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   BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96   

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https://dejure.org/1997,2512
BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96 (https://dejure.org/1997,2512)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 7 C 27.96 (https://dejure.org/1997,2512)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 7 C 27.96 (https://dejure.org/1997,2512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung

  • Wolters Kluwer

    Eigenheim - Nutzungsrecht am volkseigenen Grundstück - Selbständiges Gebäudeeigentum - Erbfall - Entzug des Nutzungsrechts - Enteignung - Unlautere Machenschaften

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schädigungstatbestand; Nutzungsrechtsentzug; Eigenheim; Gebäudeeigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. a, b, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 101
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94

    Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96
    Denn die unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG muß gerade im Zugriff auf das Vermögen selbst liegen; die bloße Verletzung von Bekanntgabevorschriften reicht zur Annahme dieses Schädigungstatbestandes nicht aus (Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95

    Revision - Beschwerde - Fehlende Begründung - Urteil - Abfassung - Unterschrift

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96
    Jedoch kann das mit der Verkündung im Ergebnis bereits feststehende Urteil nur dann auf der Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO beruhen, wenn der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Niederlegung, Unterzeichnung und Übergabe der Entscheidungsgründe andererseits so weit gelockert ist, daß in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Entscheidungsgründen nicht mehr gewährleistet erscheint (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. September 1995 - BVerwG 4 B 173.95 -, DVBl 1996, 106 ).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96
    Demgemäß hat der Senat mit Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86) entschieden, daß das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, nicht den Tatbestand einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG erfüllt, weil ein solches Verlangen nicht sachwidrige Bedingung für die Ausreise war, sondern der damaligen Rechtslage, nämlich der Pflicht des Gebäudeeigentümers zur persönlichen Nutzung des Grundstücks, Rechnung trug.
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96
    Vielmehr besaßen sie zum Enteignungszeitpunkt allenfalls einen nicht erfüllten Anspruch auf Übereignung des Grundstücks, der nicht zu den in § 2 Abs. 2 VermG genannten Vermögenswerten gehört (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 -, VIZ 1997, 351 ).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 84 m.w.N.) liegt eine solche Enteignung - unabhängig von der Frage nach der Entschädigung - immer dann nicht vor, wenn der Entzug des Eigentums lediglich eine Bindung konkretisierte, die dem Vermögenswert aufgrund seiner inhaltlichen Ausgestaltung durch das einschlägige Recht von vornherein innewohnte.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96
    Diese äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist indes erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 - GmS OGB 1/92 -, BVerwGE 92, 367 [372 ff.]).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04

    Tierschutz; landwirtschaftliche Nutztiere; Pelztiere; Nerze; Erlaubnispflicht;

    Die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (§§ 517; 548 ZPO; vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 -, BVerwGE 92, 367 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118 = ZOV 1997, 430).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

    Entsprechendes gilt, wenn das Nutzungsrecht an einem mit einem Eigenheim bebauten volkseigenen Grundstück entzogen wurde, weil der Rechtsinhaber das Eigenheim wegen Übersiedlung in die Bundesrepublik nicht dem gesetzlichen Zweck des Gebäudeeigentums entsprechend selbst bewohnte (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118 S. 356 ).

    Der Verlust des Nutzungsrechts war eine zwangsläufige Folge der Ausreise, sodass die vorherige Verkaufsforderung durch DDR-Behörden auch keine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG darstellte (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86, vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - a.a.O. S. 369 und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - BVerwGE 107, 156 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 158 S. 488 ; vgl. zur Forderung, vor der Ausreise Bodenreformeigentum aufzugeben, auch Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - a.a.O. S. 189, 191 sowie Beschluss vom 26. März 1997 - BVerwG 7 B 95.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

    Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (VIZ 1998, 626), vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118) und vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - (BVerwGE 102, 53) ab, soweit es den entschädigungslosen Entzug des dinglichen Nutzungsrechts gegenüber "Republikflüchtlingen" trotz der an sich existierenden Entschädigungsregelung in § 290 Abs. 2 ZGB als schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG angesehen habe.

    Die Urteile vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - und vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - betrafen jeweils Ausreisefälle und beschäftigen sich mit § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht; die Entscheidung vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - hatte nicht den Entzug eines dinglichen Nutzungsrechts, sondern von Bodenreformeigentum zum Gegenstand.

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

    Das Verwaltungsgericht hat sich mit der bundesrechtswidrigen Überprüfung der Berechtigtenfeststellung der Beigeladenen begnügt und diese - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats - für rechtswidrig gehalten, weil das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, keinen Schädigungstatbestand erfüllt habe (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 ; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - BVerwGE 107, 156 ).
  • BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07

    Rechtsgrundlage für den Widerruf einer Beleihung mit den Aufgaben eines

    Die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (§§ 517, 548 ZPO; vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118 = ZOV 1997, 430).
  • BVerwG, 03.08.1998 - 7 B 236.98

    Möglichkeit einer Restitution - Entziehung eines Vermögenswerts durch

    Diese äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist indes erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils bzw. Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 -, BVerwGE 92, 367 [BVerwG 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - ZOV 1997, 430).
  • BVerwG, 03.06.1999 - 8 B 24.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Dies gilt auch dann, wenn ein solches Verlangen vor der beantragten ständigen Ausreise aus der DDR erfolgte (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118 S. 365 ).
  • VG Dessau, 09.03.2004 - 3 A 47/03
    Mit dem konkludenten und für sich gesehen rechtlich unbedenklichen Entzug des Nutzungsrechts erlosch zugleich auch gemäß §§ 93, 94 Bürgerliches Gesetzbuch des selbständige Gebäudeeigentum (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 27.96 -, ZOV 1997 430, 432; vgl. auch § 6 Abs. 2 NRG).
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