Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94   

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BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94 (https://dejure.org/1996,1587)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 7 C 30.94 (https://dejure.org/1996,1587)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 7 C 30.94 (https://dejure.org/1996,1587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigter; Vermächtnisgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach Ausschlagung eines Vermächtnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermächtnisnehmer als Berechtigter - Vermächtnis - Schädigungsmaßnahme - Zuordnung des Vermögensgegenstandes

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vermächtnisnehmer als Enteignungsbetroffener

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1996, 599
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Der vom Kläger vorgebrachte Wirksamkeitsmangel, er habe das Vermächtnis nicht durch Erklärung gegenüber den beschwerten Erben ausgeschlagen (vgl. § 2180 Abs. 2 Satz 1 BGB), ist privatrechtlicher Art. Ein privatrechtlicher Wirksamkeitsmangel ist nach der Rechtsprechung des Senats aus der Sicht des Vermögensgesetzes in der Regel unbeachtlich, wenn er mit der behaupteten Unrechtsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG in innerem Zusammenhang steht, da dann die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes an den Mangel anknüpfende etwaige zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178; 97, 286; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 -); auch der Bundesgerichtshof geht bei derart unrechtsbezogenen Wirksamkeitsmängeln davon aus, daß die Durchsetzung hierauf gestützter zivilrechtlicher Ansprüche durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen wird (vgl. BGH, NJW 1995, 2707; DtZ 1996, 79; jeweils m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des Senats beruht in erster Linie auf der Erwägung, daß Vermögensverluste durch Unrechtsmaßnahmen nach der Rechtswirklichkeit in der DDR nicht deswegen abgewehrt werden konnten, weil die staatlichen Stellen dabei zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet gelassen hatten (vgl. BVerwGE 96, 178 [180 ff.]).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94

    Schenkung durch Erbeinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die im Schädigungszeitpunkt bestehende zivilrechtliche Zuordnung des beanspruchten Vermögenswerts an (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -, VIZ 1995, 710).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Der vom Kläger vorgebrachte Wirksamkeitsmangel, er habe das Vermächtnis nicht durch Erklärung gegenüber den beschwerten Erben ausgeschlagen (vgl. § 2180 Abs. 2 Satz 1 BGB), ist privatrechtlicher Art. Ein privatrechtlicher Wirksamkeitsmangel ist nach der Rechtsprechung des Senats aus der Sicht des Vermögensgesetzes in der Regel unbeachtlich, wenn er mit der behaupteten Unrechtsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG in innerem Zusammenhang steht, da dann die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes an den Mangel anknüpfende etwaige zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178; 97, 286; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 -); auch der Bundesgerichtshof geht bei derart unrechtsbezogenen Wirksamkeitsmängeln davon aus, daß die Durchsetzung hierauf gestützter zivilrechtlicher Ansprüche durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen wird (vgl. BGH, NJW 1995, 2707; DtZ 1996, 79; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG setzt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 94, 16 [19 f.]; 98, 87 [89 f.]) voraus, daß drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Der vom Kläger vorgebrachte Wirksamkeitsmangel, er habe das Vermächtnis nicht durch Erklärung gegenüber den beschwerten Erben ausgeschlagen (vgl. § 2180 Abs. 2 Satz 1 BGB), ist privatrechtlicher Art. Ein privatrechtlicher Wirksamkeitsmangel ist nach der Rechtsprechung des Senats aus der Sicht des Vermögensgesetzes in der Regel unbeachtlich, wenn er mit der behaupteten Unrechtsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG in innerem Zusammenhang steht, da dann die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes an den Mangel anknüpfende etwaige zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178; 97, 286; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 -); auch der Bundesgerichtshof geht bei derart unrechtsbezogenen Wirksamkeitsmängeln davon aus, daß die Durchsetzung hierauf gestützter zivilrechtlicher Ansprüche durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen wird (vgl. BGH, NJW 1995, 2707; DtZ 1996, 79; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG setzt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 94, 16 [19 f.]; 98, 87 [89 f.]) voraus, daß drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
  • VG Weimar, 17.02.1994 - 2 K 14/93
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Die nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 17. Februar 1994 (VIZ 1995, 42) abgewiesen.
  • BGH, 10.11.1995 - V ZR 170/94

    Grundbuchberichtigung wegen Bestellung des staatlichen Verwalters ohne Grundlage

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Der vom Kläger vorgebrachte Wirksamkeitsmangel, er habe das Vermächtnis nicht durch Erklärung gegenüber den beschwerten Erben ausgeschlagen (vgl. § 2180 Abs. 2 Satz 1 BGB), ist privatrechtlicher Art. Ein privatrechtlicher Wirksamkeitsmangel ist nach der Rechtsprechung des Senats aus der Sicht des Vermögensgesetzes in der Regel unbeachtlich, wenn er mit der behaupteten Unrechtsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG in innerem Zusammenhang steht, da dann die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes an den Mangel anknüpfende etwaige zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178; 97, 286; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 -); auch der Bundesgerichtshof geht bei derart unrechtsbezogenen Wirksamkeitsmängeln davon aus, daß die Durchsetzung hierauf gestützter zivilrechtlicher Ansprüche durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen wird (vgl. BGH, NJW 1995, 2707; DtZ 1996, 79; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Der vom Kläger vorgebrachte Wirksamkeitsmangel, er habe das Vermächtnis nicht durch Erklärung gegenüber den beschwerten Erben ausgeschlagen (vgl. § 2180 Abs. 2 Satz 1 BGB), ist privatrechtlicher Art. Ein privatrechtlicher Wirksamkeitsmangel ist nach der Rechtsprechung des Senats aus der Sicht des Vermögensgesetzes in der Regel unbeachtlich, wenn er mit der behaupteten Unrechtsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG in innerem Zusammenhang steht, da dann die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes an den Mangel anknüpfende etwaige zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 96, 178; 97, 286; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 -); auch der Bundesgerichtshof geht bei derart unrechtsbezogenen Wirksamkeitsmängeln davon aus, daß die Durchsetzung hierauf gestützter zivilrechtlicher Ansprüche durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen wird (vgl. BGH, NJW 1995, 2707; DtZ 1996, 79; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93

    Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94
    Dessen entsprechende Anwendung auf den Fall der Ausschlagung eines Vermächtnisses wegen Überschuldung des Grundstücks begegnet schon deswegen Bedenken, weil dieser Schädigungstatbestand voraussetzt, daß der Verlust des Eigentums ohne Zwischenerwerb durch einen Dritten zur Begründung von Volkseigentum geführt hat (vgl. BVerwGE 95, 106 [107]); daran fehlt es regelmäßig - und auch hier - bei der Ausschlagung eines Vermächtnisses, da diese bewirkt, daß das Vermächtnis als bei dem Ausschlagenden nicht angefallen gilt und rückwirkend mit dem Erbfall entweder bei dem nächstberufenen Vermächtnisnehmer oder, soweit ein solcher nicht vorhanden ist, bei dem Erben anfällt (§ 2180 Abs. 3, § 1953 Abs. 1 und 2 BGB).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 C 19.16

    Entschädigungserfüllungsanspruch; Nichtigkeitsfiktion; Rückerstattungsanordnung;

    Die Berechtigung einer Person, Ansprüche zur Bewältigung von Unrecht während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft, der sowjetischen Besatzungszeit oder des Bestehens der DDR geltend zu machen, knüpft im Vermögensrecht und für die es ergänzenden Entschädigungsgesetze an die zivilrechtliche Zuordnung im Zeitpunkt der Schädigung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1996 - 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 2 VermG Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98

    Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des

    Ausgangspunkt für die Bestimmung des Rechtsnachfolgers im Sinne des Vermögensrechts ist danach die im Schädigungszeitpunkt bestehende zivilrechtliche - dingliche - Zuordnung des beanspruchten Vermögenswerts; deshalb scheidet beispielsweise der Vermächtnisnehmer vor Übertragung des Eigentums an dem vermachten Gegenstand sowohl als "Berechtigter" wie als "Rechtsnachfolger" ebenso aus wie der Pflichtteilsberechtigte (Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16 S. 12 = VIZ 1996, 389 und Beschluß vom 27. Januar 1997 - BVerwG 7 H 17.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 27 S. 36).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

    § 1 Abs. 2 VermG will nämlich die Fälle erfassen, in denen der Eigentümer gerade durch die staatlich festgesetzten Niedrigmieten in eine ökonomische Zwangslage geraten ist; an einem solchen staatlicherseits zugefügten Unrecht gegenüber dem Erwerber eines erheblich sanierungsbedürftigen Objekts fehlt es aber in der beschriebenen Situation (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161, S. 504 f. m.w.N.; vgl. zum Erwerb eines sanierungsbedürftigen Hauses im Hinblick auf § 1 Abs. 2 VermG ferner Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die im Schädigungszeitpunkt bestehende zivilrechtliche Zuordnung des beanspruchten Vermögenswerts an (vgl. Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 8 B 90.06

    Vermächtnisnehmer als Berechtigte i.S.v. § 2 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG)

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend entschieden, dass die Kläger zu 2 bis 4 als Vermächtnisnehmer nicht Berechtigte i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG sein können (stRspr; vgl. Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00

    Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter,

    Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die im Schädigungszeitpunkt bestehende zivilrechtliche Zuordnung des beanspruchten Vermögenswertes an (vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16 S. 12 ).
  • BGH, 09.06.1999 - IV ZR 278/98

    Verjährung bei Ansprüchen auf Erfüllung eines Vermächtnisses betreffend ein

    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt (BGH, Urteil vom 19. September 1995 - VI ZR 377/94 - DtZ 1996, 26 unter II 2 i aa; BVerwG, Urteil vom 19. März 1996 - 7 C 30/94 - ZOV 1996, 369; vgl. auch Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 249/86 - FamRZ 1988, 612 unter 4).
  • BVerwG, 18.07.2005 - 8 PKH 5.05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten -

    Die Revision kann auch nicht wegen vermeintlicher Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16) zugelassen werden.
  • BVerwG, 10.08.2004 - 8 B 32.04

    Einordnung eines zur Anmeldung eines vermögensrechtlichen (Teil-)Anspruches durch

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Vermächtnisnehmer nicht Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG (Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16 S. 12 ; Beschlüsse vom 27. Januar 1997 - BVerwG 7 B 17.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 27 S. 36 und vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 40 S. 57 ).
  • BVerwG, 25.02.2005 - 8 B 106.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an eine

    Danach ist Berechtigter allein der Erbe, solange ihm der Vermögensgegenstand zivilrechtlich zugeordnet ist (Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16; Beschlüsse vom 27. Januar 1997 - BVerwG 7 B 17.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 27, vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 40 und vom 10. August 2004 - BVerwG 8 B 32.04 -).
  • BVerwG, 06.09.2000 - 7 B 216.99
  • BVerwG, 29.01.2003 - 8 B 177.02

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 1686/04

    Wirksamkeit eines amerikanischen Testaments

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