Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 31.07.2014 - 7 C 3064/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 40 BetrVG, § 80 BetrVG, § 111 BetrVG
Gegenstandswert Unfallschaden: ungekürzter Wiederbeschaffungswert zählt
Besprechungen u.ä.
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 40 BetrVG, § 80 BetrVG, § 111 BetrVG
Gegenstandswert Unfallschaden: ungekürzter Wiederbeschaffungswert zählt
Papierfundstellen
- AnwBl 2015, 981
- AnwBl Online 2015, 623
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Ahlen, 07.05.2013 - 30 C 103/12
Schadenersatzanspruch aus Verkehrsunfall
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 31.07.2014 - 7 C 3064/14
Insoweit handelt es sich um die außergerichtliche Gebührenbemessung, so dass es auf erfolgte Zahlungen oder eintretende Zahlungsströme nicht ankommt (vgl. AG Wesel, Urteil vom 25.03.2011, Az.: 27 C 32/10; AG Aalen, Urteil vom 07.05.2013, Az.: 30 C 103/12 M.Ww.N.). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 31.07.2014 - 7 C 3064/14
Kostenerstattung aufgrund des materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger nämlich grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber objektiv auch berechtigt war (BGH, Urteil vom 18.01.2005, Az.: VI ZR 73/04; zitiert nach juris).
- LG Landshut, 18.07.2017 - 12 S 546/17
Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Beratung über ein …
Az.: 15 C 42/16, BeckRS 2016, 09313, das AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.07,2014, Az.: 7 C 3064/14, BeckRS 2015, 19879 und das AG Wesel, Urteil vom 25.03.2011, Az.: 27 C 230/10, BeckRS 2011, 22071 die Auffassung, dass es für die vorgerichtliche Anwaltsgebühr ausschließlich auf den Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwerts ankommt. - AG Recklinghausen, 19.07.2016 - 51 C 86/16
Erstattung oder Freistellung von weiteren Anwaltskosten
Damit ist auch die Realisierung des Restwerts nicht nur eine nachträglich eintretende Zahlung in dem Sinne, dass jemand anderes einen Teil des Schadens trägt (so aber LG Aachen, AGS 2015, 464 f.; AG Berlin-Mitte, AGS 2016, 16).