Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1935
BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93 (https://dejure.org/1994,1935)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 7 C 33.93 (https://dejure.org/1994,1935)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 7 C 33.93 (https://dejure.org/1994,1935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenen Vermögens einer DDR-Partei nach dem Sonderrecht für Parteivermögen - Auflösung der Zuordnungskonkurrenz zwischen Funktionsprinzip und Restitutionsprinzip - Ausschluss der Rückübertragung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Parteivermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1225
  • NJ 1994, 593
  • DÖV 1994, 969
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62

    Verpflichtung zur Rückzahlung einer Ausgleichszahlung bei Kenntnis von den

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93
    Die Bindung des Revisionsgerichts gilt aber auch für solche tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz, auf welche das Urteil nicht gestützt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1963 - BVerwG 4 C 1.62 -, DVBl 1963, 521).
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98

    Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen

    Diese Einschätzung betrifft sowohl die vom Senat im Ergebnis offengelassene Alternative, daß der Rechtsvorgängerin der Klägerin im Jahre 1958 BGB-Eigentum zugeteilt worden sein sollte, als auch noch mehr diejenige, daß sie sozialistisches genossenschaftliches Eigentum am Vermögensgegenstand erworben hat; im zweiten Falle handelte es sich um einen im DDR-Rechtsverständnis grundsätzlich unbedenklichen Übergang von Volkseigentum in genossenschaftliches Eigentum (vgl. hierzu Urteil vom 26. Mai 1994 BVerwG 7 C 33.93 Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 1 S. 3).
  • VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08

    Vermögenszuordnungsrecht

    Diese Regelung zielt umfassend auf die Fälle, in denen die Zuständigkeit der Behörde wegen ungeklärter materieller Voraussetzungen zweifelhaft ist (BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 33.93 - juris Rn. 20) und sie kommt nicht nur bei - wie die Klägerin meint - "originären" Zuordnungsentscheidungen, sondern in allen Fällen zur Anwendung, in denen, wie auch vorliegend, eine Entscheidung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz zu überprüfen ist.

    2.1 Der Rechtsstreit unterliegt der Beurteilung nach Artt. 21 und 22 EinigVtr sowie den Bestimmungen des Vermögenszuordnungsgesetzes, nicht jedoch dem Sonderrecht (BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 33.93 - juris Rn. 18 ff.) nach § 20b des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen vom 21. Februar 1990 (GBl. I S. 66 ).

  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 33.93 - Buchholz 428.2 § 1 Nr. 1; Urteil vom 28. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 Nr. 15) hat sich nämlich jede Zuordnung eines zuvor volkseigenen Vermögensgegenstandes vorrangig nach der damit wahrgenommenen öffentlichen Aufgabe zu richten (vgl. BTDrucks 12/5553 S. 170).
  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03

    Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als

    Die Rückübertragung war seither ausgeschlossen, wenn der Vermögensgegenstand bei Inkrafttreten des RegVBG unmittelbar Verwaltungsaufgaben eines Trägers öffentlicher Verwaltung diente (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG), was auch für die Legalrestitution des ehemaligen Reichsvermögens gilt (§ 16 Satz 1 VZOG; BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994, 7 C 33/93 = VIZ 1994, 477-478; Urteil vom 28. September 1995, 7 C 84/94 = VIZ 1996, 42-44; Stellwaag, vor § 11 VZOG Rdn. 13).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 10.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß wegen Erwerbs

    Diese galt auch in der SBZ und der DDR vor und nach Einführung des Zivilgesetzbuches (Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 33.93 -).
  • OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06

    Wissenschaft und Kunst; Löschung von Silbermöbeln aus dem Verzeichnis national

    Es ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass das Kulturgutschutzgesetz mit seinen sich daraus ergebenden Einschränkungen für die Veräußerbarkeit eine verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist (vgl. BVerwG; Urteil vom 27. Mai 1993 - BVerwG 7 C 33.93 - BVerwGE 92, 288/291).
  • OLG Jena, 24.03.2004 - 7 U 77/02

    OEB Fundament, Fundament GmbH, Gebäudeeigentum, Vermögenszuordnung,

    Für den OEB F ist dies durch das BVerwG mit Entscheidung vom 26.05.94 (ZIP 1994, 1225) festgestellt.
  • BVerwG, 13.10.1995 - 7 B 265.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 33.93 -, NJ 1994, 593), dient der Restitutionsausschlußtatbestand dem Zweck, die öffentliche Restitution durch den Anwendungsvorrang des Funktionsprinzips zu beschränken.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05

    Fehlende Öffentlichkeit eines Eisenbahnzufuhrweges

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - 7 C 33.93 -, Buchholz 428.2 § 11 Nr. 1; Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 21.00 -, Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 4 m.w.N.) hat sich jede Zuordnung eines zuvor volkseigenen Vermögensgegenstandes vorrangig nach der damit wahrgenommenen öffentlichen Aufgabe zu richten.
  • VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 631.97

    Zuordnung von Grundstücksflächen als Verwaltungsvermögen; Zulässigkeit der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Berlin, 06.03.2008 - 29 A 20.08

    Erlösauskehr für Grundstücke, die zuletzt im Eigentum des FDGB standen.

  • VG Berlin, 07.12.1994 - 15 A 42.93

    Zuordnung eines Grundstücks zu einer Kommune; Anspruch eines Sportvereins auf

  • VG Berlin, 28.08.1998 - 3 A 35.93

    Anspruch auf Zuordnung eines Grundstückes aus Treuhandvermögen; Leugnung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht