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   BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93   

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https://dejure.org/1994,222
BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93 (https://dejure.org/1994,222)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 7 C 4.93 (https://dejure.org/1994,222)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 7 C 4.93 (https://dejure.org/1994,222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung eines Mangelberufs - Wissenmüssen - Fahrlässige Unkenntnis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlichkeit; Machtstellung; Zwangslage; Zunutzemachen; Ausreiseverkauf; Arzt; Wissenmüssen; Fahrlässige Unkenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 108
  • NJW 1994, 1359
  • ZIP 1994, 488
  • NVwZ 1994, 693 (Ls.)
  • NJ 1994, 326
  • DB 1994, 1515
  • DÖV 1994, 743
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93
    Der Unredlichkeit muß vielmehr ein anstößiges Verhalten im Sinne einer moralischen Verwerflichkeit zugrunde liegen, für die die bloße Kenntnis der Zwangssituation des Alteigentümers nicht ausreichen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 1; Kimme, a.a.O., Rn. 123 zu § 4 VermG).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Kennzeichnend für die Unredlichkeit eines Erwerbs ist, wie die Fallgruppen des § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft deutlich machen, eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - NJW 1993, 2002 unter Hinweis auf BT-Drucks. 11/7831, S. 6; ferner BVerwGE 95, 108 (113) [BVerwG 27.01.1994 - 7 C 4/93]; BGHZ 120, 198 (202) [BGH 12.11.1992 - V ZB 22/92]).

    Vielmehr muß die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. auch BVerwGE 95, 108 (114) [BVerwG 27.01.1994 - 7 C 4/93]).

  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    Vielmehr muss der Verstoß und die damit verbundene sittlich anstößige Manipulation, die sich auf die eigentliche Erwerbshandlung, aber auch die Erwerbshintergründe beziehen kann, regelmäßig den staatlichen Stellen zur Last fallen (BVerwG, Urt. v. 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12, S. 37, 41) und sie muss bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286, 290, und Urt. v. 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108, 114, offen, ob nur Verfahrensverstöße von einigem Gewicht erfasst werden).

    Eine Kenntnis intern gebliebener Verwaltungsvorgänge kann dann nicht verlangt werden, wenn das Ergebnis des Verwaltungsverfahrens nicht erkennbar aus dem vorgegebenen rechtlichen Rahmen fällt (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - a. a. O., S. 116).

    Dazu reicht es nicht etwa aus, Angehöriger eines gesuchten Berufes zu sein, weil sich daraus noch keine Teilhabe am staatlichen oder gesellschaftlichen Beziehungsgeflecht ergab (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108, 111).

    Ihr sind lediglich solche Erwerbsvorgänge zuzuordnen, bei denen sich der Erwerber eine von ihm selbst oder von dritter Seite - etwa von Seiten staatlicher Stellen - geschaffene Zwangslage oder Täuschung des ehemaligen Eigentümers und Veräußerers und damit dessen Vermögensverfügung zu Nutze gemacht hat (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108).

  • VG Potsdam, 28.09.1995 - 1 K 1455/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Prüfung der tatbestandlichen

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