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   BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01   

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BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01 (https://dejure.org/2001,2112)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2001 - 7 C 4.01 (https://dejure.org/2001,2112)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2001 - 7 C 4.01 (https://dejure.org/2001,2112)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erbengemeinschaft - Nachlassgrundstück - Rückübertragung - Eigentumsverllust - Erbanteil - Vereinigung aller Miterbenanteile - Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft - Restitution - Restitutionsausschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schädigungsmaßnahme; erbrechtliche Mitberechtigung; Nachlaßgrundstück; Erbengemeinschaft; Erbanteil; volkseigener Anteil

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. C; ; VermG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c § 4 Abs. 1 Satz 1
    Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche Verwaltung; staatlicher Verwalter, Veräußerung; Volkseigentum als Alleinerbe; Wiederherstellung Gesamthandsgemeinschaft; Restitutionsausschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 4 VermG
    Schädigende Maßnahme - Rückübertragung einer erbrechtlichen Mitberechtigung am Nachlassgrundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 104
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.08.1999 - 7 B 142.99
    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01
    Diesem Ergebnis stehe der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 -, VIZ 2000, 216 nicht entgegen; der dort entschiedene Sachverhalt sei anders gelagert, weil in jenem Fall die Miterben nicht auf ihre Berechtigung verzichtet hätten und die Erbengemeinschaft nach dem schädigenden Ereignis noch jahrelang fortbestanden habe.

    Eine Erbengemeinschaft von Volkseigentum und privatem Erbanteil, die durch dessen Entzug schädigungsbedingt beendet wurde, ist im Wege der Restitution mit dem gegenwärtigen Verfügungsberechtigten wiederherzustellen (Beschluss vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn der Nachlassgegenstand ohne Schädigung der Erbengemeinschaft aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 7 B 370.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 51).

    Eine solche Veräußerung der Mitberechtigung an einem Grundstück stellt eine das Eigentum betreffende staatliche Vermögensschädigung dar (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 35; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.11.1997 - 7 B 370.97

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn der Nachlassgegenstand ohne Schädigung der Erbengemeinschaft aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 7 B 370.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 51).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 26.93

    Mißbräuchliche Beantragung des gerichtlichen Verkaufs eines zum Nachlaß

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01
    Eine solche Veräußerung der Mitberechtigung an einem Grundstück stellt eine das Eigentum betreffende staatliche Vermögensschädigung dar (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 26.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 35; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99

    Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01
    Der Rückübertragung der erbrechtlichen Mitberechtigung an einem Grundstück steht angesichts des Zwecks der Wiedergutmachung nicht entgegen, dass diese Form des gemeinschaftlichen Eigentums dem allgemeinen Rechtsverkehr entzogen ist (Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 90.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 10).
  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03

    Grundstücksrestitution; geringere Entschädigung; gemischte Erbengemeinschaft;

    Abgesehen davon aber, dass der enteignende Zugriff nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts das gesamthändisch gebundene Nachlassvermögen erfasste, würde die Restitution einzelner Mitberechtigungen, wie sie dem Verwaltungsgericht vorschwebt, dem Grundsatz der Konnexität auch deswegen widersprechen, weil das Grundstück der Erbengemeinschaft mit der Enteignung aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist und sich infolgedessen Mitberechtigungen nur unter gleichzeitiger Begünstigung der nicht geschädigten Miterben wiederherstellen ließen (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Dass der streitige Anteil seinerseits Teil einer bereits vor dem Erbfall bestehenden Erbengemeinschaft war, ist unschädlich, weil diese Erbengemeinschaft - zwischen den Beigeladenen zu 4 und 5 - weiterhin besteht und lediglich die Beigeladene zu 5 hinsichtlich des umstrittenen Grundstücks durch den Kläger ersetzt wird (vgl. zur Wiederherstellung von Erbengemeinschaften auch Urteile vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 7 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - ZOV 2002, 98 ).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 8 B 112.03

    Anforderungen an eine Enteignung i.S.d. Gesetzes zur Regelung offener

    5 2. Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2001 BVerwG 7 C 4.01 (Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 7) ab.

    Schon deswegen liegt ein mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2001 (a.a.O.) vergleichbarer Fall nicht vor.

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00

    Rückübertragung an Erbengemeinschaft; Erbengemeinschaft; Erbanteil; Berechtigter,

    Eine Erbengemeinschaft von Volkseigentum und privatem Erbanteil, die schädigungsbedingt beendet wurde, ist im Wege der Restitution wiederherzustellen (vgl. Beschluss vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 - VIZ 2000, 216 und Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 92.05

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Vorliegen der Voraussetzungen

    Zu einer solchen dem Grundsatz der Konnexität widersprechenden Begünstigung kommt es, wenn lediglich ein Erbanteil geschädigt wurde, der mit untergegangenen, aber nicht geschädigten privaten Erbanteilen in Erbengemeinschaft verbunden war; denn die Restitution des Erbanteils setzt eine Wiederherstellung der Erbengemeinschaft voraus, die mangels Schädigung der übrigen privaten Erbanteile nicht möglich ist (Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 7).
  • BVerwG, 10.09.2002 - 7 B 103.02

    Verfahrensfehler i.R.e. Nichtberücksichtigung von Kernaussagen eines

    Das bedeutet, dass die Restitution des Grundstücks zugunsten einzelner Miterben ebenso wie die Wiederherstellung der Erbengemeinschaft nach § 4 Abs. 1 VermG ausgeschlossen ist, weil andernfalls die nicht von einer Schädigung betroffenen Mitberechtigten entgegen dem Grundsatz der Konnexität gesetzeswidrig begünstigt würden (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 7 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06

    Anspruch des Komplementär-Rechtsnachfolgers auf anteilige Auskehr der Erlöse aus

    BVerwG VIZ 2002, 280 [281]; BVerwG VIZ 2002, 152 f.) als Abwicklungsgesellschaft neu entstanden (vgl. BGHZ 155, 121 ff.).
  • VG Potsdam, 17.01.2007 - 6 K 2096/00

    Möglichkeit der Restitution eines Erbanteils an einem Grundstück bei späterer

    BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - 7 C 90.99 -, juris Rz. 13 ff.; Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 4.01 -, juris Rz. 10 ff.; siehe auch Beschluss vom 6. August 1999 - 7 B 142.99 -, juris Rz. 2.
  • VG Meiningen, 14.07.2003 - 5 K 975/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Veräußerung durch staatlichen

    aus dem Nachlassvermögen ausgeschieden ist (vgl. U. v. 24.10.1996, 7 C 14.96, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; U. v. 20.09.2001, 7 C 4.01, VIZ 2002, 152).
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   BVerwG, 30.01.2001 - 7 B 130.00, 7 C 4.01   

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BVerwG, 30.01.2001 - 7 B 130.00, 7 C 4.01 (https://dejure.org/2001,18100)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2001 - 7 B 130.00, 7 C 4.01 (https://dejure.org/2001,18100)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 7 B 130.00, 7 C 4.01 (https://dejure.org/2001,18100)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.08.1999 - 7 B 142.99
    Auszug aus BVerwG, 30.01.2001 - 7 B 130.00
    Die Revision ist zuzulassen, weil das angegriffene Urteil von dem Beschluss des Senats vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 -, VIZ 2000, 216, abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
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BVerwG, Entscheidung vom 10.07.2001 - 7 C 4.01 (https://dejure.org/2001,31548)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 7 C 4.01 (https://dejure.org/2001,31548)
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