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   BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97   

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BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97 (https://dejure.org/1998,647)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1998 - 7 C 32.97 (https://dejure.org/1998,647)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1998 - 7 C 32.97 (https://dejure.org/1998,647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einfamilienhaus - Vorläufige staatliche Verwaltung - Erwerbsantrag Nutzer - Baulandgesetz - Manipulative Enteignung - Anbahnung des Erwerbs - Restitutionsberechtigung - Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung - Auslegung des Klageantrags - Bindung an das Klagebegehren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung der Berechtigung; Teilentscheidung; Berechtigtenfeststellung; Stichtag; Beantragung des Erwerbs; aktenkundige Anbahnung des Erwerbs; Erwerbswunsch; Anbahnungszeitpunkt; Entschädigungsanspruch; redlicher Erwerb; Erwerbsantrag

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § ... 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a; ; VwGO § 88; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; AEG § 18 Abs. 1; ; AEG § 20 Abs.; ; VwVfG § 74 Abs. 2; ; BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 43 Abs. 1 Satz 2; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1; ; 16. BImSchV § 3 Satz 2 und Anlage 2; ; 24. BImSchV § 2 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Einfamilienhaus, vorläufige staatliche Verwaltung,- Erwerbsantrag Nutzer, Baulandgesetz, Enteignung, manipulative, Anbahnung Erwerb, Restitutionsberechtigung, Bestandskraft Berechtigtenfeststellung, Klageantrag Auslegung, Klagebegehren Bindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 310
  • NJW 1998, 2620
  • ZIP 1998, 1457
  • NJ 1998, 493
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Da der Gesetzgeber mit der Ausnahmevorschrift nur diejenigen redlichen Erwerber begünstigen wollte, deren Vertrauen auf das Zustandekommen und den Bestand des Erwerbsgeschäfts gegenüber dem durch die Stichtagsregelung geschützten Restitutionsinteresse vorrangig war, setzt das vertrauensbegründende Tatbestandsmerkmal der Anbahnung voraus, daß vor dem Stichtag ein Erwerbsinteresse dokumentiert wurde, das rechtlich schutzwürdig und nicht unlauter war (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - ZOV 1998, 63).

    Dem entspricht, daß der gleichfalls stichtagsüberwindende Ausnahmetatbestand des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG ungeachtet einer Anbahnung denjenigen Erwerber privilegiert, der vor dem 19. Oktober 1989 in einem wesentlichen Umfang werterhöhende oder substanzerhaltende Investitionen vorgenommen hat (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 -, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Nach den Motiven der Gesetzesänderung dient die Regelung dem Schutz desjenigen Erwerbers, der sein Erwerbsinteresse bereits zu einem Zeitpunkt bekundet hatte, zu dem sich der Alteigentümer noch keine konkrete Hoffnung auf Wiederherstellung seiner früheren Rechtsposition machen konnte, dessen Erwerbsanliegen aber aus Gründen, auf die er keinen Einfluß hatte, nicht rechtzeitig, d.h. vor dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989, entsprochen wurde (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 44).

    Durch die zu Lasten der Geschädigten gehende Neuregelung sollte geschützt werden, "wer sich (in der Regel als Mieter) bereits vor dem 19. Oktober 1989 ernsthaft um einen rechtlich zulässigen Erwerb des Eigentums an einem volkseigenen Gebäude bemüht" hatte (BTDrucks 12/2480, S. 44).

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96

    Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Bei aktenkundiger Anbahnung des Erwerbs kann § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG daher nur dann zugunsten des Erwerbers angewendet werden, wenn die persönlichen Erwerbsvoraussetzungen bereits am Stichtag vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Erwerbsgeschäfts abhing (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ebensowenig läßt sich ein Erwerb aufgrund Anbahnung annehmen, wenn zwischen Anbahnung und Abschluß des Erwerbsgeschäfts kein innerer Zusammenhang bestand, der geeignet war, den mit der Anbahnung begründeten Vertrauensschutz auf den Bestand des Erwerbsgeschäfts zu erstrecken; der hiernach notwendige Zusammenhang wurde beispielsweise unterbrochen, wenn das einmal geäußerte Erwerbsanliegen nicht aufrechterhalten, nicht in der erforderlichen Weise konkretisiert oder abschlägig beschieden wurde, bevor der Erwerber seinen Erwerbswunsch erneut aufgegriffen hat (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der abgemilderten Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Die durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz geschaffene und hier anwendbare Regelung sollte die starre Stichtagslösung bei solchen Erwerbsvorgängen abmildern, die durch eine besondere Schutzwürdigkeit des Erwerbers gekennzeichnet sind (vgl. Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 ; Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 36.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95

    Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Doch konnte die in einem solchen Antrag zu sehende Anbahnung den Stichtag schon deswegen nicht überwinden, weil die Rechtsvorgängerin der Beigeladenen das Grundstückseigentum, dessen Erwerb sie erstrebte, vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nicht erworben hat und nach diesem Zeitpunkt ein zum Restitutionsausschluß führender redlicher Erwerb nicht mehr möglich war (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 10.05.1993 - 7 B 27.93

    Fehlerhaftes Verhalten eines Reeders bei einem Seeunfall - Unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Daß dies nicht im Urteilstenor, sondern in den Entscheidungsgründen geschehen ist, schließt den Verfahrensfehler nicht aus (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 7 B 27.93 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat eine derart in einem Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögen ausgesprochene Feststellung der Berechtigung im Sinne von § 2 Abs. 1 VermG als selbständige Teilentscheidung Bestand, wenn sie nicht angefochten wird (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 m.w.N.; zuletzt Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 71.96 - m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Die durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz geschaffene und hier anwendbare Regelung sollte die starre Stichtagslösung bei solchen Erwerbsvorgängen abmildern, die durch eine besondere Schutzwürdigkeit des Erwerbers gekennzeichnet sind (vgl. Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 ; Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 36.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Hinzu kommt, daß der Erwerbsantrag der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen in offenem Widerspruch zu dem für die Überführung des Grundstücks in Volkseigentum angegebenen Enteignungszweck stand (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 30.97 -).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96

    Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber,

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
    Daran fehlt es, wenn ein Erwerb angebahnt wurde, der nach der DDR-Rechtsordnung vor dem Stichtag nicht Vertragsgegenstand sein konnte (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 : Kauf eines volkseigenen Grundstücks).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Redlicher

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 13.94

    Vermögensfragen - Mehrere Geschädigte - Zweitgeschädigter -

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    In der Feststellung der Entschädigungsberechtigung dem Grunde nach liegt nach ständiger Rechtsprechung eine der Bestandskraft fähige, vom Verfügungsberechtigten selbstständig anzufechtende Teilentscheidung über das Vorliegen der vermögensrechtlichen Berechtigung (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. April 1998 - 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 und vom 24. Februar 2010 - 8 C 14.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 94 Rn. 17; Beschluss vom 25. Februar 1999 - 7 B 281.98 - Buchholz 310 § 133 [n.F.] VwGO Nr. 42 S. 6 f.).
  • BVerwG, 26.06.2003 - 7 C 17.02

    Volkseigenes Eigenheim; redlicher Erwerb; Erwerb nach dem Stichtag des 18.

    Zwar setzt eine aktenkundige Anbahnung nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass der Erwerbswille gegenüber der verfügungsberechtigten Behörde bekundet wurde (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ; Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6 S. 21); diese war hier, wie das Verwaltungsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindend festgestellt hat, der Magistrat und nicht die KWV.

    Als Beispielsfälle für eine Unterbrechung des notwendigen Zusammenhangs hat der Senat angesehen, dass das einmal geäußerte Erwerbsanliegen nicht aufrecht erhalten, nicht in der erforderlichen Weise konkretisiert oder abschlägig beschieden wurde, bevor der Erwerber seinen Erwerbswunsch erneut aufgegriffen hat (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ).

    Ferner hat der Senat eine Anbahnung verneint, wenn dem beantragten Erwerb erst eine Enteignung des Grundstücks vorausgehen musste; dies falle derart aus dem Rahmen eines rechtsgeschäftlichen Erwerbs heraus, dass der innere Zusammenhang unterbrochen worden sei (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ).

    Die Vorschrift bezweckt den Schutz des Erwerbers, der sein Erwerbsinteresse bereits zu einem Zeitpunkt bekundet hatte, zu dem sich der Alteigentümer noch keine konkrete Hoffnung auf Wiederherstellung seiner früheren Rechtsposition machen konnte, dessen Erwerbsanliegen aber aus Gründen, auf die er keinen Einfluss hatte, nicht rechtzeitig, d.h. vor dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989, entsprochen wurde (BTDrucks 12/2480, S. 44; Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - Buchholz 428 § 4 Nr. 53 S. 121; Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ).

    Dementsprechend hat der Senat eine Anwendung der Vorschrift zugunsten des Erwerbers davon abhängig gemacht, dass die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen bereits am Stichtag vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluss des Erwerbsgeschäfts abhing (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ; Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 8 S. 30).

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Ein rechtlich betroffener Dritter kann die behördliche Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung im Rahmen einer vom Anmelder erhobenen, auf Rückübertragung gerichteten Klage auch dann noch angreifen und sie damit zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen, wenn ein entsprechender Angriff im Widerspruchsverfahren nicht erfolgt ist (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

    Da nur die Klägerin Widerspruch eingelegt hatte und dieser sich naturgemäß nur gegen die sie belastende Teilentscheidung richtete, daß der beantragten Restitution der Ausschlußgrund des redlichen Erwerbs entgegenstehe (zur Selbständigkeit dieser Teilentscheidung vgl. Urteil des Senats vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - m.w.N. - zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt), durfte die Widerspruchsbehörde nicht die Entschädigungsberechtigung der Klägerin überprüfen; denn insoweit stand der geltend gemachte Anspruch mangels eines zulässigen Rechtsbehelfs nicht zu ihrer Disposition als Widerspruchsbehörde.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO rechtlich betroffener und daher notwendig beigeladener Dritter die behördliche Feststellung der Berechtigung oder Entschädigungsberechtigung im Rahmen einer vom Berechtigten erhobenen, auf Rückübertragung gerichteten Klage angreifen und sie damit zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen kann (vgl. Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 -).

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Voraussetzung ist aber stets, dass eine Teilentscheidung im Sinne einer abschichtenden Teilregelung getroffen wurde, die - wenn sie unangefochten blieb - der Bestandskraft, bei gerichtlicher Überprüfung der Rechtskraft fähig ist (vgl. Urteile vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3; vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9; vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26 und vom 24. Februar 2010 - BVerwG 8 C 14.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 94).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

    Die Berechtigtenfeststellung war damit nicht Gegenstand des Klageverfahrens und ist auch nicht durch die Beigeladenen zu 1 und 2 im Wege einer Gegenrüge - etwa in der Art eines Anschlussrechtsmittels - (vgl. Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 S. 13 ) in den erstinstanzlichen Streit einbezogen worden.

    Das Verwaltungsgericht hätte unter diesen Umständen die Frage der Berechtigung nicht prüfen und einer eigenen Entscheidung zuführen dürfen; vielmehr war es an die nicht angegriffene Teilregelung des Widerspruchsbescheids ohne weiteres gebunden (Urteil vom 16. April 1998, a.a.O., S. 313 bzw. S. 15 f.).

  • VG Berlin, 25.10.2001 - 29 A 221.95

    Eigentumserwerb nach dem 18. Oktober 1989; Rückausnahme und Redlichkeit;

    Dagegen wenden sich auch die Beigeladenen nicht, so daß diese Feststellung der hiesigen gerichtlichen Überprüfung entzogen ist (vgl. BVerwG, Urteile v. 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - VIZ 1998, 450 ff. und v. 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - VIZ 1998, 563 ff.).

    Eine Anbahnung ist danach im Ergebnis nur rechtserheblich i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 Buchst. a) VermG, wenn das Erwerbsinteresse nicht nur beliebig geäußert, sondern gegenüber dem staatlichen Eigentümer oder dessen Vertreter bekundet wurde und ein konkretes erwerbsfähiges Gebäude betraf (BVerwG, Urt. v. 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - VIZ 1998, 450 ff.).

    Das ist nicht der Fall, wenn beispielsweise Ungewißheit über die Vertragspartner bestand oder konkurrierende Begehren vorlagen oder das Anliegen nicht aufrechterhalten, nicht in der erforderlichen Weise konkretisiert oder gar abschlägig beschieden wurde, bevor der Erwerber sein Interesse erneut bekundete (vgl. BVerwG, Urteile v. 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 47.96 - VIZ 1998, 457 f. und v. 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - VIZ 1998, 450 ff.).

  • BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07

    Sachantrag; Beigeladene; Streitgegenstand; erweiterter Streitgegenstand;

    Die Klägerin hat den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nur insoweit angegriffen, als er sie beschwert, also nur, soweit die Auskehr des Erlöses wegen eines Ausschlusstatbestandes verweigert wurde, so dass die im Bescheid gleichzeitig enthaltene Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung nicht Gegenstand des Rechtsbehelfs und damit zunächst auch nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war (zur Selbstständigkeit solcher Teilentscheidungen vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 m.w.N., vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - ZfB 1999, S. 23 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17 m.w.N.).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der Prüfung der Berechtigung von Klägern durch das Verwaltungsgericht einen Verstoß gegen das in § 88 VwGO bestimmte Gebot gesehen, über das Klagebegehren nicht hinauszugehen (Urteil vom 16. April 1998 a.a.O. S. 313).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 8 C 14.08

    Klagebegehren; Bindung an das Klageziel; Entschädigungsberechtigung;

    Wird in einem im Verfahren nach dem Vermögensgesetz ergangenen Bescheid eine (Entschädigungs-)Berechtigung des Antragstellers festgestellt, so erwächst diese, wenn sie nicht angefochten wird, in Teilbestandskraft mit der Folge, dass das Gericht über die Berechtigtenstellung (§ 2 Abs. 1 VermG) des Anspruchstellers, der seinen Rückübertragungsanspruch weiter verfolgt, im weiteren Klageverfahren nicht mehr anderweitig entscheiden darf (im Anschluss an die Rechtsprechung des 7.Senats u.a. Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung, die in einem im Verfahren nach dem Vermögensgesetz ergangenen Bescheid ausgesprochen wurde, als selbständige Teilentscheidung Bestand, wenn sie nicht angefochten wird (vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 =.

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann zwar die zuständige Behörde über die Frage der Berechtigtenstellung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 und 4 VermG eine Feststellung treffen, die isoliert anfechtbar ist und als solche bestandskräftig werden kann, wenn sie nicht angefochten wird (vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9, vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 = VIZ 1998, 563; Beschluss vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 B 281.98 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 42 und Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 8 C 14.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 94 m.w.N).
  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

    Deshalb hat der Senat dem Verfügungsberechtigten in solcher Lage die einem Anschlußrechtsmittel vergleichbare Befugnis zuerkannt, die Feststellung der Berechtigung im Rahmen der vom Berechtigten erhobenen, auf Rückübertragung des Vermögenswerts gerichteten Klage erstmals anzufechten (Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 71.96 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 15 ; Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 ; Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - RGV D V 115 ; vgl. auch Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 13.94 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 10 ).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 64.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 410/00

    Berechtigung zum Kauf eines Grundstücks aufgrund eines vor dem 19.10.1989

  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr;

  • BVerwG, 29.11.1999 - 8 B 277.99

    Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung des

  • VG Dresden, 06.06.2000 - 3 K 2287/96

    Hinweise für eine individuelle Diskriminierung ; Prüfung der Rechtmäßigkeit und

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 24.97

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften durch Bestellung eines

  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; redlicher Erwerb; Rechtsverstoß; Konzentration

  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98

    Ausreisebedingter Gebäudeverkauf; unlautere Machenschaft; redlicher Erwerb;

  • BVerwG, 31.05.2010 - 3 B 29.10

    Restitutionsprozess; behördliche Feststellung der Berechtigung;

  • BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 15.00

    Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Stichtagsregelung; Ausnahme von der

  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04

    Rückübertragung; Restitution; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung;

  • BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98

    Redlicher Erwerb; Ausnahmen von der Stichtagsregelung; Vorliegens der

  • BVerwG, 16.12.2019 - 8 B 38.18

    Keine Rückübertragung von Grundstücken einer früheren Baumschule wegen Vorliegens

  • BVerwG, 20.09.2011 - 8 B 42.11

    Zur notwendigen Beiladung eines Verfügungsberechtigten bei Erlass eines

  • VG Berlin, 08.03.2013 - 4 K 389.12

    Berechtigtenfeststellung bei Unternehmensschädigung

  • VG Berlin, 28.05.2014 - 4 K 389.12

    30 Millionen Euro Entschädigung für jüdische Kaufhausunternehmensgruppe

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 21.99

    Berechtigung bezüglich eines Vermögenswertes nach dem Vermögensgesetz (VermG) auf

  • BVerwG, 12.08.2005 - 8 B 45.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlern und grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 21.08.2000 - 8 B 146.00

    Rechtsmittelbefugnis eines Klägers gegen die Aufhebung eines Verwaltungsaktes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13

    Widerruf einer Zuwendung wegen der Weltwirtschaftskrise 2009

  • VG Frankfurt/Oder, 27.04.2011 - 8 K 32/08

    Beweislastverteilung im Vermögensrecht

  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 B 77.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung der Eigentumsrechte an einer Garage -

  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 153.00

    "Berechtigung" i.S.v. § 2 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG)

  • VG Leipzig, 07.12.1999 - 7 K 116/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Anforderungen an

  • VG Berlin, 24.01.2008 - 29 A 260.07

    Vermögensrechtliche Berechtigung - arisierter Buchverlag

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 16.01

    Erbauseinandersetzungsvertrag über den zurückverlangten Vermögenswert als

  • VG Dessau, 14.08.2001 - 3 A 158/99
  • VG Meiningen, 14.03.2007 - 5 K 12/99

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Rückübertragung; Berechtigung;

  • VG Leipzig, 15.02.2000 - 7 K 208/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; In Volkseigentum

  • VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00

    VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K

  • VG Leipzig, 29.02.2000 - 7 K 651/97

    Restitutionsanspruch an in Volkseigentum überführtem Grundstück; Zulässigkeit der

  • VG Frankfurt/Oder, 07.02.2001 - 6 K 2168/96

    Ausschluss eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs wegen redlichen

  • VG Leipzig, 18.07.2000 - 7 K 311/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem in Volkseigentum überführten

  • VG Leipzig, 11.11.1999 - 3 K 1840/95

    Rückübertragungsanspruch nach Vermögensgesetz; Anforderungen an die

  • VG Dessau, 08.09.1998 - A 3 K 78/97
  • VG Frankfurt/Oder, 30.08.2007 - 4 K 837/00

    Rückübertragungsanspruch nach dem VermG und redlicher Erwerbsvorgang

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