Rechtsprechung
AG Berlin-Lichtenberg, 29.01.2003 - 7 C 303/02 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 7 C 303/02 (https://dejure.org/2003,28081)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Anpassung der Betriebskostenvorausszahlungen; Bestehen eines Textformerfordernisses für die Abgabe der Erklärung hinsichtlich der Anpassung einer Betriebskostenvorauszahlung; Anforderungen an die Umlagefähigkeit von Kosten an die Mieter
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Betriebskostenabrechnung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89
Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs. …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 29.01.2003 - 7 C 303/02
Zwar ergibt sich aus der - offenbar aus Papiermangel oder sonstigen Zwängen - auf ein Schreiben des Berliner Mieterverein an die Beklagten gesetzten Erklärung unter Zugrundelegung der Auslegungsparameter der §§ 133, 157 BGB die Person der Beklagten als Erklärende, doch fehlt es an der gemäß § 126 b BGB erforderlichen Erkennbarkeit des Abschlusses der Erklärung: Eine Unterschrift - an der es hier auch fehlt (vgl. BGHZ 113, 48) - ist insoweit zwar nicht erforderlich, doch bedarf es zumindest eines Abschlusses in Form einer Datierung, einer Grußformel oder in sonstiger Weise (…vgl. Palandt, BGB 62. Aufl. 2003, § 126 b Rz. 5).
Rechtsprechung
AG Duisburg-Hamborn, 10.01.2003 - 7 C 303/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- autokaufrecht.info
Pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Fahrzeugs
Rechtsprechung
AG Duisburg, 10.01.2003 - 7 C 303/02 |
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