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   BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87   

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BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87 (https://dejure.org/1988,912)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1988 - 7 C 34.87 (https://dejure.org/1988,912)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1988 - 7 C 34.87 (https://dejure.org/1988,912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Äquivalenzprinzip - Rundfunkgebührenrecht - Funkpeilgeräte - Flugzeuge - Navigation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 90
  • NVwZ 1988, 733 (Ls.)
  • DVBl 1988, 734
  • DÖV 1988, 794
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 C 67.75

    Lautsprecher im Hotel - Rundfunkgebühren - Rundfunkverteilungsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87
    Das Äquivalenzprinzip stellt die gebührenrechtliche Ausformung des im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründeten und damit verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dar; es gehört deshalb dem Bundesrecht an (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 = DÖV 1977, 676 ).

    Daß es im Bereich des Rundfunkgebührenrechts gilt - wie immer man die Rundfunkgebühren abgabenrechtlich einordnet -, hat der erkennende Senat schon wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 6. Mai 1977 a.a.O.; Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 und 7 B 23.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 49 und 50).

  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87
    Zwar gilt der Staatsvertrag aufgrund der jeweiligen Zustimmungsgesetze in allen Bundesländern; gleichwohl ist das Rundfunkgebührenrecht Landesrecht (BVerwGE 22, 299 ).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87
    Das Äquivalenzprinzip besagt, daß die Gebühr in keinem Mißverhältnis zu der gewährten Leistung stehen darf (BVerfGE 20, 257 ; BVerwGE 26, 305 ).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 23.83

    Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87
    Daß es im Bereich des Rundfunkgebührenrechts gilt - wie immer man die Rundfunkgebühren abgabenrechtlich einordnet -, hat der erkennende Senat schon wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 6. Mai 1977 a.a.O.; Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 und 7 B 23.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 49 und 50).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87
    Daß es im Bereich des Rundfunkgebührenrechts gilt - wie immer man die Rundfunkgebühren abgabenrechtlich einordnet -, hat der erkennende Senat schon wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 6. Mai 1977 a.a.O.; Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 und 7 B 23.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 49 und 50).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87
    Das Äquivalenzprinzip besagt, daß die Gebühr in keinem Mißverhältnis zu der gewährten Leistung stehen darf (BVerfGE 20, 257 ; BVerwGE 26, 305 ).
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Nach diesem Prinzip, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine beitragsrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darstellt (siehe nur BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - NVwZ 1990, 1167) und daher dem Bundesrecht angehört (so für Gebühren auch Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 7 C 34.87 - BVerwGE 79, 90, 91), darf die Höhe der Beiträge nicht im Mißverhältnis zu dem Vorteil stehen, den sie abgelten sollen.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und für das Abgabenrecht den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausprägende Äquivalenzprinzip ist hingegen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - anders als das Berufungsgericht meint und entgegen dem Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 7 C 34.87 - BVerwGE 79, 90 - für die Überprüfung der gesetzlichen Abgrenzung des Kreises der Gebührenpflichtigen nicht heranzuziehen.
  • VG Koblenz, 15.07.2008 - 1 K 496/08

    Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

    Allein die abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs begründet jedoch nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft und damit das Sonderverhältnis einer Person zur örtlichen Rundfunkanstalt im Sinne einer Teilnahme an der Gesamtveranstaltung Rundfunk (vgl. BVerwGE 79, 90, 94; OVG Rheinland-Pfalz, AS 32, 35, 37).
  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922

    Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

    Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV stellt vielmehr schon die mit dem Bereithalten verbundene und vom Nutzungswillen des Berechtigten unabhängige bloße Möglichkeit der Teilnahme am Rundfunk einen rechtserheblichen Vorteil dar, der die Erhebung einer - beitragsrechtlich geprägten - Gebühr sachlich rechtfertigt (BVerwG vom 26.2.1988 BVerwGE 79, 90/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97

    Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen

    Hinzu kommt jedoch in materiell-rechtlicher Hinsicht, daß die Bemessung der Rückmeldegebühr den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Ausprägung verletzt, die er für das Gebührenrecht im Äquivalenzprinzip gefunden hat (vgl. BVerfGE 20, 257 (269f.); 83, 363 (392); BVerwGE 26, 305 (309); Beschluß vom 24.04.1970 - VII B 58.69 - und Urteil vom 26.02.1988 - 7 C 34.87 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nrn. 11 und 61).
  • BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für ein Revisionsverfahren -

    Soweit der früher für das Rundfunkrecht zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts das Äquivalenzprinzip im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenpflicht für anwendbar angesehen hat (vgl. Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 7 C 34.87 - BVerwGE 79, 90 ), hat der für das Rundfunkrecht nunmehr (allein) zuständige beschließende Senat diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 9. Dezember 1998 (a.a.O., S. 111) ausdrücklich aufgegeben.

    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz kann entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht damit begründet werden, der Verwaltungsgerichtshof habe in Abweichung von dem Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1988 (a.a.O., S 91) angenommen, ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip liege nur vor, wenn die Höhe der Gebühr zu der vom Rundfunk erbrachten Leistung in einem Missverhältnis stehe.

  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

    Soweit der früher für das Rundfunkrecht zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgericht das Äquivalenzprinzip im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenpflicht für anwendbar angesehen hat (vgl. Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 7 C 34.87 - BVerwGE 79, 90 ), hat der für das Rundfunkrecht nunmehr allein zuständige beschließende Senat diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben.
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 C 10.96

    Rundfunkgebühr, Befreiung von der -;; revisibles Recht,

    Dies enthebt das Revisionsgericht indessen nicht der Prüfung, ob die Auslegung des Landesrechts revibles Recht (§ 137 Abs. 1 VwGO) verletzt (BVerwGE 79, 90, 91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 11402/04

    ALDI muss keine Rundfunkgebühren zahlen

    Allein aufgrund der abstrakten technischen Möglichkeit des Rundfunkempfangs kann nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft und damit das Sonderverhältnis einer Person zur örtlichen Rundfunkanstalt entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1988 - 7 C 34.87 -, BVerwGE 79, 90, 94; [a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Mai 2003 - 2 S 699/02 -, VBlBW 2004, 30).
  • VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09

    Rundfunkgebührenpflicht für einen internetfähigen PC

    Navigationsgeräte, die zum Rundfunkempfang geeignet, aber nicht zugelassen sind, sind nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Februar 1988, - 7 C 34/87 -, juris, Rdnr. 14), denen sich der Senat anschließt, aus Rechtsgründen von der Gebührenpflicht befreit.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 11.87

    Wasserstraßen - Gebührenregelung - Baukostenwert - Umsatzsteuer

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 3093/97

    VGH hält Rückmeldegebühren für verfassungswidrig

  • VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1750/08

    Eröffnung des Gebührentatbestandes i.R.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrages

  • VG Hamburg, 25.09.2007 - 10 K 127/07

    Keine Rundfunkgebühr für zum Verkauf angebotene DVB-S-Receiver oder

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93

    Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber;

  • VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.01829

    Rundfunkgebührenpflicht; internetfähiger PC; Zweitgerätefreiheit

  • VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1230/09

    Rundfunkgebühr für gewerblich genutzten PC

  • VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1475/09

    Erhebung von Rundfunkgebühren für die Nutzung eines Computers mit Internetzugang

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