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   BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93   

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BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93 (https://dejure.org/1994,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 7 C 38.93 (https://dejure.org/1994,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 7 C 38.93 (https://dejure.org/1994,1399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß - Religionsgemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Beschränkung des auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Stiftungen; Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 24
  • NJW 1995, 1169
  • ZIP 1994, 1811
  • NVwZ 1995, 602 (Ls.)
  • NJ 1995, 215
  • DÖV 1995, 253
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93
    Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), der verlangt, daß sich eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen läßt (vgl. BVerfGE 78, 249 (278); st. Rspr.).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93
    Diese schwerwiegende Folge sieht die Gemeinsame Erklärung dann als nicht hinnehmbar an, wenn der gegenwärtige Rechtsinhaber das Eigentum oder das dingliche Nutzungsrecht redlich erworben hat, also im berechtigten Vertrauen auf den Bestand dieses Erwerbs (vgl. dazu näher BVerwGE 94, 279 (284 f.)).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen

    Diesem grundlegenden Ansatz des Vermögensgesetzes entspricht die in § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG zum Ausdruck kommende Wertung, daß sich nur Träger privaten und nicht auch solche sozialistischen Eigentums auf einen restitutionsausschließenden redlichen Erwerb berufen können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24 [ 27 f.]).

    Das sozialistische Eigentum - neben dem Volkseigentum also das Genossenschaftseigentum und das Eigentum der gesellschaftlichen Organisationen - bildete in bewußtem Gegensatz zum privaten Eigentum und speziell zum persönlichen Eigentum der Bürger die ökonomische Grundlage der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und aller Bürger (vgl. Art. 9 und 10 der Verfassung der DDR von 1968/74 und § 17 Abs. 1 ZGB) und war damit diejenige Eigentumsform, mit deren Hilfe die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung aufgebaut und durchgesetzt werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 8 C 13.08

    Restitution; Restitutionsausschlussgrund; Ausschluss der Restitution;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollten mit der Regelung des § 4 Abs. 2 VermG nicht nur alle Träger sozialistischen Eigentums von der Möglichkeit eines redlichen Erwerbs ausgeschlossen sein; Schutz vor der Rückgabe eines entzogenen Vermögenswertes verdienten vielmehr nur solche (redlichen) Erwerber, deren Eigentum nicht in die sozialistische Staatsordnung eingebunden war, sondern im Wesentlichen dem Eigentum Privater im Sinne des Rechtsverständnisses in der Bundesrepublik Deutschland entsprach (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24 ).

    Dieses wurde aber entsprechend dem persönlichen Eigentum der Bürger behandelt; so waren auf das sonstige private Eigentum wegen dessen inhaltlicher Verwandtschaft mit dem persönlichen Eigentum die Vorschriften der §§ 22 ff. ZGB entsprechend anwendbar (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - a.a.O. S. 29; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Mai 1995 - 1 BvR 590/95 - NJW 1995, 2281 ).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Diese Regelung ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - (BVerwGE 97, 24) ausgeführt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24 im Einzelnen ausgeführt hat, gehen die Vorschriften des Vermögensgesetzes über den redlichen Erwerb auf Nr. 3 Buchst. b der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 zurück.
  • BVerwG, 06.12.1994 - 7 B 132.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - dargelegt, daß eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) nicht zum Kreis der durch § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG Begünstigten (natürlichen Personen, Religionsgemeinschaften oder gemeinnützigen Stiftungen) zählt.

    Der Ausschluß aller Träger sozialistischen Eigentums von der Möglichkeit eines redlichen Erwerbs ist auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 -).

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99

    Redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; dingliches Nutzungsrecht;

    Soweit dem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 10 (S. 18 f.) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96

    Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber,

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß das Eigentum an einem Unternehmen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermG) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG redlich erworben werden konnte, auch wenn - wie hier - § 4 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht eingreift (vgl. BVerwGE 97, 24 [30 f.]; vgl. auch Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10, für die Herausgabe von Grundstücken als Bestandteile eines stillgelegten Unternehmens).
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 29.01

    Wertausgleich; Ersatzanspruch; Genossenschaft, sozialistische; sozialistische

    Das sozialistische Eigentum bildete die ökonomische Grundlage der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft (vgl. Art. 9 und 10 Abs. 2 der Verfassung der DDR) und war damit diejenige Eigentumsform, mit deren Hilfe die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung aufgebaut und durchgesetzt werden sollte (vgl. hierzu Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24 ).
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 13.01

    Wertausgleich; Ersatzanspruch; Genossenschaft, sozialistische; sozialistische

    Das sozialistische Eigentum bildete die ökonomische Grundlage der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft (vgl. Art. 9 und 10 Abs. 2 der Verfassung der DDR) und war damit diejenige Eigentumsform, mit deren Hilfe die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung aufgebaut und durchgesetzt werden sollte (vgl. hierzu Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - BVerwGE 97, 24).
  • BVerwG, 06.02.1995 - 7 B 183.94

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Ausschluss juristischer Personen vom

    Der Senat hat mit Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - (VIZ 1995, 34) entschieden, daß die Beschränkung des restitutionsausschließenden redlichen Erwerbs auf natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Stiftungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • VG Chemnitz, 29.11.1995 - 4 K 1275/92
  • VG Potsdam, 14.02.2001 - 6 K 2739/97

    Anspruch auf Zahlung des Wertausgleiches an sich selbst anstelle des

  • VG Chemnitz, 12.04.1995 - 4 K 2271/94
  • VG Chemnitz, 12.10.1995 - 2 K 578/92
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