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   BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95   

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BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95 (https://dejure.org/1996,770)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 7 C 38.95 (https://dejure.org/1996,770)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 7 C 38.95 (https://dejure.org/1996,770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Nötigung; Ausreiseverkauf; Nutzungsrecht; Eigenheimgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere Machenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 53
  • ZIP 1996, 1887
  • NVwZ 1997, 281 (Ls.)
  • DÖV 1997, 208
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93

    Bodenreformeigentum bei Ausreise

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95
    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß das Verwaltungsgericht aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veräußerung des Hauses und der Ausreise der Kläger im Wege des Beweises des ersten Anscheins gefolgert hat, die Erlaubnis zur Ausreise sei vom Verkauf des Gebäudes abhängig gemacht worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 48 = NJW 1995, 2741; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - NJW 1996, 1909).

    Diese Argumentation vernachlässigt zum einen, daß die Verkaufsforderung - wie bei dem ausreisebedingten Verzicht auf Bodenreformeigentum (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995, a.a.O.) und anders als bei der erzwungenen Aufgabe des Volleigentums an Grundstücken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996, a.a.O.) - nicht sachwidrige Bedingung für die Ausreise war, sondern der Tatsache Rechnung trug, daß die Ausreise zwangsläufig mit der Aufgabe der Grundstücksnutzung und den sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen verbunden war.

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95
    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß das Verwaltungsgericht aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veräußerung des Hauses und der Ausreise der Kläger im Wege des Beweises des ersten Anscheins gefolgert hat, die Erlaubnis zur Ausreise sei vom Verkauf des Gebäudes abhängig gemacht worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 48 = NJW 1995, 2741; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - NJW 1996, 1909).

    Diese Argumentation vernachlässigt zum einen, daß die Verkaufsforderung - wie bei dem ausreisebedingten Verzicht auf Bodenreformeigentum (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995, a.a.O.) und anders als bei der erzwungenen Aufgabe des Volleigentums an Grundstücken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996, a.a.O.) - nicht sachwidrige Bedingung für die Ausreise war, sondern der Tatsache Rechnung trug, daß die Ausreise zwangsläufig mit der Aufgabe der Grundstücksnutzung und den sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen verbunden war.

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97

    Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung;

    Das gilt auch dann, wenn der Staat in manipulativer Weise auf die Person des Erwerbers des Eigenheims Einfluß genommen hat (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - ausgeführt habe, habe das staatliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, der damaligen Rechtslage entsprochen, derzufolge der Gebäudeeigentümer zur persönlichen Nutzung des Grundstücks verpflichtet gewesen sei.

    Da nämlich in diesen Fällen das Gebäudeeigentum mit der gesetzlichen Pflicht zur persönlichen Nutzung des volkseigenen Grundstücks verbunden war (§ 288 Abs. 1 DDR-ZGB) und der Ausreisewillige dieser Pflicht mit seiner ständigen Ausreise aus der DDR nicht mehr nachkommen konnte, war das Verlangen nach Veräußerung des Eigenheims nicht im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG unlauter, sondern entsprach der Rechtsordnung der DDR (vgl. dazu näher BVerwGE 102, 53).

    Nach alledem muß es auch in Anbetracht der Einwände des Klägers an der vom Senat im Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - (a.a.O.) vorgenommenen Beurteilung der Rechtslage verbleiben.

  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98

    Ausreisebedingter Gebäudeverkauf; unlautere Machenschaft; redlicher Erwerb;

    Da das Verwaltungsgericht diesen Schädigungstatbestand auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zur ausreisebedingten Veräußerung von Eigenheimen (Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 -, NJW 1999, 513, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) beurteilt hat, mußte es sich ihm nicht aufdrängen, dem Umstand nachzugehen, daß an die Stelle des ursprünglichen Erbbaurechts im Jahre 1959 ein dingliches Nutzungsrecht nebst selbständigem Gebäudeeigentum getreten war.

    Unzulässig ist schließlich die Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) verletzt, weil es das von ihm in Bezug genommene Urteil des Senats vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - (a.a.O.) nicht so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung mitgeteilt habe, daß die Klägerin hierzu Rechtsrat hätte einholen können.

    Die Beschwerde sieht die Abweichung von dem Urteil des Senats vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - (a.a.O.) offenbar darin, daß bei ausreisebedingter Veräußerung eines Eigenheims die Rückübertragung nicht ausgeschlossen sei, wenn unlautere Machenschaften konkret nachgewiesen würden.

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR ein unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts am Grundstück errichtetes Eigenheim zu veräußern, nicht den Tatbestand einer unlauteren Machenschaft erfüllt (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86).
  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

    Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (VIZ 1998, 626), vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118) und vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - (BVerwGE 102, 53) ab, soweit es den entschädigungslosen Entzug des dinglichen Nutzungsrechts gegenüber "Republikflüchtlingen" trotz der an sich existierenden Entschädigungsregelung in § 290 Abs. 2 ZGB als schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG angesehen habe.

    Die Urteile vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - und vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - betrafen jeweils Ausreisefälle und beschäftigen sich mit § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht; die Entscheidung vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - hatte nicht den Entzug eines dinglichen Nutzungsrechts, sondern von Bodenreformeigentum zum Gegenstand.

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

    Das Verwaltungsgericht hat sich mit der bundesrechtswidrigen Überprüfung der Berechtigtenfeststellung der Beigeladenen begnügt und diese - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats - für rechtswidrig gehalten, weil das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, keinen Schädigungstatbestand erfüllt habe (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 ; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - BVerwGE 107, 156 ).
  • BVerwG, 19.04.2000 - 8 B 48.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung der

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, bei der Prüfung der Frage, ob eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, darauf abzustellen, ob die Vorgehensweise der Behörden der Rechtsordnung der DDR entsprach (vgl. u.a. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 ).

    Im übrigen weicht das angefochtene Urteil auch nicht von der in der Beschwerde bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - a.a.O.) ab.

  • VG Dresden, 02.07.1998 - 3 K 2708/96

    Anspruch auf Entschädigung wegen Verletzung des Vorkaufsrechts; Zwang zur Aufgabe

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  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

    Der Verlust des Nutzungsrechts war eine zwangsläufige Folge der Ausreise, sodass die vorherige Verkaufsforderung durch DDR-Behörden auch keine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG darstellte (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86, vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - a.a.O. S. 369 und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - BVerwGE 107, 156 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 158 S. 488 ; vgl. zur Forderung, vor der Ausreise Bodenreformeigentum aufzugeben, auch Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - a.a.O. S. 189, 191 sowie Beschluss vom 26. März 1997 - BVerwG 7 B 95.97 - a.a.O.).
  • VG Schwerin, 09.12.1999 - 3 A 460/99

    Rückübertragung von Gebäudeeigentum nach dem Gesetz zur Regelung offener

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  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96

    Eigenheim - Nutzungsrecht am volkseigenen Grundstück - Selbständiges

    Demgemäß hat der Senat mit Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86) entschieden, daß das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, nicht den Tatbestand einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG erfüllt, weil ein solches Verlangen nicht sachwidrige Bedingung für die Ausreise war, sondern der damaligen Rechtslage, nämlich der Pflicht des Gebäudeeigentümers zur persönlichen Nutzung des Grundstücks, Rechnung trug.
  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft -

  • VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10

    Aussegnungshalle im allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig

  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 17.96

    Rückübertragung des Eigentums an einem Wohnhaus - Verlust des Eigenheims auf

  • BVerwG, 18.09.2002 - 7 PKH 3.02

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.11.1997 - 7 B 265.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Sachentscheidung durch das BVerwG anstelle einer

  • BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der Abweichung -

  • BVerwG, 24.11.2004 - 7 B 128.04

    Rücknahme eines Bescheides über die Entschädigungsberechtigung hinsichtlich eines

  • BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 02.09.1996 - 7 B 131.96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Annahme unlauterer

  • VG Gera, 26.10.1999 - 6 K 1069/96

    Anspruch auf Rückübertragung eines in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks;

  • BVerwG, 07.05.1998 - 7 B 130.98

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 05.02.1997 - 7 B 364.96

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision

  • VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98

    Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei

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