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   BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96   

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BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96 (https://dejure.org/1997,1023)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 7 C 42.96 (https://dejure.org/1997,1023)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 7 C 42.96 (https://dejure.org/1997,1023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsliste; sonstiges Vermögen; SMAD-Befehl Nr. 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 lit. a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte Vermögenswerte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 336
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 98, 1 [8]; 99, 268 [270] jeweils m.w.N.), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 [115]) übereinstimmt, ist erforderlich aber auch ausreichend, daß die in Rede stehenden Enteignungen auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen; nicht notwendig ist eine Prüfung und Billigung durch die Besatzungsmacht im Einzelfall.
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96
    Aus dem Vorstehenden folgt - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. BVerwGE 96, 253 [254]; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 74 [S. 215]) - zugleich, daß am besatzungshoheitlichen Charakter der 1948 erfolgten Enteignung des streitbefangenen Grundstücks nicht zu zweifeln ist.
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 98, 1 [8]; 99, 268 [270] jeweils m.w.N.), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 [115]) übereinstimmt, ist erforderlich aber auch ausreichend, daß die in Rede stehenden Enteignungen auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen; nicht notwendig ist eine Prüfung und Billigung durch die Besatzungsmacht im Einzelfall.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 98, 1 [8]; 99, 268 [270] jeweils m.w.N.), die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 [115]) übereinstimmt, ist erforderlich aber auch ausreichend, daß die in Rede stehenden Enteignungen auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen; nicht notwendig ist eine Prüfung und Billigung durch die Besatzungsmacht im Einzelfall.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96
    Dies bemißt sich vornehmlich danach, ob sich der frühere Eigentümer mit Blick auf ihn betreffende Ereignisse sowie die damalige Rechtswirklichkeit als endgültig aus seinem Eigentum verdrängt und damit enteignet ansehen mußte (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - m.w.N.) setzt eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist.
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 41.95

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96
    Aus dem Vorstehenden folgt - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. BVerwGE 96, 253 [254]; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 41.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 74 [S. 215]) - zugleich, daß am besatzungshoheitlichen Charakter der 1948 erfolgten Enteignung des streitbefangenen Grundstücks nicht zu zweifeln ist.
  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher

    Soweit Koordinationsschwierigkeiten oder Fehler bei der Umsetzung des SMAD-Befehls Nr. 124 in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone dazu geführt hatten, dass Vermögenswerte eines in den Sequesterlisten aufgeführten Betroffenen nur unvollständig erfasst worden waren, entsprach es der Zielrichtung des Befehls und dem ihm zugrunde liegenden, auf eine umfassende Enteignung der Betroffenen gerichteten Willen der SMAD, solche Lücken zu schließen (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 S. 321 f. und Beschluss vom 4. November 2000 - BVerwG 7 B 70.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 23 S. 80 f.).

    Als Anknüpfungspunkt genügte die Sequestration des Betriebes (Beschluss vom 4. November 2002 a.a.O.), so wie bei der Enteignung nach Nr. 4 des SMAD-Befehls Nr. 64 durch § 1 Nr. 1 der Richtlinien Nr. 3 der DWK die Erfassung des Vermögensinhabers in einer Sequesterliste des sonstigen Vermögens als Anknüpfungspunkt genügte (Urteil vom 27. Februar 1997 a.a.O.; Beschluss vom 15. Februar 2002 a.a.O.).

    Nicht unter das Enteignungsverbot fiel danach die Einbeziehung nicht ausdrücklich in den Enteignungslisten erfasster Vermögensgegenstände einer bereits von Sequestrationsmaßnahmen betroffenen Person, beispielsweise die Nacherfassung eines "vergessenen" Grundstücks eines bereits mit anderen Vermögenswerten in den Enteignungslisten des sonstigen Vermögens aufgeführten Eigentümers (Urteil vom 27. Februar 1997 a.a.O.) oder die Einbeziehung des Privatgrundstücks eines Gesellschafters in die Listenenteignung des Unternehmens (vgl. Urteile vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 f., vom 25. Mai 2005 a.a.O. und vom 10. August 2005 a.a.O.; Beschluss vom 5. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 - juris).

  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung -

    dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - VIZ 1997, 222; Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - und Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2017 - 8 C 7.16

    Abtretung; Ausgleichsleistung; Besatzungsmacht; Beschlagnahme; Bestandskraft;

    Die Enteignung der übrigen Vermögenswerte eines Betroffenen, der mit einem sequestrierten Vermögenswert in der bestätigten Liste A erfasst wurde, war deshalb ebenso vom Willen der Besatzungsmacht gedeckt wie die Einbeziehung von Privatgrundstücken in die Listenenteignung eines Unternehmens nach § 1 Abs. 2 der Richtlinien Nr. 3 der DWK (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1997 - 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 S. 321 f., vom 25. Mai 2005 - 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31 = juris Rn. 21 und vom 10. August 2005 - 8 C 18.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 32 Rn. 29).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 7.04

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Besatzungshoheit;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104, vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10) setzt eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes keine bestimmte Form der Enteignung voraus.

    Mit dem Zugriff auf die in den Enteignungslisten ausdrücklich benannten Vermögenswerte war damit eine das gesamte Vermögen erfassende Enteignung greifbar zum Ausdruck gelangt (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Der Eigentümer des Unternehmens war deshalb aus seinem Eigentum im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verdrängt und damit enteignet, sobald die staatlichen Stellen auf das Unternehmen als solches zugegriffen hatten (zur vergleichbaren Regelung der sog. Richtlinien Nr. 3 über das "sonstige Vermögen" vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - VIZ 1997, 350).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Soweit Koordinationsschwierigkeiten oder Fehler bei der Umsetzung des SMAD-Befehls Nr. 124 in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone dazu geführt hatten, dass Vermögenswerte eines in den Sequesterlisten aufgeführten Betroffenen nur unvollständig erfasst wurden, entsprach es dem Willen der SMAD, solche Lücken zu schließen (vgl. u.a. Urteile vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 S. 321 f. und vom 7. März 2012 a.a.O. Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Frage, ob der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt und damit enteignet worden ist, vornehmlich nach faktischen Kriterien beurteilt werden muß; entscheidend ist, ob überhaupt und gegebenenfalls wann die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - VIZ 1997, 220 = ZOV 1997, 125; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - VIZ 1997, 222 = ZOV 1997, 194; Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - VIZ 1997, 350 = ZOV 1997, 200, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 104, 84 ; Urteil vom 27. Februar 1997 BVerwG 7 C 42.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 m.w.N.) setzt eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist.
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; Einziehung Vermögen;

    Hiernach kann eine Enteignung auch hinsichtlich nicht näher bezeichneter Vermögensgegenstände anzunehmen sein, wenn auf in Enteignungslisten ausdrücklich benannte Vermögenswerte bestimmter Personen zugegriffen wurde und besatzungshoheitliche Vorschriften vorsahen, dass die Enteignung auf das übrige, nicht in solchen Listen verzeichnete Vermögen dieser Personen erstreckt wurde (Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04

    Restitutionsausschluss; Enteignung; besatzungshoheitlich; Vollzugsauftrag;

    Entscheidend ist hiernach, ob überhaupt und gegebenenfalls wann die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit erstmals greifbar zum Ausdruck gekommen ist und sich der frühere Eigentümer als vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt betrachten musste (Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.08.2005 - 8 C 18.04

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Restitutionsausschluss;

  • BGH, 08.12.2003 - II ZR 135/01

    Rechtliche Wirkung von Enteignungen im Zuge der Bodenreform

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 4.15

    Auflassungsanwartschaft; Bankengesetz; Berechtigter; dingliches Recht;

  • BVerwG, 27.07.1999 - 7 C 36.98

    Offene Vermögensfragen - Volksentscheid Sachsen; Enteignung;

  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 28.09.1999 - 7 C 44.98

    Offene Vermögensfragen - Enteignung Unternehmen; Restitutionsausschluß;

  • BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98

    Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und

  • BVerwG, 03.03.2008 - 8 B 75.07

    Anforderungen an die Begründetheit des Zulassungsgrundes der Divergenz i.S.d. §

  • LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
  • BVerwG, 22.05.2008 - 8 B 15.08

    Auslegung des Enteignungsbegriffs des Vermögensgesetzes (VermG); Möglichkeit der

  • OLG Brandenburg, 05.06.2003 - 5 U 205/01

    Zur rechtlichen Bedeutung der Eintragung eines Grunstücks im Lagerbuch einer

  • BVerwG, 24.06.2009 - 8 B 104.08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 16.06.2011 - 8 B 85.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 17.08.2000 - 8 B 117.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz -

  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 16.96

    Überführung von Betriebsgrundstücken in Volkseigentum - Adressat eines

  • BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags

  • BVerwG, 12.09.2001 - 8 B 146.01

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenzrüge

  • BVerwG, 14.04.1998 - 7 B 113.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines Eisenbahnunternehmens - Enteignung auf

  • BVerwG, 06.04.1998 - 7 B 99.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines Eisenbahnunternehmens - Enteignung auf

  • BVerwG, 06.04.1998 - 7 B 107.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines Eisenbahnunternehmens - Enteignung auf

  • BVerwG, 14.04.1997 - 7 B 41.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von Vermögenswerten

  • VG Schwerin, 20.11.1998 - 7 A 1236/95

    Vermögensrechtlicher Rückübertragunganspruch hinsichtlich einess Hausgrundstücks;

  • VG Schwerin, 22.09.1998 - 7 A 506/95

    Anspruch auf Rückübertragung von enteigneten Grundbesitz; Anwendungsbereich des

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