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   BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 31.79   

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https://dejure.org/1982,2368
BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 31.79 (https://dejure.org/1982,2368)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1982 - 7 C 31.79 (https://dejure.org/1982,2368)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1982 - 7 C 31.79 (https://dejure.org/1982,2368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Externen-Prüfung - "Landeskinder"-Vorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 223
  • DVBl 1983, 588
  • DÖV 1983, 466
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 31.79
    Der Kläger berufe sich zu Unrecht darauf, daß das Bundesverfassungsgericht in der ersten Numerus-clausus-Entscheidung die sogenannte Landeskinder-Vergünstigung für verfassungswidrig erklärt habe (BVerfGE 33, 303).

    Der Kläger kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf das erste Numerus-clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 303) berufen.

  • BVerwG, 07.09.1973 - VII C 2.70

    Zulassung zur Abschlussprüfung für Diplom-Volkswirte ohne Studium der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 31.79
    Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 7. September 1973 (BVerwGE 44, 70) entschieden hat, kann jedenfalls aus dem Grundgesetz ein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung ohne vorangegangenes Studium an der Ausbildungsstätte nicht hergeleitet werden; denn das Grundgesetz verlangt die Einrichtung von Externen-Prüfungen an der Universität nicht.
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Versorgungsansprüchen im

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 31.79
    Differenzierungen unter dem Gesichtspunkt des Wohnsitzes und des ständigen Arbeitsplatzes werden durch Art. 3 Abs. 3 GG nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 48, 281 [287]; Schmidt-Bleibtreu/Klein, a.a.O., Art. 3 Rdnr. 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 3 S 43.14

    Brandenburg; Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Bildungsgang Sozialwesen; sog.

    Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch einer Nichtschülerin bzw. eines Nichtschülers auf Zulassung zu einer Prüfung, die normalerweise den Besuch einer staatlichen Schule oder einer sonstigen staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung voraussetzt (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG; Urteil vom 7. September 1973 - 7 C 2.70 -, juris; BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 31.79 -, juris Rn. 9 ff.).

    Eine etwaige Ungleichbehandlung, die an den Wohnsitz anknüpft, ist im Hinblick auf den fehlenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Einrichtung von Nichtschülerprüfungen, die verhältnismäßig geringe Eingriffsintensität und das föderale Prinzip, das gerade in dem allein den Ländern nach Art. 70 GG zugewiesenen Schulrecht einen Wettbewerb durch Vielfalt begünstigen möchte, gerechtfertigt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 31.79 -, juris Rn. 15).

  • VG Regensburg, 01.06.2010 - RN 4 K 09.1648

    Zum Anspruch auf Erteilung eines bayerischen Fischereischeins

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.10.1982 - 7 C 31/79 -) gehört es zum Kernbereich des verfassungsrechtlich verankerten bundesstaatlichen Prinzips (Art. 20 Abs. 1 GG), dass die Bundesländer Regelungen treffen können, die nur ihre Einwohner berechtigen oder verpflichten.

    Im Hinblick auf das Föderalismusprinzip hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22.10.1982 (a.a.O) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter ausgeführt, dass jeder Deutsche in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten (Art. 33 Abs. 1 GG) habe, was jedoch nicht ausschließe, bestimmte Rechte oder Pflichten davon abhängig zu machen, dass durch Wohnsitz oder Arbeitsstätte zu dem betreffenden Lande eine enge Beziehung bestehe.

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 34.89

    Verfassungsmäßigkeit des § 66 Abs. 1 S. 3 SchulG Schleswig-Holstein

    Der Landesgesetzgeber ist daher im Grundsatz nicht gehindert, innerhalb seines Kompetenzbereichs von der Gesetzgebung anderer Länder abweichende Regelungen zu treffen, und zwar auch dann, wenn dadurch die Einwohner seines Landes im praktischen Ergebnis mehr belastet oder begünstigt werden (BVerfGE 33, 303, 352; ebenso Senatsurteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 31.79 -, NVwZ 1983, 223 = BayVBl. 1983, 346 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 166).
  • BVerwG, 20.04.1983 - 7 B 51.83

    Heranziehung der vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer bei Entscheidung

    Durch einzelne regional unterschiedlich ausgestaltete Regelungen der Graduierung und ihrer Voraussetzungen wird der Wesensgehalt der Berufsfreiheit indes ersichtlich nicht angetastet (ähnlich zum Ausschluß von "Nicht-Landeskindern" von einer Fachhochschul-Externenprüfung das Urteil des beschließenden Senats vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 31.79 -).
  • VG Berlin, 09.10.2017 - 3 K 179.15

    Zulassung zur Nichtschülerprüfung zum Erzieher trotz vorherigem Nichtbestehen

    Es besteht nämlich kein verfassungsrechtlicher Anspruch eines Nichtschülers auf Zulassung zu einer Prüfung, die normalerweise den Besuch einer staatlichen Schule oder einer sonstigen staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 31.79 - juris Rn. 9).
  • VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 15 K 261/10

    Anspruch auf Anerkennung eines in Polen erworbenen Angelscheins und dessen

    vgl. zu Art. 20 Abs. 1 GG: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982, 7 C 31/79, juris.
  • VG Würzburg, 12.12.1991 - W 1 K 91.893

    Anspruch eines Rechtsreferendars auf Erstattung von Fahrtkosten ; Pflichtgemäßes

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