Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; PlVG § 1; TWG § 7

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 77, 134
  • NVwZ 1987, 590



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Wird zitiert von ... (29)  

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93  
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  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00  

    Baurecht; Schienenwegerecht; Recht des Verkehrswesens

    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin folgende Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin bei der Betätigung ihres Planungsermessens das Interesse der Antragstellerin an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134 ; 97, 203 ), setzt der Fachplanung keine mit einer Abwägung nicht überwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste (vgl. BVerwGE 102, 74 ), sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Antragstellerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
  • BVerwG, 18.03.2008 - 9 VR 5.07  

    Eilantrag der Gemeinde Bucha gegen Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Die Planungshoheit verschafft der Gemeinde insoweit zunächst das Recht, an Planungen und Maßnahmen, die das Gemeindegebiet oder Teile dieses Gebietes nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen, beteiligt zu werden (Urteile vom 18. März 1987 BVerwG 7 C 28.85 BVerwGE 77, 128 und BVerwG 7 C 31.85 BVerwGE 77, 134 ).
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