjudizielle Wirkung für das Verfahren BVerwG 7 C 25.15 bestehe nicht.

    Der Vertreter des Bundesinteresses hält unter Verweis auf seinen Vortrag im Parallelverfahren BVerwG 7 C 25.15 eine Verknüpfung des Verschlechterungsverbots, des Verbesserungsgebots und der Phasing-Out-Verpflichtung für fehlerhaft.

    Zur weiteren Begründung wird auf das Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 7 C 25.15 unter I. verwiesen.

    Diese war Gegenstand des Revisionsverfahrens BVerwG 7 C 25.15 .

    Zudem ist im Rahmen der Prüfung der Vereinbarkeit der Erlaubnis mit dem Verbesserungsgebot ausgehend von den Bewirtschaftungszielen nach dem jeweils geltenden Bewirtschaftungsplan zum maßgeblichen Zeitpunkt zu prüfen, ob das Erreichen eines guten Zustands des Oberflächenwasserkörpers bzw. eines guten ökologischen Potenzials und (oder) eines guten chemischen Zustands mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gefährdet ist (vgl. Urteil im Parallelverfahren BVerwG 7 C 25.15 unter II 2.b.bb) (2) und 2.b.dd).

    Der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Erlaubnis kommt deshalb keine präjudizielle Wirkung sowohl für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Erlaubnis im Parallelverfahren BVerwG 7 C 25.15 als auch für andere zukünftige Erlaubnisse zu.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15
    Es kommt darauf an, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (stRspr., BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 20 m.w.N.).

    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (stRspr., BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 - Buchholz 406.25 § 16 BImSchG Nr. 3 Rn. 29; Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn die zuvor erhobene Anfechtungsklage zulässig war (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 ), insbesondere eine Klagebefugnis gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 23. März 1982 - 1 C 157.79 - BVerwGE 65, 167 ).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn die zuvor erhobene Anfechtungsklage zulässig war (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 ), insbesondere eine Klagebefugnis gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 23. März 1982 - 1 C 157.79 - BVerwGE 65, 167 ).
  • BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15
    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (stRspr., BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 - Buchholz 406.25 § 16 BImSchG Nr. 3 Rn. 29; Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 91/10

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15
    Der Feststellung bedarf es auch nicht, weil der Kläger den erlassenen Verwaltungsakt anfechten kann, um seine Rechte wahrzunehmen (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 24. November 2010 - 3 L 91/10 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15
    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15
    Denn der Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage ist keine Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO und deshalb auch in der Revisionsinstanz noch zulässig (stRspr., BVerwG, Urteil vom 28. September 2016 - 7 C 1.15 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 21 Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Die Bescheide sind Gegenstand des Revisionsverfahrens BVerwG 7 C 26.15 .
  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 3 BV 16.2040

    Klage gegen Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Ein berechtigtes Interesse wegen Wiederholungsgefahr ist gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, U.v. 2.11.2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    "Umweltbezogen" ist eine Stellungnahme im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB - wie eine Information nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB -, wenn sie die Auswirkungen der Planung auf ein umweltbezogenes Schutzgut betrifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.4.2014 - 3 S 41/13 - juris Rn. 49; Uechtritz, NVwZ 2014, 1355, 1356) und insoweit über einen Mindestinformationsgehalt verfügt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.2.2018 - 7 C 26/15.NE - juris Rn. 39).
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